…Abgabenbehörde unterlassen, den theoretischen Veräußerungsgewinn für das Fertigteilhaus in ihre Liebhabereibeurteilung einzubeziehen, was zu einem Gesamtgewinn geführt hätte. Im zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahren wurden vom UFS die Dienstverträge der beiden GmbH-Geschäftsführer angefordert, die persönlichen Lebensverhältnisse der beteiligten Gesellschafter und der angegebenen Nachmieterin des Mietobjekts überprüft, Auskünfte…
…Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN xxx ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Zell am See vorsätzlich als Geschäftsführer der Fa. M (StNr. xy) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Abgabenverkürzungen an Lohnsteuer für Jänner…
…See als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN xxx ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Zell am See vorsätzlich als Geschäftsführer der Fa. M (StNr. xy) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…Kenntnis hat. Für jedermann ist erkennbar, dass die - meist kurz zuvor aus dem Ausland eingereisten - Personen, die als Gesellschafter und Geschäftsführer der "Briefkasten-GmbH`s eingesetzt werden, weder die finanziellen Mittel noch die Sachkenntnis haben, um solche Unternehmen zu gründen und zu führen. Sie sind…
…Erhebungen der Finanzverwaltung die Gesellschafter und Geschäftsführer in Österreich nicht mehr auffindbar. Teilweise waren aber auch seitens der Finanzverwaltung die UID-Nummern der Subunternehmer bereits begrenzt. Diese Subunternehmen hatten das typische Erscheinungsbild von "Briefkasten-GmbH's". Es handelte sich um die im Baugewerbe verbreiteten und…
…die vom Bw. an "seine" (Bw. ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer) GmbH vergebenen Geldmittel keine fremdüblichen Besicherungen vorliegen. Damit hat die streitgegenständliche Zurverfügungstellung von Geldmitteln an die A.. ihre Grundlage ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung nicht in einer schuldrechlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, sondern im Gesellschaftsverhälntis…
…die Laienbeisitzer Mag. Petra Kühberger und Dipl.Ing. Heinz Michalitsch als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen 1. R, ehem. Geschäftsführer, geb. xxxx, whft. XXX, als Beschuldigter und 2. die B-GmbH, XXX , als belangten Verband, beide vertreten durch Dr. Gerhard Petrowitsch, Rechtsanwalt…
…Verbandes, welchem keine positiven Vermögenswerte mehr zuzurechnen sind und welcher - wie vom Beschuldigten dargestellt - keine operative Tätigkeit mehr ausübt, der rechtliche Nachteil der B-GmbH dergestalt, dass auch über seinen Anteilseigentümer eine - in Bezug auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht unbeträchtliche Geldstrafe verhängt worden ist, sowie…
…Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates abgeändert, dass sie zu lauten hat: H ist schuldig, er hat als verantwortlicher Geschäftsführer der A-GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung…
…seien die Werkvertragshonorare vom Geschäftsführer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu erklären gewesen. In der Vorhaltsbeantwortung wird mitgeteilt, dass ein mündlicher Werkvertrag über die Geschäftsführungstätigkeit abgeschlossen worden sei aufgrund dessen Herr MG die lt.GmbH-Gesetz notwendigen Geschäftsführungsagenden bestmöglich…
…steht zu dessen behaupteter verminderter Einsatzfähigkeit in einem weiteren unübersehbaren Widerspruch. Dazu kommt, dass WL die nach der Gewerbeordnung nur ungeteilt wahrnehmbare Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers der GmbH bis 31. März 2005 ausübte, und dass RL die Bewilligung zur Ausübung dieser Funktion erst mit Bescheid…
…über FinanzOnline gemacht habe, somit über keine spezifischen Kenntnisse in der Verarbeitung und elektronischen Handhabung solcher Meldungen und Lohnabgaben verfüge. Er habe dann als Geschäftsführer der A-GmbH entsprechende Voranmeldungen gemacht und diese über FinanzOnline verschickt, jedenfalls von Jänner bis Mai 2011. Dabei sei er…
…a FinStrG ist festzustellen, dass dieser als langjährig Verantwortlicher für die abgabenrechtlichen Belange der K - F GmbH bzw. Geschäftsführerin (zuvor auch handelsrechtliche Geschäftsführerin der W.GmbH .) die Verpflichtung zur Abfuhr der Lohnabgaben zu den Fälligkeitszeitpunkten bekannt war. Dass die Privatbenutzung eines Firmenfahrzeuges steuerliche Auswirkungen bei…
…vor: Es stehe fest, dass die Prüfung der Lohnabgaben für den Zeitraum 2000 bis einschließlich 2002 erhebliche Abfuhrdifferenzen ergeben habe. Der Beschuldigte sei im inkriminierten Zeitraum Geschäftsführer der GmbH gewesen. Die Verantwortung des Beschuldigten stehe im Widerspruch zur Zeugenaussage von Frau BS, wonach es Probleme…
… 49 Abs.1 lit.a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der E GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich betreffend die Monate November 2003, Februar, Mai und Juni Lohnsteuern in Höhe von € 16.997,32 und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen…
…AJ (AJ) sei während des Streitzeitraumes zu 100% Gesellschafter der Bw., einer GmbH, gewesen. Deren Geschäftsführer seien AJ und dessen Lebensgefährtin RK gewesen (TZ 10 Betriebsprüfungsbericht). Während des Jahres 1997 habe die Bw. gegen ihren Gesellschafter Forderungen in Höhe von S 534.973,44 erworben…
…O GmbH durchgeführten Umsatzsteuersonderprüfung leitete die Finanzstrafbehörde erster Instanz mit dem Bescheid vom 3. Oktober 2002 gegen den Bf. zur SN XXX ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass er im Amtsbereich des Finanzamtes Graz-Umgebung vorsätzlich als Geschäftsführer der O GmbH unter…
…habe als Geschäftsführer direkt mit den Kunden und Lieferanten zu tun und habe keine Chance gehabt, sich der gegenständlichen Haftung zu entziehen. Wie sie (die steuerliche Vertreterin) sich bspw. gegenüber Kapitalgesellschaften und Vereinen gegen Forderungsausfälle absichere, in dem schon im Vollmachtsformular ein GmbH-Geschäftsführer oder…
…ist dies entsprechen § 23 Abs. 1 BAO steuerlichrechtlich, wie jede andere Honorarzahlung an den Geschäftsführer einer GmbH zu behandeln. DI B hat im Jahr 2005 Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit bei der Berufungswerberin gemäß § 22 Z 2 zweite Alternative EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr…
…weshalb die Berufung abzuweisen war". Weiters wird ausgeführt: "Die Berufungswerberin wendet sich gegen die Feststellungen der Betriebsprüfung betreffend die bis zu 10 PKW im Betriebsvermögen der GmbH und das dem Geschäftsführer zur Verfügung gestellte Einfamilienhaus in l und die diesbezügliche Würdigung als verdeckte Ausschüttung. 1…