…BAO. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Dem Bw. steht…
…PIN) nicht weitergegeben werden. Der Teilnehmer darf jede Benutzeridentifikation jeweils nur einer natürlichen Person zuordnen. Gemäß § 1 Abs. 4 FinanzOnline-Verordnung 2006 gilt ein unter einer bestimmten Teilnehmeridentifikation gestelltes Anbringen gilt unabhängig davon, wer die Übermittlung tatsächlich durchführt, als Anbringen desjenigen, auf den diese Teilnehmeridentifikation…
…PIN) nicht weitergegeben werden. Der Teilnehmer darf jede Benutzeridentifikation jeweils nur einer natürlichen Person zuordnen. Gemäß § 1 Abs. 4 FinanzOnline-Verordnung 2006 gilt ein unter einer bestimmten Teilnehmeridentifikation gestelltes Anbringen gilt unabhängig davon, wer die Übermittlung tatsächlich durchführt, als Anbringen desjenigen, auf den diese Teilnehmeridentifikation…
…1 BAO. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Eine Einbringung…
…Abgabe von Erklärungen in Papierform, Zustellungen etc. als wirksam anzusehen. Betreffend der Berechtigung für die Anmeldung zu FinanzOnline regelt Art. 1 § 3 FinanzOnlineVerordnung 2006: Die Anmeldung zu FinanzOnline ist persönlich bei einem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis ( § 13 AVOG 2010 ), sowie elektronisch oder schriftlich (per Fax…
…In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Steuerpflichtige einer bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle zu bedienen hat. Gemäß § 1 Abs. 1 der auf Grund des § 24 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 erlassenen FinanzOnline-Erklärungsverordnung BGBl. II Nr. 512/2006 hat…
…in welchem Ausmaß eine Beteiligung besteht, hinsichtlich derer die Option zur Steuerpflicht ausgeübt wird. In der Steuererklärung des Jahres 2006 hat die Bw - offensichtlich mangels Vornahme einer Teilwertabschreibung - die einschlägigen Kennzahlen 9296 und 9294 jedoch gar nicht ausgefüllt (Berufung S 4 Abs. 2). Zum Vorbringen…
…z.B. Rückzahlungsantrag). Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) ausdrücklich nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Die Einbringung…
… 284 f Rz. 23 (www.rdb.at)). F. Vorsorgevollmacht umfasst auch Anmeldung zu FinanzOnline § 3 Abs. 1 FOnV 2006 regelt - wie ausgeführt - hinsichtlich der Anmeldung eines Teilnehmers zu FinanzOnline "...Die persönliche Anmeldung ist vom Teilnehmer (bzw. von seinem gesetzlichen Vertreter) vorzunehmen; soll die Anmeldung durch…
…der Ehegattin und des Sohnes in Bezug auf die Anmeldung zu FinanzOnline stehen auch nicht ersichtliche Interessen des Bw entgegen, weswegen eine Anregung zur Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung eines Sachwalters (vgl. OGH 30. 6. 2010, 3 Ob 68/10m, oder OGH 16. 12. 2009…
…wurde: Die Berufung sei am 20. Dezember 2012 mittels Finanz-Online eingebracht worden. Am 11. Jänner 2013 sei die Berufung wegen fehlender Rechtsgrundlage (Einbringung mittels E-Mail (Finanz-Online)) zurückgewiesen worden. Aufgrund des § 1 Finanz-Online-Verordnung 2006 sei es zulässig, dass ein Anbringen nach …
…Abgabenbehörden zugelassen sind. Eine auf § 86a BAO gestützte Verordnung ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006, BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr…
…GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 692,27 zu entrichten gewesen - letzteres ist nicht geschehen. Zeitgerecht am 4. April 2006 wurde von…
…2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FOnV 2006) ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur…
…GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 814,69 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 14. Dezember 2007 wurde…
…GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.016,23 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 3. Juli 2009 …
…nicht geschehen. Erst am 23. Dezember 2010 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (Liste UVA-Eingänge 2009, Finanzstrafakt Bl. 81) und die Zahllast mittels einer Saldozahlung der A-GmbH am 13. Jänner 2011…
…sind: dies wäre die A-GmbH , mit deren Teilnehmeridentifikation die B-GmbH die Voranmeldungen und die Lohnabgaben-Anmeldungen an das Finanzamt Salzburg-Stadt per FinanzOnline übermittelte (vgl. § 1 Abs. 3 FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl II 2006/97 idgF) bzw. allenfalls von deren Bankkonto auf deren…
…II 395/2002, und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006, FOnV 2006), BGBl. II 97/2006 idF BGBl. II 93/2012. Die erstgenannte Verordnung betrifft die Einreichung…
…2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FOnV 2006) ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur…