…Abgabenbehörde unterlassen, den theoretischen Veräußerungsgewinn für das Fertigteilhaus in ihre Liebhabereibeurteilung einzubeziehen, was zu einem Gesamtgewinn geführt hätte. Im zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahren wurden vom UFS die Dienstverträge der beiden GmbH-Geschäftsführer angefordert, die persönlichen Lebensverhältnisse der beteiligten Gesellschafter und der angegebenen Nachmieterin des Mietobjekts überprüft, Auskünfte…
…Abgabenbescheide(s) an den Haftungspflichtigen, allenfalls durch konkrete Mitteilung des Bescheidinhaltes zu geschehen, und ist selbst dann unerlässlich, wenn der Haftungspflichtige, etwa, weil ihm die betreffenden Bescheide als Geschäftsführer einer GmbH zugestellt wurden, vom Abgabenanspruch Kenntnis haben muss (Ritz, aaO, § 248 Rz. 8 und Rz…
…Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN xxx ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Zell am See vorsätzlich als Geschäftsführer der Fa. M (StNr. xy) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Abgabenverkürzungen an Lohnsteuer für Jänner…
…See als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN xxx ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Zell am See vorsätzlich als Geschäftsführer der Fa. M (StNr. xy) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…Kenntnis hat. Für jedermann ist erkennbar, dass die - meist kurz zuvor aus dem Ausland eingereisten - Personen, die als Gesellschafter und Geschäftsführer der "Briefkasten-GmbH`s eingesetzt werden, weder die finanziellen Mittel noch die Sachkenntnis haben, um solche Unternehmen zu gründen und zu führen. Sie sind…
…nicht richtig erwiesen habe. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass die Bf als Komplementärin des Unternehmens A GmbH & Co KG deren Geschäftsführung ausüben würde und beide Rechtssubjekte zugleich gegründet wurden. Gesellschafter-Geschäftsführer der Bf sei Herr B. Im Zuge der Erstellung der Lohnverrechnung der Jahre 2008…
… 33 Abs 1 FinStrG und nach § 38 Abs 1 FinStrG als Geschäftsführer GmbH unter anderem die Umsatzsteuer für das Jahr 2000 (€ 92.513,23) sowie die Umsatzsteuer für das Jahr 2001 (€ 1.404,45), somit in Höhe von gesamt € 93.917,68…
…Abs 1 Z 8 EStG nicht an die Rechtsform von Unternehmen anknüpfe, sondern an die Rechtsgrundlage für die jeweilige Abfertigungs- und Abfindungszahlung. Diese Anknüpfung ziele nicht auf eine unterschiedliche Behandlung von Abfertigungen (hier Vorstandsmitglieder AG und Geschäftsführer GmbH) ab, sondern enthalte den Grundgedanken, dass Abfertigungen…
…Abs 1 Z 8 EStG nicht an die Rechtsform von Unternehmen anknüpfe, sondern an die Rechtsgrundlage für die jeweilige Abfertigungs- und Abfindungszahlung. Diese Anknüpfung ziele nicht auf eine unterschiedliche Behandlung von Abfertigungen (hier Vorstandsmitglieder AG und Geschäftsführer GmbH) ab, sondern enthalte den Grundgedanken, dass Abfertigungen…
…welcher Person das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt überlassen war. Er sei als Geschäftsführer GmbH seiner Verpflichtung in offener Frist nachgekommen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Das Abstellen des mehrspurige Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen N1 am 01.03.2016 im vierten Wiener Gemeindebezirk, Schelleingasse 5…
…erklärungsgemäße Einkommensteuerveranlagung 2010. Das Finanzamt führte zur „Nachbescheidkontrolle 2010“ bei X eine abgabenbehördliche Prüfung („Erhebung“) durch. Die darüber aufgenommene Niederschrift vom 12. Juli 2013 enthielt im Wesentlichen folgende Ausführungen: | „Erhebungsauftrag X Geschäftsführer GmbH und Vermietungen St. Nr. Z1 - BV 22 Grund: Nachbescheidkontrolle 2010 bzw…
…Erhebungen der Finanzverwaltung die Gesellschafter und Geschäftsführer in Österreich nicht mehr auffindbar. Teilweise waren aber auch seitens der Finanzverwaltung die UID-Nummern der Subunternehmer bereits begrenzt. Diese Subunternehmen hatten das typische Erscheinungsbild von "Briefkasten-GmbH's". Es handelte sich um die im Baugewerbe verbreiteten und…
…die vom Bw. an "seine" (Bw. ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer) GmbH vergebenen Geldmittel keine fremdüblichen Besicherungen vorliegen. Damit hat die streitgegenständliche Zurverfügungstellung von Geldmitteln an die A.. ihre Grundlage ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung nicht in einer schuldrechlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, sondern im Gesellschaftsverhälntis…
…sodass auftretende Besteuerungskonflikte auf österreichischer Seite erforderlichenfalls durch Maßnahmen gemäß § 48 BAO beseitigt werden müssten. Die hier entscheidende Frage, ob der Geschäftsführer einer österreichischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH "dem Personalstand dieser Niederlassung zuzurechnen ist", ist eine Sachverhaltsfrage, die mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden müsste…
…vage erinnern" könne, ist festzustellen, dass sowohl der als Zeuge befragte damalige Steuerberater als auch die Ex-Frau des Beschuldigten und damals auch Geschäftsführer der GmbH keine Veranlassung gesehen haben, an der Handlungsfähigkeit des Beschuldigten zu zweifeln. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die vorgeworfenen abgabenrechtlichen…
Die unveränderten Verfahrenskosten von € 500,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist…
…Abgabenbescheide(s) an den Haftungspflichtigen, allenfalls durch konkrete Mitteilung des Bescheidinhaltes zu geschehen, und ist selbst dann unerlässlich, wenn der Haftungspflichtige, etwa weil ihm die betreffenden Bescheide als Geschäftsführer einer GmbH zugestellt wurden, vom Abgabenanspruch Kenntnis haben muss (Ritz, BAO5 § 248 Rz. 8 und Rz…
…die Laienbeisitzer Mag. Petra Kühberger und Dipl.Ing. Heinz Michalitsch als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen 1. R, ehem. Geschäftsführer, geb. xxxx, whft. XXX, als Beschuldigter und 2. die B-GmbH, XXX , als belangten Verband, beide vertreten durch Dr. Gerhard Petrowitsch, Rechtsanwalt…
…Verbandes, welchem keine positiven Vermögenswerte mehr zuzurechnen sind und welcher - wie vom Beschuldigten dargestellt - keine operative Tätigkeit mehr ausübt, der rechtliche Nachteil der B-GmbH dergestalt, dass auch über seinen Anteilseigentümer eine - in Bezug auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht unbeträchtliche Geldstrafe verhängt worden ist, sowie…
…Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die bekämpfte Entscheidung des Spruchsenates abgeändert, dass sie zu lauten hat: H ist schuldig, er hat als verantwortlicher Geschäftsführer der A-GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung…