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UFSW RV/0763-W/04Die Zurechnung der Umsätze einer ausländischen Firma zur inländischen Leistungsempfängerin erfolgte zu Recht, nachdem die gesamte Geschäftsabwicklung (Einkauf, Vertragsabschlüsse, Kundenbetreuung, Personalaufnahme...) über die Berufungswerberin erfolgte und Kunden nicht zu erkennen vermochten, mit einer (dritten) Gesellschaft Leistungsbeziehungen eingegangen zu sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2008

…Treuhänderin MP (zugleich Geschäftsführerin der M) hält sowie der Aussage von MP, nach der die Gesellschaft aus steuerlichen Gründen errichtet worden ist und KA von Beginn weg de facto Geschäftsführer war. Weiters die Feststellungen, nach denen die gesamte Geschäftsabwicklung (Auftragserteilung für den Wareneinkauf, Vertragsabschlüsse, Kundenbetreuung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der WHGes Nfg. Co. & KEG, 4020 Linz, xx, vertreten durch WTG, 4020 Linz, XY, vom 11. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 7. Dezember 2004 betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Feststellung von Einkünften…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

In den Bilanzen der WHG für 1998/1999, 1999/2000 und 2000/2001 ist die strittige GSV in Summe (ATS 3,5 Mio) unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen; unter den Zinsaufwendungen (in den "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung") sind die "Zinsen für Gewinnschuldverschreibung" ebenfalls jeweils im…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

UFSW RV/3306-W/02Liebhaberei bei An- und Verkauf von Kunstdrucken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2004

…persönlich auf die Höhe der Preise und der Kaufkonditionen Einfluss nehme. Er übersieht dabei, dass diese Art der Geschäftsabwicklung während des Streitzeitraumes lediglich zum Verkauf von drei Bildern an Dritte führte. Darüber hinaus legte er nicht überzeugend dar, wie eine Tätigkeit als " Kunsthändler" durch die…

UFSW RV/3313-W/02Vorsteuerabzug aufgrund einer mangelhaften Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004Teil 1/2

…Feststellungen folgender Schluss gezogen: 1. Aufgrund des Auseinanderklaffens zwischen der in der Rechnung ausgewiesenen und der tatsächlich erbrachten Leistung im Zusammenhang mit dem Unterbleiben des tatsächlichen Zahlungsflusses (in voller Höhe) und einer ungewöhnlichen Geschäftsabwicklung wird auf die fehlende Absicht, das Entgelt tatsächlich in der in…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen des Masseverwalters im Konkurs der N.M. KEG vom 1. September 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 21. Juli 2003 betreffend Umsatzsteuer für 2001 und 2002 sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß…

UFSG RV/0003-G/02Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses, Zurechnung nicht aufgeklärter Geldmittel (Sparguthaben) und eines behaupteten Treuhandvermögens, Zurechnung von fakturierten Leistungen eines Immobilienmaklers (Vermittlungsprovision), Frage der Unternehmereigenschaft einer Innengesellschaft (GesbR), familienhafte Mitarbeit der Ehegattin im Immobilienbüro, Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004Teil 1/2

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 3/3

…prüfen muss, ob die Voraussetzungen des Vorliegens einer wirtschaftlich aktiven Gesellschaft noch gegeben sind, wobei im gegenständlichen Fall die Geschäftsabwicklung verglichen mit früheren Geschäften keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen einer bloßen "Briefkastengesellschaft" geliefert hat. Die im Verhältnis zur Schweiz bestehende Kapitalverkehrsfreiheit (vgl. Haslehner, Die Anwendung…

UFSW RV/2852-W/07Kein Vorsteuerabzug des Unternehmers, wenn an der angegebenen Lieferantenanschrift keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2010Teil 2/2

…durch den Unternehmer alle vernünftigerweise zu treffenden Maßnahmen vorzunehmen, um eine Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Je ungewöhnlicher die Begleitumstände der Geschäftsabwicklung sind und je missbrauchsanfälliger eine Geschäftsbranche sich darstellt, umso qualifizierter müssen diese Anforderungen sein. Nach Ansicht des Berufungssenates wird mit dem alleinigen…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 2/2

…bei der Fa. I um ein Scheinunternehmen. Im vorliegenden Fall erfolgte die Geschäftsabwicklung in Bezug auf die strittigen "innergemeinschaftlichen Lieferungen" ausschließlich per Telefon bzw. über e-mail und waren der GmbH die betreffenden Kontaktpersonen (insbesondere ein gewisser Herr Pv ) persönlich nicht bekannt. Weitere Erhebungen in…

UFSW RV/0312-W/13Kein Vorsteuerabzug und kein Gutglaubensschutz bei falschen Rechnungsangaben und ungewöhnlichen Verhältnissen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013

…der Bw. das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht mehr angeben habe können. Die Bezahlung sei für jede Lieferung in bar erfolgt. Im Zuge der Geschäftsabwicklungen habe der Bw. sich bei V auch nach der Herkunft der Waren erkundigt. Danach sollten diese aus Italien stammen, wobei der…

UFSI RV/0281-I/09Zurechnung der Umsätze von Begleithostessen an den Betreiber der Begleitagentur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2013Teil 1/2

…denen auch Buchhaltungsunterlagen beschlagnahmt wurden. Schließlich wurden für die Begleitagentur tätige Frauen und einige Kunden als Zeugen sowie die Abgabepflichtige als Beschuldigte über die Geschäftsabwicklung einschließlich der Preisgestaltung einvernommen. Bei den Hausdurchsuchungen wurde auch das KIAB-Team des Finanzamtes A beigezogen. Die Auswertung der von…

UFSG RV/0798-G/07Abzugssteuer für Arbeitskräfteüberlassung eines ausländischen Gestellungsunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013Teil 1/2

…Kundenkonto BW. aus der Buchhaltung Au. Ansässigkeitsbescheinigung der Au. aus dem Jahr 2005 Nach der oben dargestellten Vorgangsweise bei der Geschäftsabwicklung mit den portugiesischen Firmen konnte die tatsächliche Erbringung der Leistungen bzw. der tatsächliche Abfluss der Gelder nicht ausreichend nachgewiesen und belegt werden. Von den…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 2/8

…werden sollten und die Bw teilweise auch aktiv daran mitgewirkt habe. Die Geschäftsführerin der Bw hätte in diesem Zusammenhang am 9.11.2006 im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung mit der X niederschriftlich befragt angegeben, dass es mit der X zu einem ersten Treffen in Wien…

UFSG RV/0340-G/11Verspätungszuschlag: Entschuldbarkeit der Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2011

…Österreich, das Warenwirtschaftssystem wurde in Luxemburg geführt. Sobald der Geschäftsführer unserer Mandantschaft festgestellt hat, dass die Buchhaltung und Warenbewegungen auf Grund der umfangreichen und komplexen Geschäftsabwicklung nicht von unserer Mandantschaft selbst abgewickelt werden konnte, wurde unverzüglich ein Steuerberater in Luxemburg mit der Buchhaltung beauftragt. Da…

UFSG RV/0719-G/11Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen: Grobe Fahrlässigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2011

…Österreich, das Warenwirtschaftssystem wurde in Luxemburg geführt. Als der Geschäftsführer unserer Mandantschaft festgestellt hat, dass die Buchhaltung und Warenbewegungen auf Grund der umfangreichen und komplexen Geschäftsabwicklung nicht von unserer Mandantschaft selbst abgewickelt werden konnte, wurde unverzüglich ein Steuerberater in Luxemburg mit der Buchhaltung beauftragt. Da…

UFSW RV/1015-W/08Bei fraglichen Provisionszahlungen ins Ausland ist bei mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die alle anderen Möglichkeiten weniger wahrscheinlich erscheinen lässt (vgl. VwGH 19.2.2002, 98/14/0213).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2011

…Fällen nicht direkt an den Leistungsempfänger überwiesen bzw. bar bezahlt sondern ein Treuhänder dazwischengeschaltet worden sei, sei ebenso unzutreffend wie die Behauptung wonach es keine schriftlichen Vereinbarungen über die Geschäftsabwicklung gegeben habe. A, der Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw. sei in Serbien geboren und seit über…

UFSL RV/0815-L/10Berufung gegen den Abgabenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2011

…Bank zurückgekauft worden. Gleichzeitig sei bei den jeweiligen Verkäufen die Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 3.734,80 abgeführt worden. Alle Vorgänge dieser Geschäftsabwicklung seien in der laufenden Buchhaltung erfasst und dokumentiert worden. Der Vorwurf der BP bestehe daher nicht zu Recht. Nicht nachvollziehbar…