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UFSL FSRV/0001-L/09Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen in finanzielle Bedrängnis geratenen Werbevermittler, Strafbemessung; Verhältnis Zwangsstrafe - Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG; Verkürzung der USt aus der Veräußerung von Sicherungseigentum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…Selbstanzeige nur für die Personen, für die sie erstattet wird. Zunächst ist zum Vorwurf, der Beschuldigte habe vorsätzlich die Abgabenerklärungen (Umsatz- und Einkommensteuer) für das Veranlagungsjahr 2005 nicht eingereicht und dadurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen, auszuführen, dass aus der Aktenlage…

UFSW FSRV/0010-W/05Verbot der Doppelbestrafung. Scheinbare Idealkonkurrenz zwischen den Delikten der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.10.2005

…Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG in scheinbarer Idealkonkurrenz, weil durch eine einzige Tathandlung (Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) beide Tatbestände erfüllt sind, aber nur eine Bestrafung wegen eines dieser Tatbestände in Betracht kommt. Das Delikt des § 51 Abs. 1 lit. a…

UFSL FSRV/0032-L/06Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, subjektive Tatseite für eine Abgabenhinterziehung ist nicht erweisbar, wohl jedoch für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei die Verjährungsfristen zu beachten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…nichts gewusst hat. Das diesbezügliche Leugnen des Erstbeschuldigten kann nur als Schutzbehauptung qualifiziert werden, sodass die Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG als verwirklicht angesehen werden muss. Zum Einwand des Verteidigers in der mündlichen Berufungsverhandlung, dass allenfalls bereits Strafbarkeitsverjährung eingetreten wäre, ist festzuhalten…

BFG RV/7300061/2023Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG, Mitwirkungspflichtverletzung bei einer Einvernahme der Finanzpolizei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2024Teil 1/2

…eine Strafverfügung. Die Beschuldigte wurde der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von € 2.500 verhängt. Dagegen richtete sich der Einspruch vom 2.8.2023 mit folgendem Vorbringen: "Der Einschreiterin wird zur Last gelegt, sie…

BFG RV/7300061/2023Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG, Mitwirkungspflichtverletzung bei einer Einvernahme der Finanzpolizei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2024Teil 2/2

…Anraten ihrer Rechtsanwältin nichts gesagt habe. Dazu ist nach finanzstrafrechtlichen Vorgaben zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes und des subjektiven Tatbestandes wie folgt auszuführen: Zum objektiven Tatbestand: Nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG ist die Verletzung einer abgabenrechtlich bestehenden Mitwirkungspflicht finanzstrafrechtlich als Finanzordnungswidrigkeit ahndbar. Nach …

BFG RV/5300027/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Verletzung der Verpflichtung zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, Registrierkassa erst im Mai 2019 registriert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.06.2023Teil 1/2

…22 a, Villa Hummelhof, 4020 Linz, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28.11.2019 gegen das Erkenntnis der Einzelbeamtin des…

BFG RV/5300027/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Verletzung der Verpflichtung zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, Registrierkassa erst im Mai 2019 registriert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.06.2023Teil 2/2

…die Registrierkasse nicht ordnungsgemäß installiert wurde, sondern lediglich eingewendet, dass die subjektive Tatseite hinsichtlich des Vergehens nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG nicht gegeben sei. Der objektive Tatbestand dieser Bestimmung, die Verletzung einer abgabenrechtlichen Pflicht zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, indem er bis 05.06…

UFSF FSRV/0032-F/10Rückgabe eines in Österreich gekauften und nach Liechtenstein exportierten Notebooks infolge Defektes ohne Gestellung bei der Wiedereinreise. Wird die Rückwarenbegünstigung (Art. 185 bzw. 212a ZK) gewährt, liegt keine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. f FinStrG vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)30.03.2011

…a. Notebooks nach der vorangegangenen Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union verletzt und dadurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gem. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 51 Abs. 2 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG…

UFSW FSRV/0185-W/07Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG wegen Nichtführung eines Lohnkontos, da das Dienstverhältnis mit UVS-Bescheid nachgewiesen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)17.10.2008

…Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen A.B., Adresse-1, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 24. Oktober 2007 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf als Finanzstrafbehörde…

BFG RV/3300009/2015Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2016

…ist darauf zu verweisen, dass dem Beschuldigten Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, nicht aber (versuchte) Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG vorgeworfen wurden. Der Beschuldigte vermeint weiter, er habe sich durch das Verhalten des Finanzamtes zumindest im strafrechtlichen Sinne subjektiv "unschuldig" fühlen…

UFSW FSRV/0062-W/05Vorliegen von Finanzordnungwidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG? Bestehen einer Umsatzsteuerschuld?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2005

…einer Verwarnung, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten, abgesehen werden konnte. Es war daher auch hinsichtlich der erstinstanzlich unter Spruchpunkt 2) zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG mit Verfahrenseinstellung vorzugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. Dezember 2005

UFSL FSRV/0035-L/03Reicht ein Steuerpflichtiger wider besseren Wissens seine Steuererklärungen erst nach Erinnerung und Androhung einer Zwangsstrafe weit nach Ablauf der Abgabefrist ein, ist der Tatbestand des § 51 Abs.1 lit.a FinStrG erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2004

…Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1995 und 1996 wegen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG bestraft worden ist. Darüber hinaus hat der Bw. nicht nur für den strafgegenständlichen Zeitraum, sondern auch für die Jahre 1997 und 1998 seine Abgabenerklärungen erst nach Erinnerungsschreiben abgegeben…

BFG RV/7300033/2015Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG; Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG; Vollendung - Versuch, Verkürzungsvorsatz, Strafhöhe.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2015

…Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuersteuererklärungen 2011 die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG dar, welche keinen Verkürzungsvorsatz erfordert. Die Nichtabgabe dieser Steuererklärungen stellt daher eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG dar…

UFSS FSRV/0026-S/08Umqualifizierung von Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG aufgrund der Berufung des Amtsbeauftragten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2009

…von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Fall kommt aber eine Bestrafung wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG schon deshalb nicht in Frage, weil…

UFSL FSRV/0070-L/03Unangemessene Hausdurchsuchung bei bloßem Verdacht wegen § 51 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)28.06.2004

…welche jedoch noch nicht bis ins Versuchsstadium gediehen waren. Zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung bestand also tatsächlich lediglich der Verdacht einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG infolge der offenkundig vorsätzlich unterlassenen Anzeige über den Beginn der gewerblichen Tätigkeit durch MS an das Finanzamt…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG sind niemals…

UFSI FSRV/0004-I/11Kein hinreichender Tatverdacht für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bei belangtem Verband
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.06.2012

…ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Daraus ergibt sich, dass der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines derartigen Finanzstrafverfahrens mangels normativer…

UFSI FSRV/0003-I/11Kein hinreichender Tatverdacht für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.06.2012

…ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Daraus ergibt sich, dass der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG keine rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung zukommt und eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines derartigen Finanzstrafverfahrens mangels normativer…

UFSI FSRV/0046-I/06Geschäftsführerin als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen einer GmbH, Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG seiner Entscheidungsträgerin, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.06.2007

…solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Fall kommt aber eine Bestrafung wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG nicht in Frage, weil die…

UFSS FSRV/0025-S/04Gepachteter Reitstall als Voluptuarbetrieb, fehlende finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2005Teil 1/2

…Abs.1 FinStrG) erfüllt ist, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, beispielsweise indem entgegen der Bestimmung des § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) trotz dem Andrängen der Abgabenbehörde von diesen vorsätzlich keine Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden, haben sie eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a…