Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Friedrich Wegenstein, Partner der Wegenstein & Partner WTH-Gesellschaft OEG, Steuerberater, 1010 Wien, Canovagasse 7/7, vom 26. Juni 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G, vom 29. Juni 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, vom 15. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2000 bis 2002 entschieden…
…als H Kommissionär abzusprechen. Bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der von der Bw. ausgeübten Tätigkeit ist somit, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch auf subjektive Kriterien (Gewinnerzielungsabsicht), davon auszugehen, dass im vorliegenden Fall eine Tätigkeit vorliegt…
…für Einsteller war eine von Beginn an "gegebene Größe". Der Bw. behauptet nicht, dass vorweg die Gewinnerzielungsmöglichkeit in X. bestanden hätte und die Möglichkeit aufgrund von später eingetretenen unvorhersehbaren Ereignissen "vereitelt" worden wäre. Selbst wenn man die Tätigkeit unter § 1 Abs. 1 LVO subsumieren wollte…
…im Zeitpunkt der Aufnahme eben dieser Tätigkeit kaum bzw. nicht möglich gewesen wäre, da eine objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit nur nach einem Beobachtungszeitraum verlässlich festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgten auch die Einkommensteuerveranlagungen ab dem Jahr 2002 zunächst vorläufig. In allen Einkommensteuerbescheiden wurde ausdrücklich darauf hingewiesen…
…Erdgeschoss, in einem äußerst baufälligen, abbruchreifen Zustand und sei für eine weitere Vermietung ungeeignet. Eine objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit durch Vermietung sei nicht vorhanden, da verschiedene Gründe eine Vermietung unmöglich machten. Im derzeitigen Zustand sei eine Vermietung des Objektes nicht möglich. Ein subjektives Ertragsstreben sei insoweit vorhanden…
…wenn die Betätigung mit der Absicht ausgeübt werde, in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn zu erzielen. Dabei sei die Umsatz- und Gewinnentwicklung aber auch die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit zu berücksichtigen. Es werde daher ersucht folgende Fragen zu beantworten bzw. Belege vorzulegen: 1) Für welche Firma und…
…erhoben und ausgeführt: Es würden die in der Berufung gegen die Bescheide 1989 bis 1990 angeführten Berufungsgründe aufrecht erhalten, sodass Liebhaberei nicht in Frage komme, weil die Beurteilung hinsichtlich der objektiven Gewinnerzielungsmöglichkeit im Vorhinein und nicht im Nachhinein zu treffen seien. Hinsichtlich der Körperschaftsteuer bzw…
…nicht richtig. Der Verwaltungsgerichtshof gehe bei gesetzlichen Zwangsvorschriften nicht von Liebhaberei aus, weil der Gesetzgeber selbst dem Steuerpflichtigen die Gewinnerzielungsmöglichkeit nehme. Nach der Liebhabereiverordnung sei für die Erzielung eines Gesamtüberschusses ein Zeitraum von etwa 35 Jahren zu veranschlagen. In ihrer Stellungnahme vom 14. März 2000…
…das Mietobjekt weiter verwendet wird. Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar in seiner Rechtsprechung festgehalten, dass bei gesetzlichen Zwangsvorschriften keine Liebhaberei vorliegt, weil der Gesetzgeber selbst dem Steuerpflichtigen die Gewinnerzielungsmöglichkeit nimmt. Liebhabereiannahme ist trotz Auftretens von langfristigen Verlusten dann nicht zulässig, wenn Zwangsvorschriften auf dem Wohnungs- bzw…
…Argumenten des Finanzamtes in dessen sehr ausführlicher Berufungsvorentscheidung, welcher Vorhaltscharakter zukommt, im Vorlageantrag nichts entgegensetzte. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch auf subjektive Kriterien (Gewinnerzielungsabsicht), ist somit festzustellen, dass bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der von…
…Vertriebsstruktur und Preisgestaltungsmöglichkeiten nicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes geeignet ist und andererseits vom Bw. keine ausreichenden Bemühungen zur Hebung der Ertragslage ergriffen wurden. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch auf subjektive Kriterien (Gewinnerzielungsabsicht), ist somit festzustellen…
…hätte zweifelsfrei festgestellt werden können, dass der unterstellte extrem hohe Cashflow in keiner Weise nachvollziehbar sei. Die unterstellte Gewinnerzielungsmöglichkeit mit dem ursprünglichen Konzept eines italienischen Feinkostladens werde durch die Entwicklung des Unternehmens ad absurdum geführt. So sei ein Gesellschafter ausgeschieden, weil er nicht mehr bereit…
…hätte zweifelsfrei festgestellt werden können, dass der unterstellte extrem hohe Cashflow in keiner Weise nachvollziehbar sei. Die unterstellte Gewinnerzielungsmöglichkeit mit dem ursprünglichen Konzept eines italienischen Feinkostladens werde durch die Entwicklung des Unternehmens ad absurdum geführt. So sei ein Gesellschafter ausgeschieden, weil er nicht mehr bereit…
…1993 - LVO BGBI 33/1993). Im Gegensatz zu der vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnung geltenden Rechtslage, wonach zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) heranzuziehen waren, kommt es seit Geltung der Liebhabereiverordnung in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen an…
…Es sei "zu billig, bei Verkauf einer Einkunftsquelle nur die Gewinne und Verluste der ganzen Zeit zusammenzurechnen und bei einem Gesamtverlust dies als Liebhaberei einzustufen." Es komme nach der Rechtsprechung vielmehr auf die Gewinnerzielungsmöglichkeit an. Der Überschuss der Werbungskosten im Jahr 2007 sei verschwindend gewesen…
…Bw., gestorben ist. Bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der vom Bw. ausgeübten Tätigkeit ist somit, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Bedachtnahme auf sowohl objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) als auch auf subjektive Kriterien (Gewinnerzielungsabsicht), festzustellen, dass bei der Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft der vom Bw. ausgeübten…
…vor; der Abgabepflichtige erwirtschaftete hingegen ausschließlich Jahresverluste ohne belegte (theoretische) Möglichkeit einer Trendumkehr zu (zukünftige) positive Jahresergebnisse. Der Berufungswerber konnte zudem bei Betrachtung des Geschäftsverlaufes bis 2008 weder eine nachhaltige Verlustreduzierung (geschweige denn Gewinnerzielungsmöglichkeit) noch eine nachhaltige Umsatzsteigerung (in ua. vergleichbarer Höhe) erwirtschaften bzw. fiktiv…
…1982, 3038/79). Nach Ansicht der Berufungsbehörde bestand im gegenständlichen Fall daher sehr wohl die objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit. Dafür sprechen auch die relativ günstigen Geländeverhältnisse und die Verkehrslage. Dass der Bw. die gegebene Gewinnerzielungsmöglichkeit auch zu nützen gewillt war, hat er durch den gegenständlichen Verkauf bewiesen…
…1993 - LVO BGBl 33/1993). Im Gegensatz zu der vor Inkrafttreten der Liebhabereiverordnung geltenden Rechtslage, wonach zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit in erster Linie objektive Kriterien (Gewinnerzielungsmöglichkeit) heranzuziehen waren, kommt es seit Geltung der Liebhabereiverordnung in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen an…