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UFSL FSRV/0001-L/09Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen in finanzielle Bedrängnis geratenen Werbevermittler, Strafbemessung; Verhältnis Zwangsstrafe - Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG; Verkürzung der USt aus der Veräußerung von Sicherungseigentum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…Selbstanzeige nur für die Personen, für die sie erstattet wird. Zunächst ist zum Vorwurf, der Beschuldigte habe vorsätzlich die Abgabenerklärungen (Umsatz- und Einkommensteuer) für das Veranlagungsjahr 2005 nicht eingereicht und dadurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen, auszuführen, dass aus der Aktenlage…

UFSW FSRV/0010-W/05Verbot der Doppelbestrafung. Scheinbare Idealkonkurrenz zwischen den Delikten der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.10.2005

…Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG in scheinbarer Idealkonkurrenz, weil durch eine einzige Tathandlung (Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) beide Tatbestände erfüllt sind, aber nur eine Bestrafung wegen eines dieser Tatbestände in Betracht kommt. Das Delikt des § 51 Abs. 1 lit. a…

UFSL FSRV/0032-L/06Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, subjektive Tatseite für eine Abgabenhinterziehung ist nicht erweisbar, wohl jedoch für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei die Verjährungsfristen zu beachten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…nichts gewusst hat. Das diesbezügliche Leugnen des Erstbeschuldigten kann nur als Schutzbehauptung qualifiziert werden, sodass die Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG als verwirklicht angesehen werden muss. Zum Einwand des Verteidigers in der mündlichen Berufungsverhandlung, dass allenfalls bereits Strafbarkeitsverjährung eingetreten wäre, ist festzuhalten…

UFSF FSRV/0032-F/10Rückgabe eines in Österreich gekauften und nach Liechtenstein exportierten Notebooks infolge Defektes ohne Gestellung bei der Wiedereinreise. Wird die Rückwarenbegünstigung (Art. 185 bzw. 212a ZK) gewährt, liegt keine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. f FinStrG vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)30.03.2011

…a. Notebooks nach der vorangegangenen Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union verletzt und dadurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gem. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 51 Abs. 2 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG…

UFSW FSRV/0185-W/07Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG wegen Nichtführung eines Lohnkontos, da das Dienstverhältnis mit UVS-Bescheid nachgewiesen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)17.10.2008

…Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen A.B., Adresse-1, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 24. Oktober 2007 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf als Finanzstrafbehörde…

UFSW FSRV/0062-W/05Vorliegen von Finanzordnungwidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG? Bestehen einer Umsatzsteuerschuld?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2005

…einer Verwarnung, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten, abgesehen werden konnte. Es war daher auch hinsichtlich der erstinstanzlich unter Spruchpunkt 2) zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG mit Verfahrenseinstellung vorzugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. Dezember 2005

UFSL FSRV/0035-L/03Reicht ein Steuerpflichtiger wider besseren Wissens seine Steuererklärungen erst nach Erinnerung und Androhung einer Zwangsstrafe weit nach Ablauf der Abgabefrist ein, ist der Tatbestand des § 51 Abs.1 lit.a FinStrG erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2004

…Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1995 und 1996 wegen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG bestraft worden ist. Darüber hinaus hat der Bw. nicht nur für den strafgegenständlichen Zeitraum, sondern auch für die Jahre 1997 und 1998 seine Abgabenerklärungen erst nach Erinnerungsschreiben abgegeben…

UFSS FSRV/0026-S/08Umqualifizierung von Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG aufgrund der Berufung des Amtsbeauftragten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2009

…von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Fall kommt aber eine Bestrafung wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG schon deshalb nicht in Frage, weil…

UFSL FSRV/0070-L/03Unangemessene Hausdurchsuchung bei bloßem Verdacht wegen § 51 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)28.06.2004

…welche jedoch noch nicht bis ins Versuchsstadium gediehen waren. Zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung bestand also tatsächlich lediglich der Verdacht einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG infolge der offenkundig vorsätzlich unterlassenen Anzeige über den Beginn der gewerblichen Tätigkeit durch MS an das Finanzamt…

UFSI FSRV/0004-I/11Kein hinreichender Tatverdacht für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bei belangtem Verband
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.06.2012

…ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Daraus ergibt sich, dass der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines derartigen Finanzstrafverfahrens mangels normativer…

UFSI FSRV/0003-I/11Kein hinreichender Tatverdacht für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.06.2012

…ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Daraus ergibt sich, dass der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines derartigen Finanzstrafverfahrens mangels normativer…

UFSI FSRV/0046-I/06Geschäftsführerin als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen einer GmbH, Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG seiner Entscheidungsträgerin, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.06.2007

…solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Fall kommt aber eine Bestrafung wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG nicht in Frage, weil die…

UFSS FSRV/0025-S/04Gepachteter Reitstall als Voluptuarbetrieb, fehlende finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2005Teil 1/2

…Abs.1 FinStrG) erfüllt ist, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, beispielsweise indem entgegen der Bestimmung des § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) trotz dem Andrängen der Abgabenbehörde von diesen vorsätzlich keine Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden, haben sie eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a…

UFSS FSRV/0025-S/04Gepachteter Reitstall als Voluptuarbetrieb, fehlende finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2005Teil 2/2

…der gemäß Abs.2 leg.cit. einjährigen Verjährungsfrist begonnen hat und zum Zeitpunkt der Einleitung der finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahren am 11. Juni 2003 (Finanzstrafakten CP und GP, jeweils Bl. 15) bereits die Verjährung der Strafbarkeit wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG eingetreten war…

UFSW FSRV/0115-W/03Berufung gegen Erkenntnis wegen Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.03.2004

…Rechtsbrecher" ist, ist schon durch Einsichtnahme in das Finanzstrafregister, dem zwei Bestrafungen wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu entnehmen sind, nachgewiesen, sodass durch diesen Hinweis allein die Aussagen des Bw. nicht…

UFSW FSRV/0062-W/08Abgrenzung des Vorauszahlungsdeliktes nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zur versuchten Jahressteuerhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.12.2008

…Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG [Schuldspruch I.)b)]. Der Bw. hat im gegenständlichen Verfahren zudem auch vorbehaltlos eingestanden, aus Gründen der Arbeitsüberlastung seine eigenen steuerlichen Verpflichtungen hinangestellt zu haben. Zweifelsfrei wusste er zu den jeweiligen Fälligkeitstagen um seine Abgabe- und Entrichtungspflichten. Nach…

UFSL FSRV/0135-L/04Das Bestehen einer Abgabepflicht ist vom objektiven Tatbestand des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG nicht umfasst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.01.2006

…Täterkreises. Als (unmittelbarer) Täter einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG kommen in der Regel der Abgabepflichtige selbst oder derjenige in Betracht, der dessen Angelegenheiten gegenüber den Abgabenbehörden wahrnimmt. Zur finanzstrafrechtlichen Haftung bedarf es weder eines Vollmachtsverhältnisses noch einer formellen Vertretung des Abgabenschuldners…

UFSL FSRV/0018-L/12Insolvent werdender Friseurmeister, keine Umsatzsteuervorauszahlung mehr entrichtend; Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.08.2013

…Abs. 1 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter bzw. nicht binnen fünf Tage nach Fälligkeit zu entrichtender Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer enthalten ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit…

UFSL FSRV/0071-L/05Hartnäckige vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Inhaber einer Fremdenpension; notwendige Darlegung, warum keine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG; keine absolute Verjährung infolge Anhängigkeit beim VwGH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.11.2008

…eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Fall kommt eine zumindest versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer gemäß §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG schon deswegen nicht in Betracht, weil sich die Aufklärung…

UFSL FSRV/0086-L/07Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG, Kraftfahrzeugtechniker als steuerliches U Boot, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…2006 wurde dieses Vorhaben vereitelt. Weiters hat H tatsächlich in finanzstrafrechtlicher Hinsicht lediglich betreffend das Veranlagungsjahr 2003 eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Ein Vorwurf einer auch betreffend das Jahr 2004 begangenen Finanzordnungswidrigkeit nach der genannten Bestimmung wäre eine Doppelbestrafung…