…wären und die Km-Stände täglich abgelesen und in die Listen eingetragen worden seien. Die km-Gelder seien nach Absprache mit den Fahrern nur bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstbetrag ausbezahlt worden, die zusätzlichen Beträge wären im Rahmen der jeweiligen Arbeitnehmerveranlagung/Steuererklärung als Werbungskosten geltend…
…Strafverfahrens gegen JW erlangte das Finanzamt Kenntnis davon, dass im Jahr 2000 von der Firma SK-GmbH an die H-GmbH fingierte Rechnungen ausgestellt worden waren und mit diesen Rechnungen der H-GmbH Gelder entzogen worden waren. Diese Rechnungen brauchte man bei der H-GmbH…
…Unterstützung über Auftragsvergabe. Dieses Vorbringen vermag der Berufung in diesem Punkt daher nicht zum Erfolg zu verhelfen. Zufluss H-GmbH Sachverhalt: Im Jahr 2000 hat der Bw von JW aus Mitteln der H-GmbH ATS 470.000 erhalten. Dieser Geldbetrag stammte aus Geldern, die aus…
…habe, wieviel er als Anteil von diesen Beträgen haben wollte, habe er dann den gewünschten Geldbetrag abgehoben und umgehend an NN - ohne Übernahmebestätigung - weitergegeben. Angeblich wurden die Gelder via Bankomat oder bar behoben und weitergegeben (Niederschrift Landeskriminalamt Wien, 3KR/184379/2005, 24.8.2006, S…
…Bedeutung sei, da die Rechnungsberichtigung erst 2004 erfolgt sei. Zum Berufungsverfahren betreffend Einkommensteuer wies der steuerliche Vertreter auf die deutsche Literatur hin, wonach veruntreute Gelder nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert werden könnten. Es liege diesfalls keine steuerlich relevante Leistung vor. Außerdem wurde auf §…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K., vertreten durch N., vom 25. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 18. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Vermietung und Verpachtung. Eine die Jahre 1989 bis 1997 umfassende Betriebsprüfung (BP) gelangte u. a. zu folgender Feststellung: Laut Tz. 18 ("Veruntreute Gelder") sei der Bw. im gesamten Prüfungszeitraum Geschäftsführer der S. gewesen. Im Juni 1993 sei er auch Gesellschafter dieser GmbH geworden, wobei er…
…bestanden haben soll, ist nicht nachvollziehbar und kann lediglich als Schutzbehauptung gewertet werden. 2. Betreffend Darlehen B. Auch was die Einwendungen des Bw. hinsichtlich der veruntreuten Gelder im Zusammenhang mit dem Darlehen der B. betrifft, die Zinsen seien tatsächlich gezahlt worden und die Fa. A…
…derart übergeben worden, dass die ausstehenden Abgaben jedenfalls einbringlich gewesen wären. Die dazu nötigen Gelder wären allerdings auf Treuhandkonten bei Rechtsanwälten gebunden gewesen, sodass er während der Zeit seiner Geschäftsführertätigkeit keinen Zugriff auf die erforderlichen Mittel gehabt hätte. Es wäre Pflicht des Geschäftsführers, für die…
…weil sie dadurch in ihren Menschenrechten verletzt worden wäre, dann könne auch nicht für eine etwaige Verletzung der Steuerpflicht bzw. die Nichteinbekennung der durch den Diebstahl erworbenen Gelder eine Bestrafung erfolgen. Desgleichen sei das Verfahren dadurch mangelhaft geblieben, dass eine Beschuldigteneinvernahme der Bw. unterblieben sei…
…seien. Die anlässlich einer Hausdurchsuchung vorgefundenen Aufzeichnungen seien fingiert worden, um gegenüber dem damaligen Gatten zu verschleiern, dass bei den Dienstgebern Gelder gestohlen bzw. veruntreut worden seien. Vielmehr seien die aus dem ehemaligen Altwarenhandel des damaligen Ehegatten entnommenen Waren in seinem Haus versteckt worden, um…
…laufende Gebarung sicherzustellen. Da Geld in der Familie vorhanden gewesen sei, wäre es wirtschaftlich nicht sinnvoll gewesen, die Gelder für die notwendige Erhaltung der Liquidität des Betriebes über Kreditinstitute zu finanzieren. Im Aktenvermerk vom 12. Dezember 2003 hielt die Sachbearbeiterin des Finanzamtes fest, dass der…
…einen Gesamtbetrag von CHF 4.428,-- im Jahr 2006 bzw. CHF 3.744,-- im Jahr 2005. Darüber hinaus aus dem Titel "km-Gelder" bezahlte Beträge dürften jedoch unseres Erachtens steuerlich nicht anerkannt werden, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere Nachweise durch laufende Aufzeichnungen in Form…
…nichtselbständiger Tätigkeit sein könnten, da sie nicht zugeflossen seien. Wie auch bekannt sei, habe die Bw. im Jahr 2001 bei der Firma A. Gelder unrechtmäßig entzogen. Mit Vereinbarung vom 15. Mai 2001 sei ein Darlehensvertrag geschlossen worden, in dem vereinbart worden sei, dass der ausstehende…
…für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder) durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (Aus-lagenersätze). Durchlaufende Gelder und Auslagenersätze müssen nach herrschender Auffassung einzeln abgerechnet werden; Pauschalabgeltungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, sind selbst dann keine durchlaufenden Gelder, wenn sie für…
…dass die Buchungen von Darlehensforderungen nur dem Zweck gedient hätten, die tatsächliche Mittelverwendung, nämlich eine Zuführung dieser Gelder in das Vermögen Familienangehöriger, zu verschleiern. Das gesamte nach Deutschland vergebene Darlehen sowie der bis dato nicht getilgte Provisionsteilbetrag wurden daher als verdeckte Gewinnausschüttung an die Alleingesellschafterin…
…nicht zur Verfügung, er besitze auch keinerlei Belege über Transaktionen, weshalb sich die Frage erhebe, ob die Gelder für firmenspezifische oder firmenfremde Zwecke verwendet worden seien. Er habe mehrfach versucht Belege, Kontoauszüge und Buchhaltungsunterlagen zu erhalten, sei aber stets nur vertröstet worden. Herr RS habe…
…Im Übrigen ergibt sich aber auch aus dem Gesetz nicht, dass eine Widmung von Geldern für ein bestimmtes Objekt (nach Ansicht der Referentin des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) mit der Einschränkung, dass sich dieses nicht im Eigentum des Spenders befindet und diesfalls unter Umständen von einer…
…Fiskus jetzt und für die Zukunft soweit zu verschleiern, dass eine rechtswidrige Abgabenvermeidung möglichst im Höchstausmaß eintreten würde, damit er die Geldmittel für die andernfalls vom Finanzamt geforderten Einkommensteuern und die lukrierten Gelder aus den vereinnahmten Umsatzsteuern anderweitig, nämlich u.a. zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Mag. G, in der Finanzstrafsache gegen W., M.Dorf, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a. des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung…