…Umständen zu tragen hat (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80, 16/2909/80). Die nötige Weiterleitung der Berufung durch das unzuständige Finanzamt musste also jedenfalls auf Gefahr des Einschreiters gehen. Dies gälte sogar für den Fall, dass die Weiterleitung nicht ohne unnötigen Aufschub erfolgt…
…die Tage des Postenlaufes sowohl zur unrichtigen Stelle, als auch die der (postalischen) Weiterleitung von dieser zur richtigen Stelle, für die Fristenberechnung nicht heranzuziehen sein (vgl. Stoll, BAO, 590). Die Beförderung eines unrichtig adressierten Schreibens an die zuständige Behörde erfolgt jedenfalls auf Gefahr des Einschreiters…
…sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat…
…sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat…
…sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat…
…nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht…
…sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat…
…Ried Schärding weitergeleitet hat) und liegt damit fast 2 Monate außerhalb der entscheidungsrelevanten Frist. (Bezüglich der oberwähnten "Weiterleitung" ist im Übrigen festzuhalten, dass diese zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen hat, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Dies bedeutet, dass trotz dieser Weiterleitungspflicht derjenige…
…Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden. Gemäß § 50 Abs. 1 BAO hätten die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langten bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig seien, so hätten sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters…
…so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Das Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart leitete nach Erkennen der Unzuständigkeit den Rückzahlungsantrag für 2007 an das Finanzamt Linz weiter. Werden Bescheide der…
…Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter…
…zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Das Finanzamt hat den Devolutionsantrag der zuletzt genannten Bestimmung entsprechend an die zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz (Unabhängigen Finanzsenat gemäß § 260…
…zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Außer Streit steht, dass das Finanzamt Wien 2/20/21/22 mit Bescheid vom 19…
…Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Der Vorlageantrag vom "20. April 2006" wurde bei einer unzuständigen…
…zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Wie sich aus den vom Bw. vorgelegten Bestätigungen zum Zwecke der Geltendmachung von Sonderausgaben für…
…sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Wird ein Devolutionsantrag - wie im vorliegenden Fall - bei einer anderen Abgabenbehörde (hier: Finanzamt) eingebracht, trifft diese Abgabenbehörde nach…
…Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Entsprechend § 55 Abs. 1 BAO ist für die Erhebung der…
…hat sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Der Unabhängige Finanzsenat hatte nicht zu prüfen, ob der UVS X. verhalten gewesen wäre, seine Unzuständigkeit mittels rechtsmittelfähigen Bescheides festzustellen. Der Bestimmung des …
…Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Gemäß § 23 AVOG ist für die Erhebung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer…
…nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht…