Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des PM, vertreten durch Mag. Stephan Dax, Steuerberater, 3011 Tullnerbach, Hauptstraße 32, vom 20. Jänner 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 20. November 2003 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1995 bis…
…zur Liebhaberei Die Liebhabereiverordnung BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. 358/1997, normiert betreffend entgeltlicher Gebäudeüberlassung (durch "große Vermietung") in § 2 Abs. 3 Folgendes: Abs. 2 (gemeint "Anlaufzeitraum") gilt nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am Donnerstag, 23. September 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Kleiner & Kleiner GmbH., gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen, vertreten durch Hofrat Mag. Wilhelm Gassner, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 bis 1995 nach in Graz durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn BW, STADT, X-Str. 7, vertreten durch die XX-GmbH, Adresse, diese vertreten durch ***Wirtschaftstreuhand-GmbH, STADT, ADRESSE2, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. August 2007 betreffend Grunderwerbsteuer zu…
…3, der die Anwendung des § 1 Abs. 2 LVO für entgeltliche Überlassung von Gebäuden ausschließe. Die entgeltliche Gebäudeüberlassung ("große Vermietung") sei nach § 2 Abs 3 der LVO dann als Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO zu beurteilen, wenn innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ein…
…dass bei Tätigkeiten iSd § 1 Abs. 1 LVO Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne ausgeschlossen ist (§ 6 LVO) und die Verluste der ersten drei Jahre jedenfalls anzuerkennen sind, ausgenommen im Falle der entgeltlichen Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs. 2 und Abs. 3 LVO). Bei der gegenständlichen Verwertung der Nutzungsrechte…
Die Entstehungsgeschichte des Betriebswohnhauses schilderte die Berufungswerberin in Berufung und Vorlageantrag so, dass das Nebengebäude aus rein betrieblichen Überlegungen geplant gewesen sei, private hätten dabei keine Rolle gespielt. Die Gemeinde und die zuständige Bezirkshauptmannschaft (als Baubehörde) hätten der Umwidmung von Grünland in Gewerbegebiet nur deshalb…
e) Zusammenfassung - Sachwert lt. altem Gutachten ATS 5.032.000,00 Sachwert lt. neuem Gutachten ATS 4.429.967,00 Sachwert lt. Bp. ATS 8.034.000,00 II) Ertragswert a) Bruttoertrag pro Monat - geschätzte erzielbare Mietzinse; differieren gegenüber altem Gutachten und Werten lt. Bp…
…die ab 14. November 1997 geltende Rechtslage für früher begonnene große Vermietungen anwendbar zu machen. Als üblicher Kalkulationszeitraum bei Gebäudeüberlassung galten nach der Verwaltungspraxis" höchstens 35 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Betriebsausgaben oder Werbungskosten (ohne Deckung in der Judikatur). Diesem Zeitraum lag nach dem…
…zur Liebhaberei Die Liebhabereiverordnung BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. 358/1997, normiert betreffend entgeltlicher Gebäudeüberlassung (durch "große Vermietung") in § 2 Abs. 3 Folgendes: Abs. 2 (gemeint "Anlaufzeitraum") gilt nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im…
…nach der Stammfassung der LVO 1993, welche im Hinblick auf die vor dem 14. November 1997 begonnene Betätigung des Bw anzuwenden ist, bei entgeltlicher Gebäudeüberlassung maßgebenden Zeitraumes von 20 Jahren (z.B. VwGH 29.11.2006, 2004/13/0075), noch innerhalb des nach der geltenden…
…Beginn dieser Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Tätigkeit nicht geändert wird. Bei entgeltlicher Gebäudeüberlassung gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Die Einkunftsquelleneigenschaft einer (kleinen…
…Abs. 2 EStG 1988 ist handelsrechtlich teils als sofort abzugsfähiger Aufwand, teils als "wesentliche Verbesserung" und damit Herstellungsaufwand zu qualifizieren. Da das öEStG mit dem Instandsetzungsaufwand eine eigenständige Abgrenzung trifft, lässt sich das Handelsrecht auf die entgeltliche Gebäudeüberlassung zu Wohnzwecken nach § 4 Abs. 7 bzw. …
…eingeantwortet wurde. Das Finanzamt hat dazu keine Feststellungen getroffen. Das Finanzamt ist im Vorhalt vom 17. Jänner 2011 und damit vor Erlassung der angefochtenen Bescheide offenbar zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Vermietung des Gasthauses durch die Bw eine entgeltliche Gebäudeüberlassung iSd. § 2 Abs. 3…
…VO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 L-VO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Soweit davon die entgeltliche Gebäudeüberlassung betroffen ist, kann somit eine umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung nur bei Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 Z…
…VO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 L-VO, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Soweit davon die entgeltliche Gebäudeüberlassung betroffen ist, kann somit eine umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung nur bei Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 Z…
…UFS in der Erkrankung der Ehegattin keine den Verkauf verursachende Unwägbarkeit zu erblicken. Selbst wenn man aufgrund der Bestätigung des Facharztes die Erkrankung der Ehegattin als Unwägbarkeit ansehen wollte, wird für die entgeltliche Gebäudeüberlassung von der Rechtsprechung gefordert, dass innerhalb des "üblichen Kalkulationszeitraumes" von rd…
…Heranzuziehen sei vielmehr § 2 Abs. 3 Liebhabereiverordnung über die entgeltliche Gebäudeüberlassung. Daraus ergebe sich wie bereits dargestellt ein positives Ergebnis bereits für die Jahre 1997 bis 2003. Im Bericht vom 22. November 2005 (Dauerbelege Seite 11ff) über das Ergebnis der Außenprüfung betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
…von einer Änderung der Bewirtschaftung ab 2007 ausgegangen werden (siehe z.B. Kommentar Doralt, Rz 520 zur LVO: Werde nach endgültiger Annahme von Liebhaberei der Gebäudeüberlassung die Bewirtschaftung dergestalt umgestellt, dass nunmehr Gewinnabsicht anzunehmen sei, so gelte dies als Neubeginn einer Betätigung). Auch wäre durch…
…2 Abs 3 L-VO II BGBl 1993/33 auf ihre Betätigung weiter anzuwenden ist, so wäre aus diesem Blickwinkel für die Berufung nichts gewonnen: Würde es sich bei der gegenständlichen Vermietung um eine entgeltliche Gebäudeüberlassung iSd § 2 Abs 3 L-VO II 1993 handeln…