…Bereicherung von der Mutter geführt hätte. Im Ergebnis ist daher hilfsweise - abgestellt auf den vom Bereicherungswillen der Erblasserin zum Zeitpunkt des Abschlusses des Schenkungsvertrages auf den Todesfall umfaßten Gegenstand der Zuwendung - der hinsichtlich des damaligen Bebauungszustandes des Grundstückes in Geltung stehende Einheitswert der Liegenschaft in…
…der von Seiten der zuwendenden Ehegattin stammt und insoweit beim Bw. zu einer Bereicherung geführt hätte. Im Ergebnis ist daher hilfsweise - abgestellt auf den vom Bereicherungswillen der Geschenkgeberin zum Zeitpunkt des Abschlusses des Schenkungsvertrages umfassten Gegenstand der Zuwendung - der hinsichtlich des damaligen Bebauungszustandes des Grundstückes…
…Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z. 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (VwGH 14…
…auf die Ausführung der Zuwendung abstellt (VwGH 6.5.1953, Slg. 757/F). Entscheidend ist die endgültige Vermögensverschiebung bzw. in welcher Form die Vermögensvermehrung auf Seiten des Bedachten tatsächlich erfolgt, weil erst mit dieser der Tatbestand der Schenkung erfüllt und gleichzeitig ihr Gegenstand bestimmt ist…
…weiter: "Gegenstand der SchenkSt [iSd § 3 Abs 1 Z 7] ist nicht die Errichtung der Stiftung selbst, sondern erst die Übergabe des Vermögens an die Stiftung auf Grund eines unter Lebenden getätigten Stiftungsgeschäfts." Und weiter in Z 15.3 zu § 3: "Zuwendungen, die der Stifter…
…Sohn den Gegenstand einer Kontrollmitteilung an das für den Rechtsbereich Gebühren und Verkehrsteuern sachlich zuständige Finanzamt Innsbruck. Das letztgenannte Finanzamt hat in der Folge diese Geldzuflüsse der Jahre 2000 und 2002 von der Mutter an den Sohn nicht als Darlehen, sondern als freigebige Zuwendung gewertet…
…Grund eines Stiftungsgeschäftes unter Lebenden) und unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Gegenstand der Schenkungssteuer ist nicht die Errichtung der Stiftung selbst, sondern erst die Übergabe des Vermögens an die Stiftung auf Grund eines unter Lebenden getätigten Stiftungsgeschäftes. Zuwendungen, die der Stifter nachträglich einer (rechtsfähigen) Stiftung…
…somit ein Vertrag, wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie…
…Für eine solche Anwendung der Grundsätze der dinglichen Surrogation ist aber nur insoweit Raum, als bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise das Surrogat als derselbe Vermögensgegenstand betrachtet werden kann wie der zugewendete Gegenstand. Überdies ist erforderlich, dass diese Identität des Surrogats mit dem zugewendeten Gegenstand einwandfrei und sicher…
…mit der Stiftungszusatzurkunde zugewandt wurde, sodass am 18.12.1997 die Steuerschuld entstanden ist. In solcher Weise ist die Finanzverwaltung auch im vorläufigen Bescheid vorgegangen. Die Ausübung des zugewandten Rechtes, also die faktische Abschöpfung, ist demgegenüber für die Steuerschuld unerheblich, da Gegenstand der Zuwendung nicht…
…vom Oktober 1997 der Übergeber den drei Töchtern "tatsächlich" die Wohnung gleichteilig zugewendet hat und damit, wie eingewendet, jeweils zu einem Drittel eine "gemischte Schenkung" verwirklicht worden sei. Im Ergebnis steht daher in Frage, WAS der Inhalt bzw. Gegenstand der Zuwendung (allenfalls der gemischten Schenkung…
…vom Oktober 1997 der Übergeber den drei Töchtern "tatsächlich" die Wohnung gleichteilig zugewendet hat und damit, wie eingewendet, jeweils zu einem Drittel eine "gemischte Schenkung" verwirklicht worden sei. Im Ergebnis steht daher in Frage, WAS der Inhalt bzw. Gegenstand der Zuwendung (allenfalls der gemischten Schenkung…
…vom Oktober 1997 der Übergeber den drei Töchtern "tatsächlich" die Wohnung gleichteilig zugewendet hat und damit, wie eingewendet, jeweils zu einem Drittel eine "gemischte Schenkung" verwirklicht worden sei. Im Ergebnis steht daher in Frage, WAS der Inhalt bzw. Gegenstand der Zuwendung (allenfalls der gemischten Schenkung…
…vom Oktober 1997 der Übergeber den drei Töchtern "tatsächlich" die Wohnung gleichteilig zugewendet hat und damit, wie eingewendet, jeweils zu einem Drittel eine "gemischte Schenkung" verwirklicht worden sei. Im Ergebnis steht daher in Frage, WAS der Inhalt bzw. Gegenstand der Zuwendung (allenfalls der gemischten Schenkung…
…erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen (VwGH vom 27. Jänner 1999, 98/16/0361 und 0362) - das ist nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung kommt aber…
…2 zu, wenn Gegenstand der Zuwendung des Erblassers (Geschenkgebers) ist 1. ein Anteil von mindestens einem Viertel des Betriebes, 2. ein gesamter Teilbetrieb oder ein Anteil des Teilbetriebes, vorausgesetzt der Wert des Teilbetriebes oder der Anteil desselben beträgt mindestens ein Viertel des gesamten Betriebes, 3…
…Familienvermögens sowie die Wahrung der gesellschaftsrechtlichen Interessen in jenen Unternehmungen, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, wobei darunter nur die Vermögensverwaltung hinsichtlich dieser Beteiligungen verstanden wird. Die Stiftung soll insbesondere bei Bedürftigkeit an die als Begünstigte ausgewiesenen Familienmitglieder durch Zuwendungen Hilfe leisten:…
…jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Einen Vermögenswert besitzen auch Dienstbarkeiten, weshalb solche Rechte, wie zB das Fuchtgenuss- und Wirtschaftsführungsrecht Gegenstand einer Schenkung sein können. Demnach kann auch der Vermögensgebrauch Gegenstand einer Schenkung sein…
…bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkten kommt. Gegenstand einer Schenkung kann jede im Verkehr…
…dass der Wert des übertragenen Vermögens mindestens ein Viertel des Wertes des gesamten Betriebes beträgt. Ist Gegenstand der Übertragung ein Mitunternehmer- oder Kapitalanteil oder ein Teil dieses Vermögens, kommt die Begünstigung nur dann zur Anwendung, wenn der Erblasser oder Geschenkgeber mindestens zu einem Viertel am…