…758 | -47.024 | -25.235 | -7.175 | -7.391 | 2004 | 30.771 | -10.291 | -47.170 | -23.742 | -6.247 | -8.735 Für die Beurteilung der Gesamtgewinnerzielungsabsicht für die einzelnen Streitjahre ist es entscheidend…
…stehenden "second - hand - Shop" bereits seit dem Oktober 1984 führen. Sie werden auch aufgefordert, über die anhand der oben angeführten objektiven Umstände festzustellende Gesamtgewinnerzielungsabsicht eine Prognose zu erstellen. Dabei kommt es auf Tatsachen an, deren Eintritt mit einem ausreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden können." …
…nicht angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, daß die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird. Die Beurteilung der Gesamtgewinnerzielungsabsicht ist demnach für jede gesondert Einheit zu prüfen - bezogen auf die Bw. bedeutet das, dass allfällige Überschüsse…
…dass eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht anhand objektiver Umstände iSd § 1 Abs. 1 LVO erkannt werden kann. Die diesbezüglichen Ausführungen der Bw. beschränken sich auf allgemeine Ausführungen zur Marktsituation und substantiierte Behauptungen bzw. sind unschlüssig. Die Bw. vermag mit ihrem Vorbringen die behauptete Gesamtgewinnerzielungsabsicht weder nachzuweisen noch glaubhaft…
…Baumaßnahmen keine Veränderung bewirkten, lässt nur den Schluss, dass der Betrieb aus anderen Gründen als der Absicht der Gesamtgewinnerzielung fortgeführt wird. Die Betätigung stellt ab dem Jahr 1999 Liebhaberei dar. Die Berufung war daher in diesem Punkt abzuweisen. Hinsichtlich des Berufungsbegehrens, keinen Aufgabegewinn im Jahr…
…die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, das Vorliegen von Einkünften anzunehmen. Gesamtgewinnerzielungsabsicht ist das stetige Streben des sich Betätigenden nach Gewinnen (Einnahmenüberschüssen). Sie liegt nur vor, wenn der sich Betätigende die Betätigung im…
…die auch im gegenständlichen Verfahren eine Rolle spielen und im Zuge einer Prüfung der Ernsthaftigkeit seiner Betriebseröffnungsabsicht bzw. der Eignung seiner Betätigung für eine Gesamtgewinnerzielung beurteilen waren. Zusätzlich wendet er hier die in jenen Bauverfahren nicht konkret vorgetragenen Gründe der angeblich stark hinderlichen Anrainereinsprüche ein…
…auf Grund der sich aus dem Beurteilungsmaßstab ergebenden materiellrechtlichen Systematik nicht in vergleichbarer Weise anwendbar. Bei dieser Art von Betätigung ist für jedes Kalenderjahr (für jeden Veranlagungszeitraum) gesondert zu beurteilen, ob die Gesamtgewinnerzielungsabsicht (Gesamtüberschusserzielungsabsicht) anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist ("Jahr zu Jahr"-Beurteilung; vgl. Quantschnigg…
…vom 22.2.2000, 96/14/0038 (betreffend einen Amway-Vertreter). Aus dieser Entscheidung lässt sich ableiten, dass eine "systembedingte" Aufgabe der Geschäftstätigkeit vor der Gesamtgewinnerzielung jedenfalls in der LVO (bei der Ausnahme vom Anlaufzeitraum) miterfasst ist (so auch Lattner, SWK 2000, S. 327 ff.…
…sie Tätigkeiten der "Privatlebensführung" ausführten, ebenso wenn sie Tätigkeiten ausführten, die durch die Absicht der Gesamtgewinnerzielung nicht veranlasst seien. Es könne nicht für 441 Kommanditisten die nicht marktkonforme Tätigkeit festgestellt werden und dennoch die Komplementärin (Bw) steuerpflichtig bleiben. Sie habe sich nicht anders verhalten als…
…Da der Kredit in Fremdwährung abgeschlossen, und auch keine Fixzinsen vereinbart worden seien, könne auch das 38. Jahr nicht als endgültiges Jahr der Gesamtgewinnerzielung angesehen werden. Die Veranlagung sei daher gemäß § 200 BAO vorläufig erfolgt, und habe der Werbungskostenüberschuss bei den sonstigen Einkünften nicht anerkannt…
…einem so geringen Umfang ausgeübt worden, dass sie typischerweise der Lebensführung zugerechnet werden könnte. Das Finanzamt werde daher um eine Stellungnahme zur Frage nach dem Vorliegen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht (in den einzelnen Jahren des verfahrensgegenständlichen Zeitraumes) anhand der unter § 2 Abs. 1 Z 1-6 Liebhabereiverordnung…
…1999 rd. 5 6.000.000,--. Die Tätigkeit wird daher als solche gem § 1 (1) cit. Vdg. gewertet, der es allerdings an der Möglichkeit einer Gesamtgewinnerzielungsmöglichkeit mangelt. Demgemäss liegt keine gem. § 2 EStG zu berücksichtigende Einkunftsart vor. Die per Vorhalt vom 25. 10. 2000 hinterfragten…
…ob die Betätigung durch eine anhand objektiver Umstände nachvollziehbare Gesamtgewinnerzielungsabsicht veranlasst sei. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine entgeltliche Überlassung von Gebäuden, welche eine Sonderstellung in der LVO einnehme. Demnach sei das Vorliegen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht darüber hinaus auch nach dem Verhältnis des Zeitraumes…
…der als § 1 Abs. 1 LVO zu qualifizierenden Tätigkeit hätte ergeben, dass eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht anhand objektiver Umstände nicht nachzuweisen gewesen sei. Aus den nachfolgend angeführten Aufstellungen sei zu entnehmen, dass die Höhe der erwirtschafteten Verluste im Prüfungszeitraum bereits die Umsätze überstiegen hätten, weiters würden nicht…
…3.954,32 im Jahr 2006 nicht gefolgt werden. Einen konkreten Plan bezüglich einer möglichen (Gesamt)Gewinnerzielung konnte der Bw. nicht abgeben. Für den UFS hat der Bw. keine Anhaltspunkte gegeben, die ihn zur Qualifikation als eine auf eine Gesamtgewinnerzielung gerichtete Tätigkeit hätten kommen lassen…
…marktkonform verhalten habe, wenn sie diese Einschränkungen und die damit einhergehenden laufenden Verluste in Kauf genommen habe; dies spreche gegen die Gesamtgewinnerzielungsabsicht der Bw. Die geringen jährlichen Einnahmen in der Praxis würden überwiegend aus Führerscheinuntersuchungen stammen. Einnahmen aus anderen Untersuchungen oder Behandlungen habe die Bw…
…nicht hätten steigern lassen, vermag diesen Eindruck nicht zu verwischen. Wird doch für eine Gesamtgewinnerzielung in dieser sicherlich nicht leichten Branche ein 100 %iger Einsatz und nicht nur ein um Urlaubstage erweiteter nebenberuflicher Einsatz notwendig sein. Diesen Einsatz war der Bw. nicht bereit zu erbringen…
…dabei auf VwGH vom 22.2.2000, 96/14/0038 (betreffend einen Amway-Vertreter). Aus dieser Entscheidung lässt sich ableiten, dass "systembedingte" Aufgaben der Geschäftstätigkeit vor der Gesamtgewinnerzielung jedenfalls in der LVO (bei der Ausnahme vom Anlaufzeitraum) miterfasst sind (so auch Lattner, SWK 2000, S…
…bei prima facie als nicht wirtschaftsorientiert vermuteten Betätigungen bloß mit einer Gegenvermutung nach Art des § 1 Abs. 1 der Verordnung (also auf die Absicht der Gesamtgewinnerzielung abstellend) zu operieren. Es sind daher eine handfestere Grundlage für die Widerlegung der Liebhabereivermutung vorgesehen (siehe Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch …