… 16 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG die Gebührenschuld entstanden. Laut seinem eingangs aufgezeigten Inhalt enthält der verfahrensgegenständliche Vertrag eine Einigung zwischen der Beschwerdeführerin und den Bestandnehmern darüber, dass eine bestimmte, genau definierte, unverbrauchbare Sache auf eine bestimmte Zeit gegen einen bestimmten Preis zum…
…a GebG die Gebührenschuld entstanden. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Der Rücktritt vom Kauf des Wohnmobils und damit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Bestandvertrag…
…und vom Finanzamt in den "Betreff" des gegenständlich bekämpften Gebührenbescheides (versehentlich) so übernommen. Tatsächlich handelt es sich dabei um Datum und Geschäftszahl der die betreffende Beschwerde erledigenden Beschwerdevorentscheidung der BH X, mit deren Zustellung die Gebührenschuld entstanden ist (gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 GebG…
…Urkunde durch beide Vertragsteile ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG die Gebührenschuld entstanden. Während das Vorliegen dieser Voraussetzungen der Gebührenpflicht unstrittig blieb, bekämpft die Berufung die Gebührenvorschreibung ausschließlich der Höhe nach im Wesentlichen mit der Begründung, da M.S. am 27…
…Es sei der Gegenbeweis durch die Partei zulässig, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht zustande gekommen und daher keine Gebührenschuld entstanden sei; die Feststellung durch die Agrarbehörde als Gegenbeweis sei abzuwarten. Nach Vorlage der Beschwerde hat das Bundesfinanzgericht (BFG) Einsicht genommen in das Grundbuch samt dortiger…
…Rechtsanwalt, nie materiell rechtlich einer Behandlung zugeführt wurde, kann an der einmal entstandenen Gebührenschuld nichts mehr ändern, da gemäß § 11 Z. 1 GebG die Gebührenschuld bei Eingaben und Beilagen im Zeitpunkt der Überreichung entsteht. Zur Entrichtung der Stempelgebühr ist bei Eingaben gemäß § 13 Abs. 1…
…Hilfe, die Zwangsräumung erwirkt. Da mangels Mietzahlung der Mietvertrag nicht rechtsgültig gewesen sei, könne daher auch keine Gebührenschuld entstanden sein, weshalb der bekämpfte Bescheid aufzuheben wäre. Über Ersuchen seitens des FA legte die Bw. eine Ausfertigung der Vertragsurkunde vor und wendete ergänzend noch ein, dass…
…6.2003 habe der Bw. fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Damit sei das in der Eingabe enthaltene Anbringen noch nicht abschließend erledigt und somit noch keine Gebührenschuld entstanden. Über die Berufung wurde erwogen : 1. Gebührenbescheid Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 idF…
…die ho. Ermittlungen ergeben haben, konnten die abschließenden Erledigungen des Magistrates der Landeshauptstadt Y. jedoch nie rechtswirksam zugestellt werden. Da somit keine Gebührenschuld entstanden ist, war der Bescheid über die Gebührenerhöhung aufzuheben. Der Gebührenbescheid selbst ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Wien, am 13. Juli 2006
…der Datenschutzkommission einleiten zu können. Daher ist mit dem Ergehen dieser Erledigung, mag sie auch nicht richtig gewesen sein, die Gebührenschuld entstanden. Im Sinne dieses strengen Urkundenprinzips kann der klare und eindeutige Urkundeninhalt ("... wird das Ersuchen gestellt: Die Eintragung zu löschen, bzw. die Löschung einzuleiten…
…zuzukommen, denn die Unterschriftsleistung der Pächter wäre nur bei der Entstehung der Gebührenschuld nach § 16 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG bedeutsam gewesen. War aber gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 lit. b GebG zum Zeitpunkt der Gebührenvorschreibung die Gebührenschuld zweifsfrei bereits entstanden, so…
…die dem Finanzamt bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats vorgelegt werden. Im gegenständlichen Fall wurden am 20.1.2004 3 weitere Urkunden über den Kreditvertrag errichtet, die nicht ordnungsgemäß dem Finanzamt angezeigt wurden. Es war…
…Mietvertrag. Streit besteht lediglich darüber, wann das Bestandverhältnis gültig zustande gekommen und daran anknüpfend für welche Schriften eine Gebührenschuld entstanden ist bzw. ob die Selbstberechnung der Gebühr für das Rechtsgeschäft fristgerecht erfolgte. Errichtet ist eine rechtserzeugende Urkunde im Zeitpunkt der Leistung der letzten Unterschrift, eine…
…in dem einerseits dargelegt wurde, dass nach der Aktenlage nicht erkennbar ist, ob für die "Beschwerde" überhaupt eine Gebührenschuld entstanden ist und in dem anderseits dem Finanzamt im Hinblick auf die Bestimmung des § 206 lit. b BAO ein Ermittlungsauftrag über die finanzielle Lage des Bw…
…auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde. Was das Entstehen der Gebührenschuld betrifft, bestehen im vorliegenden Fall keine Zweifel, mit der Aushändigung des Reisepasses ist die Gebührenschuld entstanden; dies wird im Verfahren auch nicht in Abrede gestellt. Sofern der Berufungswerber…
…Juni 1996, 93/16/0077). Daran anschließend ist zu beurteilen, ob und wann hiefür die Gebührenschuld entstanden ist. Die im § 33 TP 5 GebG behandelten Bestandverträge sind nach § 1090 ABGB Konsensualverträge, wonach jemand eine bestimmte Sache auf eine gewisse Zeit gegen einen bestimmten Preis zum…
…wurde. Dadurch stellt sich in der Folge die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Gebührenschuld entstanden ist: Gemäß § 11 Abs.1 Z1 GebG entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben und Beilagen in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende…
…über ergänzende Erhebungen einen Aktenvermerk angefertigt, woraus sich folgendes ergibt: 1. Die Polizeiinspektion Z ist davon ausgegangen, dass eine Zustellung der Aktenkopien durch die Staatsanwaltschaft Y erfolgt ist und somit die Gebührenschuld entstanden ist (Bericht, s.o). 2. Laut tel. Rücksprache mit der Polizeiinspektion Z…
…2003 unterfertigte Originalurkunde in englischer Sprache sei die Gebührenschuld gemäß § 16 Abs. 1 GebG im Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung entstanden. Hinsichtlich der weiteren Urkunde sei hingegen nie eine Gebührenschuld entstanden. Gemäß § 16 Abs. 2 iVm § 33 TP 19 Abs. 2a GebG entstehe die Gebührenschuld bei Kreditverträgen…
…Da der Berufungsantrag gegen die Kostenvorschreibung noch nicht entschieden sei, sei auch noch keine Gebührenschuld entstanden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §14 TP6 Abs.1 Gebührengesetz 1957 (GebG) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich…