…- 31.12.2004 der Anlage 3 zur Berufung ging die Bw. bereits unter Einrechnung der Kreditrückzahlungen in Höhe von € 8.000,00 von einem Geldmittelüberschuss von € 26.000,00 aus. In den Anmerkungen führte sie folgende Jahresbeträge an Ausgaben an: Privatausgaben für Miete…
…Management (zB Hinauszögern von betriebsbedingten Zahlungen, Vorziehen betrieblicher Einnahmen) abhängt. Unter saldierter Betrachtungsweise könnten zB bei Hinauszögern von betriebsbedingten Zahlungen die freien Geldmittelüberschüsse entnommen werden. Im Nachhinein käme es zu einem erheblichen Geldbedarf zwecks Abdeckung der hinausgezögerten betrieblichen Ausgaben; ein Ansteigen des betrieblichen Ausgabenkontos würde…
…Der Großteil der Einnahmen (Versicherungserträge) wurde auf das Kto. 332 überwiesen und auch entnommen (auch zur Finanzierung der obgenannten Verlustbeteiligungsmodelle). Bei saldierter Betrachtung der Bankkonten ist kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden, siehe hiezu nachstehende Aufstellung der Kontostände: | Kto. | 324 | 332 | Bank…
…Geldmittelkonten ein positives Ergebnis liefert. Ein wie im vorliegenden Fall negatives Ergebnis zieht die Vermutung der privaten Verwendung nach sich. Wenn daher Geldmittel entnommen werden, obwohl kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden. Verbindlichkeiten, deren Aufnahme erst durch hohe…
…bis 2001) sowie Tz 3 des Prüfungsberichtes vom 7. September 2006 (2002 bis 2004)]: Wenn Geldmittel entnommen würden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Konten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden sei, entstünden durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden (dh. es sei kein Zinsabzug möglich). Entnahmen im…
…im erforderlichen Ausmaß vorhanden sind. Wenn daher Geldmittel entnommen werden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Bankkonten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind die geführten Bankkonten daher als ein Bankkonto anzusehen. Der Verwaltungsgerichtshof wollte damit…
…Anwendung der Rechtsprechung zum Zweikontenmodell (VwGH vom 27. Jänner 1998, 94/14/0017) die fremdfinanzierte Gewinnausschüttung allenfalls am Geldmittelüberschuss zum Zeitpunkt der Entnahme zu messen, der im Zeitpunkt der Gewinnausschüttung positiv war. UE ist die Verweigerung des Betriebsausgabenabzuges im Zusammenhang mit § 12 KStG nicht anwendbar…
…B. über dessen Verrechnungskonto in beträchtlichem Ausmaß Mittel entzogen, obwohl - laut Rechenwerk und auch nach Ausführungen der Bw. in der Berufung - ein Geldmittelüberschuss im Unternehmen der Bw. nicht vorhanden war. Zur Finanzierung dieser Entnahmen konnten also nur die aufgenommenen Fremdmittel herangezogen werden, da andere Mittel…
…Angaben fußenden - Berechnung, dass aus dem Geldmittelüberschuss nach Abzug der notwendigen Lebenshaltungskosten sämtliche andrängenden Gläubiger gleichmäßig zu beteilen wären. Was die Höhe der notwendigen Lebenskosten anlangt, ersucht der Bw. um Berücksichtigung seiner Invalidität sowie der dadurch ausgelösten 60%-tigen Erwerbsunfähigkeit und der erhöhten Lebenserhaltungskosten. Er…
…der Finanzierungsaufwendungen Bedacht zu nehmen ist, nicht mehr aufrecht zu erhalten ist (beginnend mit den Veranlagungsjahr 1998): "Wenn Geldmittel entnommen werden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Bankkonten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahmen keine betrieblichen Schulden .... Ob nämlich ein Kredit eine…
…tatsächlich dem Betrieb dienen. Wenn Geldmittel entnommen werden, obwohl bei saldierter Betrachtung der Bankkonten kein Geldmittelüberschuss im Betrieb vorhanden ist, entstehen durch die Entnahme keine betrieblichen Schulden. Die Entnahmen stehen in einem Veranlassungszusammenhang mit dem Ansteigen der Fremdmittel (VwGH 10.9.1998, 93/15/0051…
Berufungsentscheidung Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw., Adresse1 , vertreten durch Dr. Axel-Hans Werner Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Fürbergstraße 60/59, vom 18…
Für die Behauptung des Bw., es habe weiterhin bis 1990 Streit mit dem Klienten geherrscht, findet sich im Handakt keinerlei Hinweis. Diese Behauptung des Bw. erweist sich daher als unglaubwürdig. Auch die eidesstattliche Erklärung des Klienten aus dem Jahr 1995 ist unstimmig, lebensfremd und unglaubwürdig…
tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses wie hier, wo sehr genau der Vermögenszuwachs ermittelt worden ist, muss als dem Finanzamt bzw der Bp…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 21. Oktober 2003 und 23. Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, bzw. Wien 2/20 vom 14. Oktober 2003 und 27. Jänner 2004 betreffend Sicherstellungsauftrag gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W. T. Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend die Kapitalertragsteuer im Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…