…Unstrittig war die Bw grundsätzlich in dieses Gesamtkonzept eingebunden und war der Gesamtwille der Bw jedenfalls auf den Erwerb eines bebauten Grundstückes gerichtet. Die WGmbH hat in kürzesten zeitlichen Abständen sowohl die Gebäudeerrichtung als auch den Innenausbau bereits im Jahr 2005 angeboten und hat die…
…Vertrages), ist Folgendes zu beachten: Da der wesentliche Inhalt der gegenständlichen Leistung wohl in der Erstellung einer Gesamtkonzeption von Werbemaßnahmen für ein bestimmtes Produkt des Leistungsempfängers besteht, stellt auch eine allfällige Besorgung von Fremdleistungen im Zuge der Umsetzung nur einen unselbständigen Bestandteil der einheitlichen Hauptleistung…
…Markteinführung, Beratung und Betreuung des Franchisenehmers als ein "Gesamtpaket" bzw. ein unternehmerisches Gesamtkomzept ohne isoliert herausgenommene Einzelkomponenten sieht. Der Vertreter verkauft eben dieses erprobte Gesamtgeschäftskonzept. Ganz abgesehen von derartigen Überlegungen hat der VwGH in einem neueren Erkenntnis vom 24.2.2005, 2003/15/0044, ausgesprochen…
…anders vorzugehen, begründet noch keine Bauherreneigenschaft. Vielmehr ist das tatsächliche Geschehen - also die Einbindung der Fa. Fi. Projekt GmbH in das bestehende Gesamtkonzept - und nicht ein hypothetischer Sachverhalt für die steuerliche Beurteilung maßgeblich. Aus den angeführten Gründen waren gemäß § 4 Abs. 1 iVm § 5 Abs…
Die gesamte Gegenleistung hat daher insgesamt 2.187.739,00 S (158.989,19 €) betragen. Die bereits durch den Notar entrichtete Steuer (19.984,00 S bzw. 1.452,29 €) ist anzurechnen. Der angefochtene Bescheid war daher wie im Spruch abzuändern. Linz, am…
…maßgeblichen tatsächlichen Einbindung des Hauses des Beschwerdeführers in das bereits zur Zeit des Erwerbsvorganges vorliegende Gesamtkonzept (vgl. dazu auch das Erkenntnis vom 24.3.1994, Zl. 93/16/0168), keine Bauherreneigenschaft der Erwerber gegeben war. Im Berufungsfall war die erworbene Doppelhaushälfte Teil eines solchen Gesamtkonzeptes…
…maßgeblichen tatsächlichen Einbindung des Hauses des Beschwerdeführers in das bereits zur Zeit des Erwerbsvorganges vorliegende Gesamtkonzept (vgl. dazu auch das Erkenntnis vom 24.3.1994, Zl. 93/16/0168), keine Bauherreneigenschaft der Erwerber gegeben war. Im Berufungsfall war die erworbene Doppelhaushälfte Teil eines solchen Gesamtkonzeptes…
…maßgeblichen tatsächlichen Einbindung des Hauses des Beschwerdeführers in das bereits zur Zeit des Erwerbsvorganges vorliegende Gesamtkonzept (vgl. dazu auch das Erkenntnis vom 24. 3. 1994, Zl. 93/16/0168), keine Bauherreneigenschaft der Erwerber gegeben war. Im Berufungsfall war die erworbene Doppelhaushälfte Teil eines solchen Gesamtkonzeptes…
…Bemessungsgrundlage miteinbezogen wurde. Im vorliegenden Fall trat die R-Projekt als Bauwerber auf und wurde auch die Baubewilligung der R-Projekt erteilt. Zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbes durch die Bw. lag ein bereits bewilligtes Gesamtkonzept, welches im Prospekt auch als Wohnanlage bezeichnet wurde, vor. Die Wohnungstypen…
…Entwicklung bestätigt das von Beginn an erkennbare, unternehmerische Gesamtkonzept, wenn etwa auf der aktuellen Internet-Homepage des "FFZ Fischteich" sowohl der Fischereibetrieb als auch die gastronomische Versorgung beworben und beide Einrichtungen durch entsprechende Angebote bewusst miteinander verknüpft werden (z.B. All Inclusiv-Angebote für Fischfang,…
…versucht. Sie war nicht das Ende eines (einfachen) Würstelstandes und die Eröffnung eines Gasthauses, sondern Teil der unternehmerischen Weiterentwicklung des im Jahr 1993 begonnenen Gesamtkonzepts für das "FFZ Fischteich", wie es sich auf der Internet-Homepage heute präsentiert. Die Umsatzsteigerung im Jahr 1995 zeigt, dass…
…dargestellten Sachverhaltes und der Chronologie stehe fest, dass nur solche Interessenten Grundeigentum erwerben konnten, die sich in das Gesamtkonzept einbinden hätten lassen und auch den Auftrag für die Errichtung des Wohnhauses erteilt hätten. Es sei auch ohne Belang, ob die Schaffung von Wohnraum für den…
…miteinbezogen wurde. Im vorliegenden Fall trat die R-Projekt als Bauwerber auf und wurde auch die Baubewilligung an die R-Projekt erteilt. Zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbes durch den Bw. lag ein bereits fertig geplantes Gesamtkonzept, welches im Prospekt auch als Wohnanlage bezeichnet wurde, vor. Die…
…miteinbezogen wurde. Im vorliegenden Fall trat die R-Projekt als Bauwerber auf und wurde auch die Baubewilligung an die R-Projekt erteilt. Zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbes durch die Bw. lag ein bereits fertig geplantes Gesamtkonzept, welches im Prospekt auch als Wohnanlage bezeichnet wurde, vor. Die…
…miteinbezogen wurde. Im vorliegenden Fall trat die R-Projekt als Bauwerber auf und wurde auch die Baubewilligung an die R-Projekt erteilt. Zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbes durch den Bw. lag ein bereits fertig geplantes Gesamtkonzept, welches im Prospekt auch als Wohnanlage bezeichnet wurde, vor. Die…
…miteinbezogen wurde. Im vorliegenden Fall trat die R-Projekt als Bauwerber auf und wurde auch die Baubewilligung an die R-Projekt erteilt. Zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbes durch die Bw. lag ein bereits fertig geplantes Gesamtkonzept, welches im Prospekt auch als Wohnanlage bezeichnet wurde, vor. Die…
…Bemessungsgrundlage miteinbezogen wurde. Im vorliegenden Fall trat die R-Projekt als Bauwerber auf und wurde auch die Baubewilligung der R-Projekt erteilt. Zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbes durch die Bw. lag ein bereits bewilligtes Gesamtkonzept, welches im Prospekt auch als Wohnanlage bezeichnet wurde, vor. Die Wohnungstypen…
…0281, 0282, VwGH 9.8.2001, 98/16/0392, 99/16/0158 und VwGH 21.3.2002, 2001/16/0429). Im hier zu beurteilenden Fall ist das Gesamtkonzept, wie sich nicht zuletzt aus einem Prospekt ergibt, vorgegeben gewesen. Gegenstand eines nach § 1 Abs. 1…
…Doppelwohnhäuser eingebunden war. Hat aber die Fa. Atelier P für den im Eigentum der B und der Frau H.W. stehenden Bauplatz Gst. 5536/9 ein Gesamtkonzept für dessen Bebauung mit 4 Reihenhäuser ausgearbeitet, dann liegt es auf der Hand, dass dieses Unternehmen, das die…
…fertiges Vertragskonzept und -geflecht des Initiators des Projektes zu übernehmen (denn nur dann sei eine Beteiligung möglich gewesen) und liege deshalb insgesamt ein Anschaffungsvorgang vor und seien die mit diesem Gesamtkonzept unmittelbar in Zusammenhang stehenden Honorare daher unabhängig von der Bauherreneigenschaft als Anschaffungskosten zu beurteilen…