…erste Variante eine Offenbarung gestattet sei, wenn sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt. Das Auskunftspflichtgesetz sei eben eine solche gesetzliche Bestimmung. Zudem erstrecke sich die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO nur auf die Durchführung von Abgaben-, Monopol- oder Finanzstrafverfahrenverfahren. Dies sei im konkreten Verfahren…
…BAO ausführlich behandelt, wobei das Finanzamt zu dem Schluss kommt, dass die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht der Auskunftserteilung entgegenstehen würde. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben und nach erneuter Darstellung der einzelnen Fragen und des bisherigen Verfahrensablaufes diese wie folgt begründet: "Die Abgabenbehörde führt aus, dass gemäß § 48a…
…die Bw. Berufung. Sie begründete die Berufung damit, dass den Nachkommen des Erblassers gegenüber keine Geheimhaltungspflicht bestehe. Die Quote des Erbrechtes beschränke keineswegs die Auskunftspflicht gegenüber den Nachkommen. Es werde nochmals um schriftliche Bekanntgabe ersucht und zwar: "An wen wurde die Ausfolgung der Einheitswertbescheide bewilligt ?…
…Bw. trat diesen Feststellungen nicht entgegen. Zum Einwand, dass die Bw. seitens des Finanzamtes unter Hinweis auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht keine Auskunft über bestehende Abgabenrückstände erhalten hätte, ist zweierlei anzumerken. Zum einen findet sich in den vorgelegten Akten kein Hinweis darauf, dass die Bw. tatsächlich…
…die mit 22. März 2001 "nach unbekannt verzogen" sei. Nach Mitteilung der Erstbehörde lehnt das Wiener Finanzamt die Vorlage der auf Veranlassung des UFS (§ 279 Abs. 2 BAO) angeforderten Erhebungsunterlagen unter Hinweis auf Geheimhaltungspflichten nach § 90 Abs. 2 und § 48a BAO ab. Damit fehlt es…
Auch für die Zahlungen an die G.- Bau gilt, dass deren Betriebsausgabencharakter von der Erstbehörde nicht in Frage gestellt wurde und es sich daher erübrigte, sich mit dem Berufungsvorbringen auseinander zu setzen, soweit es sich auf die Leistungserbringung als solche bezogen hat. 4.) SP.- Bau…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vertreten durch Mag. Dr. Lisbeth Rogy, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030 Wien, Geusaugasse 39/8, vom 25. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 24. Juli…
…Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." ist festzustellen, dass im Hinblick auf abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im Sinne de sArt.15 ZK iVm § 48 a BAO es dem UFS nicht möglich ist, der Bf. den Inhalt fremder Akten bzw. Warenanmeldungen mitzuteilen…
…gebenden Personen, die diese Gespräche auf Seiten der Banken geführt haben, mögen diese von ihrer beruflichen Geheimhaltungspflicht entbunden werden. Dieser Umstand sollte dann der ho. Berufungsbehörde unter Vorlage der entsprechenden Einverständniserklärung zur Kenntnis gebracht werden. Sie führen in der Berufung auch weiters an, die seitens…
…Die Bf. sei in den genannten Abgabenverfahren weder Abgabepflichtige oder persönlich Haftende noch beziehe sich die Tätigkeit der Abgabenbehörde auf sie. Im Übrigen sei auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Abs.1 BAO zu verwiesen. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 1…
…rechtlichen (zivilrechtlich im Rahmen der Solidarhaftung) Interesses vorgebracht. Die Gewährung der Einsichtnahme in nicht den Antragsteller betreffende Aktenteile (Haftungsbescheid betreffend M.S. ) würde mangels diesbezüglicher Parteienstellung die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht verletzen. Dagegen brachte der Bw. am 12. Juli 2011 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein und…
…erklärt sich damit einverstanden, dass Frau F. Tatsachen erfährt, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Zur Sache gibt der Verdächtige an: Wieso wurden ab Oktober 2008 weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht, noch Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet? Ich habe alle Belege bis einschließlich Jänner 2009 an die Steuerberatungskanzlei G. in H…
…könne sich von einem qualifizierten Dienstnehmer vertreten lassen, aber auch von einem anderen Geschäftsführer, da er auf Grund seiner Beteiligungshöhe solche Beschlüsse fassen könne. Seine Tätigkeit unterläge nicht der Geheimhaltungspflicht. Die Entlohnung erfolge mit einem fixen Bezug, welcher, wenn es die Ertragslage des Unternehmens erlaube…
…nicht erfolgen kann, weil dies gemäß § 48 a BAO unter die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht fällt und der Sachverhalt ohnedies dem Finanzamt mitgeteilt wurde. Eine Befragung der Frau P. bezüglich ihrer Ausbildung und der Entfernungsangaben ist für die Klärung der Haushaltszugehörigkeit der Tochter der Berufungswerberin nicht relevant…
…sei die Gebühr beim Mieter nur teilweise einbringlich. Eine nähere Ausführung der einzelnen Exekutionsschritte und Bekanntgabe der vermögensrechtlichen Verhältnisse des Mieters dürfe die Abgabenbehörde dem Vermieter aus Gründen der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht nicht zukommen lassen. Für ihn müsse allein die Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgabe durch…
… dabei ist völlig unerheblich, ob der Auftragnehmer (Geschäftsführer) die vereinbarte Leistung persönlich erbringt oder sich vertreten lässt. 3. Unterliegt die Tätigkeit der Geheimhaltungspflicht? Im eigenen Interesse und zum Schutz der Gesellschaft werden Unternehmensdaten nicht nach außen getragen. 4. Kann der wesentlich beteiligte GF für seine…
…kann: Vertretungsmöglichkeit sei jederzeit gegeben. Es würden vordringlich jene Arbeiten ausgeführt, wo größte Priorität erforderlich sei. Unterliegt die Tätigkeit der Geheimhaltungspflicht: Ja, dem Berufsgeheimnis. Kann der wesentlich Beteiligte für seine Tätigkeit Hilfskräfte heranziehen: Nein. Wie erfolgt die Entlohnung - Art, Höhe und Anzahl der laufenden Bezüge…
…bei einer Fremdfirma angestellt, bei der GSVG pflichtversichert und werde regelmäßig von seiner Frau, die bei der Bw. angestellt sei, vertreten. Auch unterliege er keiner Geheimhaltungspflicht. Weiters wurde vorgebracht, dass es sich bei dem PKW, der sich im Anlagevermögen der Bw. befand, um einen PKW…
…anderem zu Arbeitszeit und Arbeitsort, zur Vertretbarkeit und zu Geheimhaltungspflichten des Gesellschafters und zu seiner Entlohnung. Auszugsweise ist ausgeführt: "Dem Geschäftsführer oblag im Prüfungszeitraum ex lege die Funktion und die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des handels- und gewerberechtlichen Geschäftsführers. Ihm oblag auch die Organisation…
…vgl. VfGH 16. 10. 1991, B 663/90) - der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das größere Gewicht beizumessen. Durch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht ("Steuergeheimnis", § 48a BAO) wird auch dem Interesse der "Begleitpersonen" bzw auch der Kunden als Geschäftspartner des Bw, ihr Sexualleben nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen…