…a GebG die Gebührenschuld entstanden. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Der Rücktritt vom Kauf des Wohnmobils und damit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Bestandvertrag…
…Urkunde durch beide Vertragsteile ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG die Gebührenschuld entstanden. Während das Vorliegen dieser Voraussetzungen der Gebührenpflicht unstrittig blieb, bekämpft die Berufung die Gebührenvorschreibung ausschließlich der Höhe nach im Wesentlichen mit der Begründung, da M.S. am 27…
…Rechtsanwalt, nie materiell rechtlich einer Behandlung zugeführt wurde, kann an der einmal entstandenen Gebührenschuld nichts mehr ändern, da gemäß § 11 Z. 1 GebG die Gebührenschuld bei Eingaben und Beilagen im Zeitpunkt der Überreichung entsteht. Zur Entrichtung der Stempelgebühr ist bei Eingaben gemäß § 13 Abs. 1…
…Hilfe, die Zwangsräumung erwirkt. Da mangels Mietzahlung der Mietvertrag nicht rechtsgültig gewesen sei, könne daher auch keine Gebührenschuld entstanden sein, weshalb der bekämpfte Bescheid aufzuheben wäre. Über Ersuchen seitens des FA legte die Bw. eine Ausfertigung der Vertragsurkunde vor und wendete ergänzend noch ein, dass…
…6.2003 habe der Bw. fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Damit sei das in der Eingabe enthaltene Anbringen noch nicht abschließend erledigt und somit noch keine Gebührenschuld entstanden. Über die Berufung wurde erwogen : 1. Gebührenbescheid Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idF…
…die ho. Ermittlungen ergeben haben, konnten die abschließenden Erledigungen des Magistrates der Landeshauptstadt Y. jedoch nie rechtswirksam zugestellt werden. Da somit keine Gebührenschuld entstanden ist, war der Bescheid über die Gebührenerhöhung aufzuheben. Der Gebührenbescheid selbst ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Wien, am 13. Juli 2006
…der Datenschutzkommission einleiten zu können. Daher ist mit dem Ergehen dieser Erledigung, mag sie auch nicht richtig gewesen sein, die Gebührenschuld entstanden. Im Sinne dieses strengen Urkundenprinzips kann der klare und eindeutige Urkundeninhalt ("... wird das Ersuchen gestellt: Die Eintragung zu löschen, bzw. die Löschung einzuleiten…
…zuzukommen, denn die Unterschriftsleistung der Pächter wäre nur bei der Entstehung der Gebührenschuld nach § 16 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG bedeutsam gewesen. War aber gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 lit. b GebG zum Zeitpunkt der Gebührenvorschreibung die Gebührenschuld zweifsfrei bereits entstanden, so…
…die dem Finanzamt bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats vorgelegt werden. Im gegenständlichen Fall wurden am 20.1.2004 3 weitere Urkunden über den Kreditvertrag errichtet, die nicht ordnungsgemäß dem Finanzamt angezeigt wurden. Es war…
…Mietvertrag. Streit besteht lediglich darüber, wann das Bestandverhältnis gültig zustande gekommen und daran anknüpfend für welche Schriften eine Gebührenschuld entstanden ist bzw. ob die Selbstberechnung der Gebühr für das Rechtsgeschäft fristgerecht erfolgte. Errichtet ist eine rechtserzeugende Urkunde im Zeitpunkt der Leistung der letzten Unterschrift, eine…
…in dem einerseits dargelegt wurde, dass nach der Aktenlage nicht erkennbar ist, ob für die "Beschwerde" überhaupt eine Gebührenschuld entstanden ist und in dem anderseits dem Finanzamt im Hinblick auf die Bestimmung des § 206 lit. b BAO ein Ermittlungsauftrag über die finanzielle Lage des Bw…
…auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde. Was das Entstehen der Gebührenschuld betrifft, bestehen im vorliegenden Fall keine Zweifel, mit der Aushändigung des Reisepasses ist die Gebührenschuld entstanden; dies wird im Verfahren auch nicht in Abrede gestellt. Sofern der Berufungswerber…
…Juni 1996, 93/16/0077). Daran anschließend ist zu beurteilen, ob und wann hiefür die Gebührenschuld entstanden ist. Die im § 33 TP 5 GebG behandelten Bestandverträge sind nach § 1090 ABGB Konsensualverträge, wonach jemand eine bestimmte Sache auf eine gewisse Zeit gegen einen bestimmten Preis zum…
…2003 unterfertigte Originalurkunde in englischer Sprache sei die Gebührenschuld gemäß § 16 Abs. 1 GebG im Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung entstanden. Hinsichtlich der weiteren Urkunde sei hingegen nie eine Gebührenschuld entstanden. Gemäß § 16 Abs. 2 iVm § 33 TP 19 Abs. 2a GebG entstehe die Gebührenschuld bei Kreditverträgen…
…Da der Berufungsantrag gegen die Kostenvorschreibung noch nicht entschieden sei, sei auch noch keine Gebührenschuld entstanden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §14 TP6 Abs.1 Gebührengesetz 1957 (GebG) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich…
…als Mieterin, dem UFS übermittelt worden ist. Im Sinne des § 16 Abs.1 Z 1b GebG wäre daher die Gebührenschuld entstanden. Dagegen stellte die Bw. fristgerecht den Antrag auf Vorlage ihrer Berufung an den UFS, mit der Begründung, dass kein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft vorliegen würde…
…wie Betriebskosten und einer Verwaltungsgebühr verpflichtet, sodass auch diese Leistungen einen Teil des "Preises" für die Überlassung der Bestandsache darstellen. Die Gebührenschuld ist im gegenständlichen Fall mit der Unterzeichnung des Pachtvertrages am 17. März 2003 entstanden, weshalb alle jene Leistungen, zu der sich die Pächterin…
…auf Grund jener Gleichschriften nur einmal zu entrichten, die dem Finanzamt bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats vorgelegt werden. Das Finanzamt hat auf allen Gleichschriften zu bestätigen, dass die betreffende Schrift eine Gleichschrift ist und…
…gebührenpflichtig geworden in das Gebührenjournal aufzunehmen gewesen. Aus der Aktenlage lässt sich nicht nachvollziehen, wann die Gebührenschuld entstanden ist. Im Falle des Darlehensnehmers I/96 stammt die Baubewilligung vom 22.9.1995, die Förderungszusicherung vom 5.2.1996 und die Darlehensverträge vom 29.4.1996…
…Entscheidungen der Behörde. Für die Eingabe ist gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GebG durch Zustellung des Antwortschreibens der ersuchten Behörde vom 11.6.2005 auch die Gebührenschuld entstanden. Dieses bezieht sich unzweifelhaft auf die Eingabe und kommt dem Ersuchen insoweit auch nach, als damit…