…erfolgreichen Ablegung der kommissionellen Prüfung am 28.11.2006 ab. Nach dem "Studienplan für das Diplomstudium Pharmazie an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck" besteht dieses Studium aus drei Studienabschnitten mit einer Gesamtstudiendauer von neun Semestern. Die Studiendauer des ersten Studienabschnittes beträgt nach diesem Studienplan…
…mit Beginn des Monats weiter gewährt werden, in dem dieser Studienabschnitt erfolgreich vollendet wurde. Eine Abstimmung auf die Gesamtstudiendauer ist nicht vorgesehen. Ihre Tochter B hat die 2. Diplomprüfung aus Pharmazie am 21.06.2007 und die 3. Diplomprüfung aus Pharmazie am 25.07.2007…
…könne. B werde sein Studium spätestens im nächsten Semester (das wäre das zwölfte) beenden, sodass die hinsichtlich der Familienbeihilfe zugestandene Gesamtstudiendauer von zehn Semestern Mindestdauer plus zwei Toleranzsemester nicht überschritten werde. Das Studienbuch sowie ein Sammelzeugnis über bisher erbrachte Prüfungen und Übungen werde beigelegt. Mit…
…Toleranzsemester pro Abschnitt und eines Verlängerungssemesters aufgrund eines Studienaufenthaltes an der Universität B. kommt es zu einer Summe von 12 Semestern. Damit liegt die Gesamtstudiendauer meiner Tochter ... immer noch unter der Durchschnittsstudiendauer von 13 Semestern ihrer Studienrichtung (...)." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…
…sein können. Hätte meine Tochter zuerst Betriebswirtschaft studiert und abgeschlossen und erst danach Kommunikationswissenschaften und Publizistik hätte die Gesamtstudiendauer 16 Semester gedauert. Durch das parallele betreiben beider Studienrichtungen hat meine Tochter tatsächlich aber erheblich weniger Zeit nämlich insgesamt nur 14 Semester an Studienzeit benötigt. Meine…
…Mai 2004 rechtzeitig und führte aus, dass seine Tochter S nur einen Studienwechsel im Lehramtsstudium durchgeführt habe, jedoch die vorgeschriebene Gesamtstudiendauer im ersten Abschnitt nicht überschritten hat. Sie hätte ansonsten auch keine Studienbeihilfe erhalten (siehe Bestätigung der Universität I). Seine Tochter C habe trotz Maturazeugnis…
…ist eine Studiendauer von 2 Semestern für die Zeit von 3/2004 bis 2/2005 plus 3 Semester aufgrund der erfolgten Anrechnung, was eine Gesamtstudiendauer für B 310 Alte Geschichte von 5 Semestern ergibt. Die Mindeststudiendauer für B 310 Alte Geschichte beträgt für den 1…
…und dass er außerdem versichern könne, dass sich seine Gesamtstudiendauer nicht über die erlaubten zehn Semester (zweimal vier plus jeweils ein Toleranzsemester) hinaus erstrecken wird - voraussichtlich werde er mit Ende des neunten Semesters (Feber 2005) sein Studium beenden können. Im Wintersemester 2002/03 habe er…
…vorgelegt. In Ihrem Fall kann nach einer Wartezeit von 4 Semester (= so genannten Stehsemester, bereits inskribierten Semester im Vorstudium), also ab dem Studienjahr 2006/07 im Rahmen der vorgesehenen Gesamtstudiendauerzeit und unter Beachtung der Altersgrenze (26. bzw. 27. Lebensjahr) wieder um die Familienbeihilfe angesucht…
…neuen" Studium auch Anrechnung gefunden haben, ergibt sich schon nach den Denkgesetzen der Logik dadurch, dass die Gesamtstudiendauer trotz Studienwechsel bei 10 Semester - demnach nur ein Semester über der Mindeststudiendauer des Lehramtsstudien - gelegen ist. Hingewiesen wird daher auch darauf, dass der der Berufungsbehörde bereits vorliegende…
…einerseits und der Universität W. andererseits im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit und die Gleichartigkeit der Studienabschlüsse zu überprüfen: Bei beiden Studien handelt es sich um Bachelorstudien mit einer vorgesehen Gesamtstudiendauer von 6 Semestern und erforderlichen 180 ECTS Punkten, die in verschiedenen Modulen erreicht werden müssen…
…Familienbeihilfe gewährt werden könne. Das Vorziehen von Studienabschnitten könne nicht dazu führen, dass die Gesamtstudiendauer verlängert werde. Das Studium der Rechtswissenschaften besteht aus drei Studienabschnitten, wobei der erste Studienabschnitt 2 Semester und der zweite und dritte Abschnitt je 3 Semester umfassen. Jeder Studienabschnitt schließt mit…
…Zum einen hat der Unabhängige Finanzsenat (vgl UFS 20.1.2009, RV/0092-I/08) zu diesem Thema bereits ausgeführt, dass das Gesetz nicht auf die Gesamtstudiendauer, sondern auf die Dauer bis zum Abschluss der einzelnen Studienabschnitte abstellt. Wenn die gesetzlichen Regelungen des FLAG 1967…
…Abschnitt absolviert habe und die durch das FLAG 1967 festgelegte Gesamtstudiendauer (neun Semester zuzüglich drei Toleranzsemester) nicht überschritten worden sei, kann dies der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da das Gesetz eben nicht auf die Gesamtstudiendauer, sondern auf die Dauer bis zum Abschluss der einzelnen…
…Semestern benötigt. Sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Studienplan stehe Familienbeihilfe für eine Gesamtstudiendauer von zwölf Semestern zu. Für den ersten Studienabschnitt sei entsprechend der nach dem alten Studienplan vorgesehenen Studienzeit bereits im vorgesehenen Ausmaß von fünf Semestern Familienbeihilfe zuerkannt worden. Daher…
…sondern dass - nach dem Wortlaut des Gesetzes - auch Studienabschnitte innerhalb der gebotenen Zeit abgeschlossen werden. Diesbezüglich ist beim "Vorziehen" von Vorlesungen, Übungen usw., was allenfalls zu einer kürzeren Gesamtstudiendauer führen kann, darauf zu achten, dass Studienabschnitte eben in der zur Verfügung stehenden Zeit abgeschlossen werden…
…März 2003 das Anerkennungsverfahren abkürzt und dadurch beschleunigt. Seines Erachtens sei die Gesamtstudiendauer von zwölf Semestern in diesem Zusammenhang nicht relevant, da sich der Antrag auf Familienbeihilfe auf den zweiten Studienabschnitt Bn bezieht und die Berechnung der Anerkennungen und der Vorstudienzeit studienabschnittsweise zu erfolgen hat…
…Publizistik und Kommunikationswissenschaft nicht in der erforderlichen gesetzlichen Dauer von 5 Semestern abgeschlossen. Es sei der Bw. eingeräumt, dass bei einem späteren Beginn des Studiums Familienbeihilfe allenfalls zugestanden wäre und dass auch durch das Parallelstudium die Gesamtstudiendauer verkürzt werden kann. Dies ändert aber nichts daran…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., A., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Familienbeihilfe ab 1. August 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Berufungsfall, ob die…