…Erfolg - im Verteilungsverfahren beim Exekutionsgericht neben seinen sonstigen bei der Verwertung der Sondermasse entstehenden Kosten die beim Zuschlag angefallene Umsatzsteuer geltend machen können. Es kam ihm somit in Form dieser Verfügungsmöglichkeit eine rechtliche Position zu, die dem Vorhandensein von Mitteln zur Bezahlung der geschuldeten Umsatzsteuer…
…späteren Zeitpunkt; zum Beispiel auch jetzt im Zuge des nunmehrigen Bearbeitens dieser Agenden - zu Tage treten, dass die Gutschrift nicht akzeptiert werde, wäre selbstverständlich allenfalls zu diesem späteren Zeitpunkt bzw. jetzt, das heißt im Monat der Änderung der Sachverhalte, eine USt-Berichtigung vorzunehmen bzw. die…
…hätte das FA aus folgenden Gründen bei richtiger rechtlicher Beurteilung der Umsatzsteuererklärung 2003 bereits im Umsatzsteuerbescheid 2003 keine Vorsteuerbeträge anerkennen dürfen: Bei einer unechten USt-Befreiung für die Tätigkeit als Arzt sei eine "Eigenverbrauchsbesteuerung" der nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteile rechtlich ausgeschlossen und stehe daher auch…
…genommen. Soweit er Abgabenerklärungen unterfertigt habe, sei dies ohne Prüfung der Richtigkeit des Inhalts geschehen. Auf Grund des Geschäftsumfanges hätten Schwankungen im USt-Bereich und damit Irrtümer in der ustlichen Behandlung von Eingangsrechnungen auch nicht auffallen können. Über die Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs…
…Abgabenvorschriften haften, durch Geltendmachung dieser Haftung (§ 224 Abs.1 BAO) zu Gesamtschuldnern. Nach Absatz 2 leg. cit. erstrecken sich persönliche Haftungen (§ 7 Abs. 1 BAO) auch auf Nebenansprüche im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BAO (ua. Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag, Exekutionsgebühren). Der Verweis auf § 224…
…Selbstanzeige zu folgendem Sachverhalt: Im Jahr 2005 [bzw. 2006] wurden aufgrund eines EDV-Fehlers zum Teil Umsätze aus dem Fakturenprogramm nicht automatisch in die Buchhaltung übernommen. Die Umsatzsteuervoranmeldungen haben sich als demnach unvollständig ergeben." Und weiters: "Aus der durchgeführten Ust-Verprobung ergab sich eine Restschuld…
…nehmen: "Angemessenheit der Miete Als Mietzins wurde laut Vertrag vom März 2009 ein Betrag von 9,5 netto (ohne USt.) exkl. bzw. 11,00 netto inkl. Betriebskosten pro m 2 vereinbart. Für ähnliche Objekte in B muss man nach einer Recherche im Internet pro m…
…den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Mit Schriftsatz vom 4. November 2003 wurde gegen den Aufhebungsbescheid vom 7. Oktober 2003 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Im Antrag auf Aufhebung gem. § 299 BAO sei die Geltendmachung der Vorsteuern aus den Betriebskosten beantragt worden. Im vorliegenden Fall…
…der USt keine Kostenbelastung durch USt zur Folge haben (Ruppe, UstG 1994 Kommentar, 2. Auflage, § 2 Rn 246). Wird nun von Liebhaberei ausgegangen, wird die Unternehmerkette unterbrochen, eine zusätzliche Kostenbelastung tritt ein. Umsatzsteuerrechtlich muss die Entscheidung ob Liebhaberei vorliegt oder nicht sofort getroffen werden. Im…
…hat er die USt nicht entrichtet. Im Anwendungsbereich des Art. 27 Abs. 1 schließt aber selbst eine bewilligte Aussetzung nicht aus, dass eine Entrichtung erforderlich ist Zusammenfassend ist fest zu halten, dass die Einwendungen hinsichtlich der behaupteten rechtswidrigen Geltendmachung der USt nicht Gegenstand dieses Verfahrens…
…Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden darf (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0007; VwGH 29.6.1999, 99/14/0128). Die Geltendmachung der Haftung kann selbst dann zweckmäßig sein, wenn die Haftungsschuld im Zeitpunkt der Geltendmachung uneinbringlich…
…ÖStZ 1992, 334). Aufgrund einer in den Jahren 2000/2001 durchgeführten Aufzeichnungsprüfung und USt - Nachschau und der dabei getroffenen Feststellungen kam es für die bereits beendet gewesene A+H GesBR im Februar 2001 vorerst zu bescheidmäßigen Nachforderungen an Umsatzsteuern für 1996 bis 1999, Umsatzsteuern 1…
…erster Instanz führe im Ersuchen um Ergänzung vom 31. Jänner 2012 aus: "Für die Voranmeldungszeiträume des Jahres 2002 wären dies, in monatlichen Abständen, der jeweils 15. März 2002 bis 17. Februar 2003 gewesen. Tatsächlich wurden für die Voranmeldungszeiträume des Jahres 2002 USt-Überschüsse in Höhe…
…ob der Antrag auf Zustimmung zum außergerichtlichen Ausgleich rechtzeitig gestellt wurde, oder ob zu diesem Zeitpunkt bereits schuldhafter Weise Zahlungstermine versäumt wurden. Im Zeitpunkt der Stellung des Antrages auf Zustimmung zum außergerichtlichen Ausgleich vom 27. April 2004 waren folgende Abgaben fällig und offen: USt 12…
…des Rückstandes an USt 12/03 in Höhe von € 149.773,23 in drei Raten beginnend mit 15. März 2005 in Höhe von ca. je € 50.000,-- angeboten wurde. Mit ergänzender Äußerung vom 22. Jänner 2010 wurde eine Auflistung der im Zeitraum 15…
…lt Vlg 1,823.658,75 USt der Umsätze C-K -1,375.450,74 Umsatzsteuerberichtigung 2002 lt Bp 448.208,01 Umsatzsteuerberichtigung 2002 lt Bp in Euro 32.572,55 Tz 17 Erlöse Bereitstellung (Kto 4946) Der Bw wurden im Prüfungszeitraum von Hrn Dr…
…die Geltendmachung der Vorsteuern im Rahmen des Erstattungsverfahrens grundsätzlich zwingend erforderlichen Originalrechnungen nicht vorgelegt. Der nach der Auslegung des EuGH im vorhin zitierten Urteil vertretbare außergewöhnliche Ausnahmefall (vgl. auch Kolacny-Caganek, UStG 1994, Kurzkommentar, Wien 2005, § 21, Anm 28), nämlich, dass das Abhandenkommen der Originalrechnungen…
…erst im Zeitraum der Geltendmachung der Vorsteuer erstatten zu müssen. Zusammengefasst handelt es sich um ein Missverständnis dieser Buchhalterin, dass teilweise daraus resultiert, dass die Vertretung der Hausgemeinschaft und die steuerliche Vertretung des Inhabers des Überrechnungskontos auseinander gefallen sind. Zudem wurde, da auch der festgesetzte…
…wenn einerseits die Fälligkeit der USt bereits eingetreten sei und die USt vom Umsatzsteuerschuldner iSd § 19 UStG nicht fristgerecht entrichtet worden sei und die Haftungsvoraussetzungen des § 14 BAO erfüllt seien. Es würden zu allen 3 Punkten Feststellungen des Finanzamtes Ried im Innkreis als Behörde I…
…der Geltendmachung der Vorsteuern dargetan und anhand objektiver Umstände nachvollziehbar gemacht wird. Weiters ist, wie dargestellt, entscheidend, dass dieser betriebliche Zusammenhang nicht durch eine zeitlich vorausgehende Nutzung für private Zwecke überlagert wird. Das im Verfahren angebotene Vorbringen und Belegmaterial der Bw zum objektiven Nachweis dieser…