…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird. Diese gesetzliche Bestimmung normiert als…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird. Sachverhaltsmäßig steht fest…
…1989, 88/13/0214). Die Zeit, die zwischen dem Ende des Präsenz- oder Ausbildungs- oder des Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung (Hochschulstudium) liegt, ist ebenfalls keine Zeit der Berufsausbildung. Für diese Zeit besteht jedoch Kraft der ausdrücklichen Bestimmung des § 2 Abs…
…und Prüfungsabteilung die Erlagscheine für den einzuzahlenden ÖH - Beitrag verspätet ausgeschickt, sodass Frau ... aus Versehen die rechtzeitige Einzahlung zum Zwecke der ordnungsgemäßen Fortsetzungsmeldung unterlassen hat. Sie wurde daraufhin gegen ihren Willen exmatrikuliert, wodurch ihr die Ablegung der geplanten Prüfungen und Absolvierung von weiteren Lehrveranstaltungen für…
…Bürger, vom 10. Jänner 2006 betreffend ua. Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (LSt) sowie Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000 nach der am 23…
…nicht bestreitbare Folgerung, dass im Zeitraum zwischen den einvernehmlichen Kündigungen am 11. Dezember 2000 und der Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse am 2. Jänner 2001 jedenfalls eine Absprache zwischen den Geschäftsführern und den Arbeitnehmern (Anmerkung: Geschwister/Ehegatten/Schwägerin) mit dem Inhalt über die Fort- bzw. Weiterführung der…
…Bürger, vom 11. Jänner 2006 betreffend ua. Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (LSt) sowie Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000 nach der am 23…
…die nicht bestreitbare Folgerung, dass im Zeitraum zwischen den einvernehmlichen Kündigungen am 11. Dezember 2000 und der Fortsetzung der Geschäftsführer-Angestelltenverhältnisse am 2. Jänner 2001 eine Absprache zwischen den Gesellschaftern (Eltern mit den Kindern) mit dem Inhalt über die Fort- bzw. Weiterführung der Geschäftsführerdienstverhältnisse erfolgt…
…September 2004 in den Studienrichtungen "B 101 Rechtswissenschaften (UniStG)" und "B 033 505 Bakkalaureatsstudium Soziologie" gemeldet ist, mit einer Fortsetzungsbestätigung für dieses Semester, und ein Übersichtsblatt "Bekanntgabe der 13 Stunden ´Freies Wahlfach´ zur Eingabe Prüfungsverwaltungssystem Elexa". Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid forderte das Finanzamt die…
…6 EStG 1988 begehrt, versagte das Finanzamt diese mit der Begründung, dass eine im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses vorliege und dieses daher nicht beendet worden sei. Der Berufungsführer sei unverändert als Kunden- und Personalberater tätig, die Stellung in der Firma sowie das Arbeitsgebiet…
…für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und frühestmöglichem Beginn bzw. frühestmöglicher Fortsetzung der Berufsausbildung oder für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung. Da a derzeit nicht in Berufsausbildung, sondern bei der Firma f in o beschäftigt ist…
…Zeitpunkt des Zufließens nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen. Die vorstehenden Bestimmungen zu freiwilligen Abfertigungen gelten nur für jene Zeiträume, für die keine Anwartschaften gegenüber einer MV-Kasse bestehen." Die Festsetzung des DB gründet sich auf § 41 FLAG und lautet: § 41…
…der "Einleitung" eines Strafverfahrens bei der Finanzstrafbehörde im Sinne des § 82 Abs. 3 erster Satz FinStrG schon begrifflich zu unterscheidende "Fortsetzung" desselben nach Ergehen einer Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes im Sinne des § 54 Abs. 5 FinStrG hat formlos zu erfolgen (siehe dazu auch VwGH 92/15…
…3 StudFG genannte Einrichtung besucht hat. Hierfür wäre aber erforderlich gewesen, dass er an der Universität Wien für die Fortsetzung des Studiums gemeldet gewesen und den Studienbeitrag bezahlt hätte. Dies war unbestrittenermaßen nicht der Fall. Er war somit im strittigen Zeitpunkt nicht zum Studium zugelassen. …
…Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. Die Fortsetzung eines durch Ratskammerbeschluss rechtskräftig beendeten gerichtlichen Strafverfahrens hat demnach im Sinne des § 54 Abs. 5 FinStrG formlos zu erfolgen. Der begründete Tatverdacht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, in S., vom 5. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 3. Oktober 2008 betreffend Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw…
…G. ab 1. März 2002 und legte eine Fortsetzungsbestätigung der Karl-Franzens-Universität über die Studienrichtung 192 Lehramtsstudium 344 LA Anglistik und Amerikanistik und 406 UF Mathematik vor. Am 14. Oktober in einer persönlichen Vorsprache wurde ebenfalls mit dem Formular Beih 1 bekannt gegeben, dass…
…bei Beendigung des früheren Arbeitsverhältnisses der Abfertigungsanspruch beachtet oder geltend gemacht, dann sind ein beendetes und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Ist dagegen eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung geplant bzw. in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt, liegt keine "Auflösung des Dienstverhältnisses"…
…hat die Berufsausbildung zum Dr.-Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien mit Ablauf des Sommersemesters 2002 abgebrochen. Ab dem Wintersemester 2002/03 erfolgte keine Meldung zur Fortsetzung des Studiums. Infolgedessen befindet sich Ihre Tochter ab 1.10.2002 nicht mehr in Berufsausbildung…
…bis einschließlich September 2007. Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe wurde der Bw im Oktober 2007 aufgefordert, eine Fortsetzungsbestätigung/Inskriptionsbestätigung, ein Studienbuchblatt/Studienblatt und ein Abschlusszeugnis (Diplomprüfungszeugnis oder Rigorosenzeugnis) vorzulegen. Der Bw gab über mehrmaligen Vorhalt des Finanzamtes nur bekannt, dass er die…