…Irrtum unterlaufen ist, wird dieser Punkt entsprechend berichtigt und hat wie folgt zu lauten: 8. Falls ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen, die den folgenden Zwecken dienen: Wohnzwecken 2.006,35 m2, gewerblichen oder öffentlichen…
…Vorjudikatur – zum Ausdruck, dass die nur an den Marktgegebenheiten orientierte Angemessenheitsprüfung des Mietzinses noch keine gesetzliche Beschränkung des Mietzinses im Sinne des § 53 Abs. 7 lit. a BewG darstelle und damit der angemessene Hauptmietzins nach § 16 Abs. 1 MRG – nicht als Mietzinsbeschränkung nach § 53 Abs…
…A.) ist selbst bei optimistischer Prognose kein Gesamtgewinn möglich, da bei Anfallen von notwendigen Erhaltungsaufwendungen Verluste entstehen würden. Der Mietvertrag beinhaltet zwar gesetzliche Mietzinsbeschränkungen, aber wurden durch den Vermieter die Möglichkeiten der Erzielung von Einnahmen nicht ausgeschöpft. Es wurden keine nach dem MRG erlaubten Mietzinserhöhungen…
…war und dieser entsprechend den Ausführungen des Erkenntnisses VwGH vom 24.9.2014, Zl 2010/13/0131ff keine gesetzliche Mietzinsbeschränkung im Sinne des leg.cit darstellt - so wie im Bescheid des Finanzamtes vom 2. Dezember 2004 lediglich mit 30 % durchzuführen und entspricht damit den Feststellungen…
…für Geschäftsgrundstücke, auf denen sich ein Fabriksbetrieb befindet. Das Ausmaß der Kürzung beträgt a) bei bebauten Grundstücken, soweit ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, entsprechend dem Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen an der gesamten nutzbaren Fläche (Abs. 5), bei einem…
…Investitionsobjekte waren im vollen Wissen über diesen Umstand erworben und der Erwerb fremdfinanziert worden. In einem solchen Fall kann die gesetzliche Mietzinsbeschränkung nach Meinung des Unabhängigen Finanzsenates nicht als Ertragshemmung beurteilt werden, welcher mit einer prognostischen Aufwertung der Echtmieten auf fiktive Marktmieten (freilich unter Berücksichtigung…
…werden. Doch selbst für den Fall, dass sie vermietet würden, ist für die Berufungswerberin nichts gewonnen. Denn die Behauptung, eventuelle Neuvermietungen unterlägen den gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen des MRG, widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs.4 Z. 3 MRG. Nach dieser Gesetzesbestimmung sind für Mietgegenstände, die…
…dass - ausgehend von der Tatsache, dass sich durch den Wegfall der gesetzlichen Mietzinsbeschränkung die Bewirtschaftung im Jahr 2015 geändert habe - unter Berücksichtigung des von 2006 bis 2015 erzielten Gesamtverlustes in der Höhe von 201.799,40 Euro anzunehmen sei, dass innerhalb des absehbaren Zeitraumes von…
…2 Z 3 LVO fällt, oder ob diese Auffassung nicht mehr aufrechterhalten wird. Mietzinsbeschränkungen Aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich, dass offenkundig gesetzliche Mietzinsbeschränkungen bestehen. Von Mietzinsbeschränkungen zu unterscheiden ist der Umstand, dass im Fall des Vorhandenseins von Altmietern diese Altmieten in der Regel…
…geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis, wenn dieser vergünstigte Mietzins auf eine gesetzliche Mietzinsbeschränkung beruht (vgl. VwGH vom 29.4.2003, 99/14/0240). Dass die Unterschreitung des amtlichen Sachbezugswertes durch den vereinbarten Mietzins in einer solchen gesetzlichen Beschränkung begründet sei, wurde weder im Beschwerdeverfahren der…
…geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis, wenn dieser vergünstigte Mietzins auf eine gesetzliche Mietzinsbeschränkung beruht (vgl. VwGH vom 29.4.2003, 99/14/0240). Dass die Unterschreitung des amtlichen Sachbezugswertes durch den vereinbarten Mietzins in einer solchen gesetzlichen Beschränkung begründet sei, wurde weder im Beschwerdeverfahren der…
…dass das ***B1*** langfristige Mietverträge eingegangen sei. Die Bestimmung des § 24a GehG stelle überdies eine arbeitsrechtliche Bestimmung dar und könne daraus keine gesetzliche Mietzinsbeschränkung abgeleitet werden. Eine Angemessenheit des vom DN zu leistenden Kostenersatzes iSd GehG bedeute nicht, dass sich nach der SachbezugswerteVO (bzw. nach …
…Vorteil aus dem Dienstverhältnis durch die verbilligte Überlassung von Wohnraum kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Vereinbarung eines unter den amtlichen Sachbezugswerten liegenden Nutzungsentgeltes auf der von der Arbeitnehmereigenschaft unabhängigen Einhaltung zwingender gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen beruht. In einem solchen Fall ist nämlich nicht zu erkennen…
…8,15 % ebenfalls zuzüglich USt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe verrechnet. Im Hinblick auf die ausschließliche Adaptierung des Bestandsobjektes durch den Mieter wird jegliche Anpassung des Mietzinses, insbesondere auch im Falle einer Freigabe der gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen oder aus dem Titel der Wertanpassung für die Dauer…
…geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis, wenn dieser vergünstigte Mietzins auf eine gesetzliche Mietzinsbeschränkung beruht (vgl. VwGH vom 29.4.2003, 99/14/0240). Dass die Unterschreitung des amtlichen Sachbezugswertes durch den vereinbarten Mietzins in einer solchen gesetzlichen Beschränkung begründet sei, wurde weder im Beschwerdeverfahren der…
…und Baujahr der Wohnung sei sie für ein Haus im 17. Bezirk, Baujahr 1973, ohne gesetzliche Mietzinsbeschränkung, von einer Miete von 6,00 € (83,00 S) pro m² ausgegangen. Als Vermieter müsse man damit rechnen, dass eine Wohnung nicht immer vermietet werden könne („kalkulatorische…
…worden, dass aktivierungspflichtige Instandhaltungen (sic) jeweils auf Gebäude zu aktivieren und somit auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben seien. Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsbeschränkung ergebe sich erst im Jahre 2010 ein (positiver Jahres-)Überschuss. Die Verluste in der Anfangsphase wiesen bis dahin eine deutlich sinkende Tendenz auf. Im…
… Weiters wird auf die Aussage der Abgabenbehörde in der BVE zu den Sachbescheiden verwiesen: "Zwingende gesetzliche Mietzinsbeschränkungen können sich aus Sicht des Finanzamtes nur aus den einschlägigen Bestimmungen des Miet- und Wohnrechts ergeben." Das ist richtig und genau dieser Tatbestand liegt in den gegenständlichen Verfahren…
…dass der Ausfall des Hauptmieters keine Unwägbarkeit im Sinne der Rechtsprechung des VwGH darstellt. Eventuelle Unwägbarkeiten wegen Mietzinsbeschränkungen : Doralt führt dazu in seinem Kommentar zum EStG 1988 in RZ 572 aus: "Zwangsmaßnahmen: gesetzliche Mietzinsbeschränkungen können bei Vermietungen als gegen Liebhaberei sprechende Unwägbarkeiten angesehen werden." Gemäß …
…O, § 2 Tz 365 m.w.N.). allgemein gesehen sind darunter von einem Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare äußere Umstände zu verstehen, wie etwa Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, unerwartete Probleme bei der Suche nach einem Nachfolgemieter oder gesetzliche Mietzinsbeschränkungen (vgl Doralt/Renner, a.a.O, § 2 Tz 367…