…Umständen zu tragen hat (VwGH 5.11.1981, 16/2814/80, 16/2909/80). Die nötige Weiterleitung der Berufung durch das unzuständige Finanzamt musste also jedenfalls auf Gefahr des Einschreiters gehen. Dies gälte sogar für den Fall, dass die Weiterleitung nicht ohne unnötigen Aufschub erfolgt…
…die Tage des Postenlaufes sowohl zur unrichtigen Stelle, als auch die der (postalischen) Weiterleitung von dieser zur richtigen Stelle, für die Fristenberechnung nicht heranzuziehen sein (vgl. Stoll, BAO, 590). Die Beförderung eines unrichtig adressierten Schreibens an die zuständige Behörde erfolgt jedenfalls auf Gefahr des Einschreiters…
…sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat…
…sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat…
…Fristablauf am 28.3.2017 übermittelt. Die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie gemäß § 50 BAO auf Gefahr des Einschreiters, da Anbringen grundsätzlich nur bei der für ihre Behandlung zuständigen Behörde einzureichen sind (Ritz, BAO 5 …
…sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat…
…nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht…
…sie nicht zuständig sind, - diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen haben. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat…
…Ried Schärding weitergeleitet hat) und liegt damit fast 2 Monate außerhalb der entscheidungsrelevanten Frist. (Bezüglich der oberwähnten "Weiterleitung" ist im Übrigen festzuhalten, dass diese zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen hat, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Dies bedeutet, dass trotz dieser Weiterleitungspflicht derjenige…
…daher zurückzuweisen. Der, der Behörde nach der Beschwerdeeinbringung bekannt gewordene Fristverlängerungsantrag bis 31.12.2017 wurde nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebracht. Ein eventueller Untergang von Anträgen am Postweg geht auf Gefahr des Einschreiters. Am 28. Februar 2018 stellte die steuerliche Vertretung der Bf. folgenden Vorlageantrag: …
…Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden. Gemäß § 50 Abs. 1 BAO hätten die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langten bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig seien, so hätten sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters…
…so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Das Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart leitete nach Erkennen der Unzuständigkeit den Rückzahlungsantrag für 2007 an das Finanzamt Linz weiter. Werden Bescheide der…
…Langen bei ihnen Anbringen ein, für deren Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. § 1 Abs. 1 AVOG Die sachliche Zuständigkeit regelt den nach der…
…diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen." Dieselben in Rz 10 : "In § 284 Abs 3 ist (inhaltlich übereinstimmend mit dem bisherigen § 311 Abs 4) der Zeitpunkt des Überganges der Zuständigkeit von der…
…Behandlung sie nicht zuständig sind, haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen. Da mangels Verletzung einer Entscheidungspflicht durch den Gemeinderat eine Säumnisbeschwerde nicht zulässig ist, scheidet eine Weiterleitung an eine…
…Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter…
…50, Rz 5). Wenn ein Vorlageantrag bei einer unzuständigen Behörde, wenn auch noch innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebracht wird, dann erfolgt die Weiterleitung des Anbringens durch die unzuständige Stelle ausschließlich auf Gefahr des Einschreiters. Erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Stelle durch die Post, dann bleibt…
…zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Das Finanzamt hat den Devolutionsantrag der zuletzt genannten Bestimmung entsprechend an die zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz (Unabhängigen Finanzsenat gemäß § 260…
… 6 AVG "auf Gefahr des Einschreiters" weiterzuleiten sind, so hat er damit zwar klargestellt, dass das Risiko einer dadurch zu Stande kommenden Fristversäumung die Partei trifft, gleichzeitig aber keineswegs der Behörde die Befugnis eingeräumt, diese Gefahr erst durch ihr Verhalten auch schlagend werden zu lassen…
…Faxprotokoll beweise, dass die angeforderte Lenkerauskunft auch tatsächlich beim Magistrat der Stadt Wien eingelangt sei. Dass dieses Fax dort offensichtlich in Verstoß geraten sei, könne nicht dem Einschreiter angelastet werden. Die Begründung des Straferkenntnisses sei daher unrichtig. Es werde beantragt, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, der…