…damit solle der Verwaltungsgerichtshof gezwungen werden, seine bisherige Judikatur, die ebenfalls negativ kritisiert worden sei und nach der die Fortsetzung/Einleitung eines verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens nur dann möglich sei, wenn die Unzuständigkeit des Gerichts formell in den Tenor des freisprechenden Urteils aufgenommen worden ist, aber nicht…
…des Beschuldigten vom 26. September 2003 gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 12. September 2003, SN 400/2003/00095-001 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG wegen des Verdachtes der Begehung der Finanzvergehen nach §§ 35 Abs. 1 und 51 Abs…
…angeführten Fragebögen - weder im Abgabenverfahren noch im gegenständlichen Finanzstrafverfahren irgendwelche Unterlagen vorgelegt oder konkretes Vorbringen erstattet wurde. Es liegen daher hinreichende Verdachtsmomente vor, dass die Beschwerdeführerin den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des …
…des Beschuldigten vom 26. September 2003 gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 12. September 2003, SN 400/2003/00095-001 über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG wegen des Verdachtes der Begehung der Finanzvergehen nach §§ 35 Abs. 1 und 51 Abs…
…Oktober 2003 gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 23. September 2003, SN xxxxx, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) wegen des Verdachtes der Begehung des Finanzvergehens nach § 37 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens eine rechtskräftige Festsetzung der verkürzten Abgaben nicht erforderlich ist und überhaupt die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages bzw. der Bemessungsgrundlage nicht bestimmt festzustehen braucht. Eine Überprüfung der Bemessungsgrundlage bzw. der Höhe der verkürzten Abgabe hat in dem von der Finanzstrafbehörde I. Instanz noch…
…da die Einstellung einer Ersatzkraft aus Kostengründen nicht möglich gewesen sei. In der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat habe der Bw. dieses Vorbringen wiederholt, jedoch einräumen müssen, dass ausschließlich er am Firmenkonto zeichnungsberechtigt gewesen sei. Es hätten im Unternehmen auch finanzielle Probleme bestanden. Nach Zitierung…
… 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, er habe dadurch, dass er im Zeitraum von April 2008 bis Juli 2009 in mehreren Tathandlungen im Raum Linz a) eine zahlenmäßig noch zu bestimmende Menge ausländischer unverzollter Filterzigaretten, mindestens jedoch 45 Stangen (ds…
…Gründen und zur Vertiefung der Beweislage eine gemeinsame Verhandlung gegen den Erstbeschuldigten und die sich selbst - vorerst - aus freien Stücken selbst belastende Zeugin vorschwebt, beispielsweise weil er vermeiden möchte, dass diese in der Folge nach rechtskräftiger Einstellung des Finanzstrafverfahrens gegen ihren Ehegatten allenfalls ihre vormals…
…des BP-Berichtes), betreffend das Veranlagungsjahr 2000 eine Verkürzung an Körperschaftsteuer in Höhe von € 16.120,29 und an Kapitalertragsteuer in Höhe von € 11.853,16 bewirkt und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen, beim Finanzamt Bregenz anhängige Finanzstrafverfahren wird gemäß …
…außer Acht zu lassen- doch noch in einem für ihn und seiner Familie sozial erträglichen Ausmaß ausfallen. Als einziger Erschwerungsgrund steht den aufgezählten Milderungsgründen lediglich der über einen Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren betriebene illegale Zigarettenhandel, also die Fortsetzung der strafbaren Handlungen durch längere…
…Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen. Die mündliche Verhandlung ist das Kernstück des Finanzstrafverfahrens. In ihr soll die Wahrheit endgültig festgestellt werden, und zwar in einer Weise, die nach allgemeiner Prozesserfahrung größte Gewähr für die Erforschung der Wahrheit und zugleich für die bestmögliche Verteidigung…
…Es sei daher nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" zu verfahren gewesen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Amtsbeauftragten AB vom 10. Mai 2010, mit welcher die durch den Spruchsenat erfolgte Einstellung des Finanzstrafverfahrens betreffend Umsatz…
…8 Wird einem Antrag auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens nicht stattgegeben, so gelten hinsichtlich des Kostenersatzes die Absätze 1 bis 5 und 7 sinngemäß. Die Kostenentscheidung beruht auf der angeführten Gesetzesbestimmung. Informativ wird dem unvertretenen Wiederaufnahmewerber ergänzend mitgeteilt, dass er die Fortsetzung des Spruchsenatsverfahrens und Erkenntnisfällung…
…sei, sodass sich in der Gesamtschau eine Geldstrafe im Ausmaß von 15.000,00 S bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen als tat- und schuldangemessen erweise. Gegen das Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die Berufung der Beschuldigten, in welcher sie eine Einstellung des Finanzstrafverfahrens, in…
…Nachweis für eine vorsätzliche Handlung. In den gegenständlichen Jahren habe sich das Unternehmen noch in der Aufbauphase für ein Franchise-System befunden. Unbestritten ist dabei, dass bereits Anlaufprobleme zu verzeichnen waren; diese haben in Fortsetzung schlussendlich auch zu der Einstellung der Tätigkeit und der nunmehrigen…
…während der nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann; b) die Zeit, während der wegen der Tat gegen den Täter ein Strafverfahren bei Gericht oder bei einer Finanzstrafbehörde anhängig ist; c) die Zeit, während der bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der…
… 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Durch die teilweise Einstellung des Finanzstrafverfahrens verringert sich der strafbestimmende Wertbetrag auf 578.879,00 S (42.068,78 €); der vom Gesetzgeber vorgesehene mögliche Strafrahmen beträgt somit 1…
…welcher die geänderte Verantwortungslinie des Bw. vollinhaltlich bestätigte. Für den Unabhängigen Finanzsenat blieben trotz Ergänzung des erstinstanzlichen Untersuchungsverfahrens durch Einvernahme des Beschuldigten und Einvernahme zweier Zeugen eine Reihe von noch zu klärenden Sachverhaltsfragen offen bzw. haben sich solche neu aufgetan. Die Ergänzungsbedürftigkeit des verfahrensgegenständlichen Sachverhaltes…
…Abs. 1 lit. a FinStrG geführte Finanzstrafverfahren hinsichtlich eines Differenzbetrages an Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/2006 in Höhe von € 3.240,00 gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 3. November 2009, SpS, wurden der Bw. der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…