…A.) ist selbst bei optimistischer Prognose kein Gesamtgewinn möglich, da bei Anfallen von notwendigen Erhaltungsaufwendungen Verluste entstehen würden. Der Mietvertrag beinhaltet zwar gesetzliche Mietzinsbeschränkungen, aber wurden durch den Vermieter die Möglichkeiten der Erzielung von Einnahmen nicht ausgeschöpft. Es wurden keine nach dem MRG erlaubten Mietzinserhöhungen…
…Investitionsobjekte waren im vollen Wissen über diesen Umstand erworben und der Erwerb fremdfinanziert worden. In einem solchen Fall kann die gesetzliche Mietzinsbeschränkung nach Meinung des Unabhängigen Finanzsenates nicht als Ertragshemmung beurteilt werden, welcher mit einer prognostischen Aufwertung der Echtmieten auf fiktive Marktmieten (freilich unter Berücksichtigung…
…werden. Doch selbst für den Fall, dass sie vermietet würden, ist für die Berufungswerberin nichts gewonnen. Denn die Behauptung, eventuelle Neuvermietungen unterlägen den gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen des MRG, widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs.4 Z. 3 MRG. Nach dieser Gesetzesbestimmung sind für Mietgegenstände, die…
…worden, dass aktivierungspflichtige Instandhaltungen (sic) jeweils auf Gebäude zu aktivieren und somit auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben seien. Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsbeschränkung ergebe sich erst im Jahre 2010 ein (positiver Jahres-)Überschuss. Die Verluste in der Anfangsphase wiesen bis dahin eine deutlich sinkende Tendenz auf. Im…
…dass der Ausfall des Hauptmieters keine Unwägbarkeit im Sinne der Rechtsprechung des VwGH darstellt. Eventuelle Unwägbarkeiten wegen Mietzinsbeschränkungen : Doralt führt dazu in seinem Kommentar zum EStG 1988 in RZ 572 aus: "Zwangsmaßnahmen: gesetzliche Mietzinsbeschränkungen können bei Vermietungen als gegen Liebhaberei sprechende Unwägbarkeiten angesehen werden." Gemäß …
…O, § 2 Tz 365 m.w.N.). allgemein gesehen sind darunter von einem Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare äußere Umstände zu verstehen, wie etwa Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, unerwartete Probleme bei der Suche nach einem Nachfolgemieter oder gesetzliche Mietzinsbeschränkungen (vgl Doralt/Renner, a.a.O, § 2 Tz 367…
…gilt nicht für Geschäftsgrundstücke, auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5)…
…Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit 967.100,00 Euro festgestellt. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Berufungswerberin (Bw) wendet ein, bei Berücksichtigung der Garagenflächen würden mehr als 80 % der Flächen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen unterliegen und beantragt eine Kürzung gemäß § 53 Abs…
… 1 Abs. 4 Z 2 MRG vor. Das gegenständliche Mietwohngrundstück liege im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und unterliege somit den gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen. Nur im Falle der Nichtanwendbarkeit des MRG oder bei Bejahung eines Ausnahmetatbestandes sei eine völlig freie Mietzinsbildung möglich. Dies treffe im konkreten Fall jedoch…
…auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt: a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von …
…denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von 100…
…Abs. 7 lit. a BewG beträgt das Ausmaß der Kürzung bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von 100 v…
…aus den entsprechenden Wohneinheiten resultierenden Ergebnisse aus den erklärten Mieteinkünften des Bw. ausgeschieden bzw. die zugehörigen Umsatzsteuern/Vorsteuern korrigiert. Die Prüferin hatte beträchtliche Unterschiede zwischen den in den beiden Mietverträgen mit den Söhnen auf Basis der mietrechtlichen Mietzinsbeschränkungen festgelegten Mietentgelten und jenen, die als angemessene…
…wird sicher jedem verständlich sein. Überdies würde eine Nichtinvestition bedeuten, dass die Mieteinnahmen auf jenem gesetzlich herabgesetzten Niveau bleiben müssten, was letztlich zu einer Verwahrlosung der Bausubstanz durch nicht finanzierbare, aber dringend notwendige Erhaltungsmaßnahmen führt. Unbeschadet dieser Rechtsmeinung ergibt die in der Beilage angestellte Prognoserechnung…
…in § 2 Abs. 1 lit. a MG den gesetzlichen Hauptmietzins für Wohnungen mit "auf das Jahr gerechnet" 1 S für jede Krone des Jahresmietzinses für 1914 fest. Diese Zinshöhe bildet für Altverträge per 1.1.1982 bis zum Eintritt von Umständen, die eine Mietzinsanpassung ermöglichen…
…dass dieses MV den Mietzinsbeschränkungen des MG unterworfen gewesen war. Nach dem Inhalt des Mietvertrages war die Wohnung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder mit Bad noch mit WC ausgestattet. Anderseits waren die übrigen Wohnungen des Hauses bereits bei ihrer Vermietung in den 50iger/60iger Jahren…
…denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von 100…
…auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt: a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von …
…auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von …
…auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem Anteil von …