…Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte in den Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 2002 und 2003 erstmals Aufwendungen für ein Frühstück anlässlich seiner Unterbringung in einem Firmenquartier seines Arbeitgebers im Ausmaß von 466,40 € (2002) und 915,60 € (2003) geltend…
…ausbezahlt worden. Der Berufungswerber sei zu den einzelnen Baustellen und zurück mit seinem privaten PKW gefahren. Ebenso sei er mit seinem privaten PKW von seinem Wohnort zum Firmenquartier und zurück gefahren. Sein Gräder sei mittels Tieflader von einer zur anderen Baustelle transportiert worden. Über die…
…Der Berufungswerber sei zu den einzelnen Baustellen und zurück mit seinem privaten PKW gefahren. Ebenso sei er mit seinem privaten PKW von seinem Wohnort zum Firmenquartier und zurück gefahren. Sein Gräder sei mittels Tieflader von einer zur anderen Baustelle transportiert worden. Über die Berufung wurde…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des V. B., PLZ G., MM., vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 vom 27. Juni…
…in Bosnien-Herzegowina über landwirtschaftlichen Grundbesitz, der für die Dauer der beschäftigungsbedingten Abwesenheit des Bw in Österreich von seiner Ehefrau bewirtschaftet wird. In Österreich ist er unentgeltlich im Firmenquartier untergebracht. Die Veranlagungen der Jahre 1999-2002 erfolgten zunächst erklärungsgemäß, wurden jedoch über Anregung des Bw…
…Niederschrift über die Schlussbesprechung dar. In der Niederschrift über die am 6.12.2006 stattgefundene Schlussbesprechung hielt der Außenprüfer - neben Korrekturen bei Einnahmen aus Wohnungsvermietung ("Firmenquartier") - die nunmehr strittige Feststellung wie folgt fest: "Nicht gedeckte Lebenshaltungskosten X - Zuschätzung zu den bisher erklärten Umsätzen und Betriebsergebnissen: …
…Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Familienangehörigen (im Konkreten Fall gegenüber seiner Frau und seinem bereits volljährigem Sohn). Diese Gründe sowie der Umstand, dass der Bw. in einem Firmenquartier lebe, seien für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung maßgebend. Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 18. April 2007 wurde der Bw. aufgefordert…
…da der Berufungswerber in diesem Fall eine für Inländer ortsübliche Unterkunft anmieten müsste, während er jetzt zusammen mit anderen männlichen Gastarbeitern unentgeltlich in einem Firmenquartier des Arbeitgebers wohne. Überdies benötigten die Ehefrau und die volljährigen Kinder für einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich eine quotenpflichtige Erstniederlassungsbewilligung…
…Aktenvermerk (10. März 2010) über ein Telefonat mit dem Arbeitgeber des Bw. arbeitete der Bw. im Lager der Zweigstelle und hatte dort ein Firmenquartier. "Sachbezug ist dafür vorhanden" (© aus dem Aktenvermerk). I.III. Mit Bescheid vom 12. März 2010 wurde der Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2008…
…wenn der Steuerpflichtige am Beschäftigungsort in einer Firmenunterkunft des Arbeitgebers wohne, und zwar unabhängig davon, ob er das Firmenquartier freiwillig oder über Auftrag des Arbeitgebers benütze, und auch dann wenn die Ehefrau nicht berufstätig sei. Er sei für die Dauer seiner Beschäftigung als Bauarbeiter in…
…Jahr 2006 in Kraft getreten. Mit Eingabe vom 14. August 2007 wurde ergänzend eine "Firmenquartiersbestätigung" des Dienst- und Unterkunftgebers nachgereicht, aus der hervorgeht, dass der Bw. im Interesse seines Dienstgebers in einem Firmenquartier untergebracht ist, in welchem die Unterbringung von Familienangehörigen nicht gestattet ist und…
…verwiesen. Ergänzend wird vorgebracht, dass der Berufungswerber am Beschäftigungsort in Österreich als Bauhilfsarbeiter und Gastarbeiter in einem Firmenquartier seines Dienstgebers untergebracht sei, in welchem die Unterbringung von Familienangehörigen weder vorgesehen noch gestattet sei. Unter weiteren Hinweis auf den fremdenrechtlichen Status der Ehefrau des Berufungswerbers als…
…einer außergewöhnlichen Belastung wegen auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes geltend gemacht. Hinsichtlich der Familienheimfahrten wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Berufungswerber am Beschäftigungsort in Österreich unentgeltlich in einem Firmenquartier untergebracht sei, weshalb die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich mit erheblichen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Nachteilen verbunden wäre…
…mitzuteilen, seit wann er in Österreich beschäftigt sei, ob er eine Wohnung in Österreich habe, oder ob er während der Woche in einem Firmenquartier oder im LKW schlafe. Weiters werde er ersucht, bekannt zu geben, ob er während der ganzen Woche mit dem LKW unterwegs…
…werden und von seinen Einkünften 2004 als Werbungskosten abgezogen werden. Was die Kosten für die Unterkunft betrifft, so führte der Bw zunächst dazu aus, dass er vom Dienstgeber in einem kleinen Firmenquartier untergebracht sei, wofür er nur die Betriebskosten in Höhe von € 708.-, jährlich…
…die bereits volljährigen Kinder, die mangels eigenen Einkommens vom Bw erhalten werden würden. Darüber hinaus sei der Bw am Beschäftigungsort in Österreich als bosnischer Gastarbeiter und Bauhilfsarbeiter unentgeltlich in einem kleinen Firmenquartier untergebracht. In diesem Firmenquartier sei die Unterbringung von Familienangehörigen nicht gestattet. Ein - aufgrund…
…folgendermaßen begründet wurde: Der Berufungswerber sei zwischenzeitig pensioniert und nunmehr wiederum dauerhaft nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt. Während der Dauer seiner unselbständigen Beschäftigung in Österreich sei ihm ein unentgeltliches Firmenquartier zur Verfügung gestanden. Dieses hätte er im Fall eines Nachzuges seiner Ehefrau nach Österreich aufgeben müssen…
…Frau am Familienwohnsitz in Makedonien seinen landwirtschaftlichen Besitz bewirtschafte. Als weitere Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung in Österreich macht er geltend, dass er in einem Firmenquartier seines Arbeitgebers (i. e. ein Zimmer gemeinsam mit anderen Arbeitskollegen) untergebracht…
…keiner Beschäftigung nachgehe, sondern sich der Kindererziehung widme, und es seien Aufwendungen für Familienheimfahrten auch unabhängig davon steuerlich zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer ein Firmenquartier freiwillig oder über Auftrag des Arbeitgebers benütze. Weiters werde auf VwGH 18.10.2005, 2005/14/0046, betreffend die Beurteilung…
…zwischen Beschäftigungsort in Österreich und Familienwohnsitz betrage ca. 700 km. In Österreich wohne der Berufungswerber in einem unentgeltlichen Firmenquartier. Die Aufgabe dieses Quartiers und Anmietung einer Wohnung wäre für den Berufungswerber mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden gewesen, zudem wären auch die Lebenshaltungskosten für die Ehefrau…