…möglich sei, über das Unternehmensserviceportal einen FinanzOnline-Zugang zu erlangen (Erst-Registrierung). Bejahendenfalls werde um eine kurze Schilderung des Anmeldungsprozesses sowie um Mitteilung ersucht, auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiere (in § 3 der FinanzOnline-Verordnung 2006, der die Erlangung des FinanzOnline-Zuganges regle, sei diesbezüglich…
…der Abgabenerklärungen § 10 KVG durch befugte Parteienvertreter elektronisch zu erfolgen hat, sofern dies dem befugten Parteienvertreter auf Grund seiner technischen Voraussetzungen zumutbar ist. 1.1.5 Die FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006, BGBl. II Nr. 97/2006 idgF, regelt die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht…
…für Finanzen], zur Anmeldung des Bundesministeriums für Finanzen (Steuernummer .../...., Finanzamt ...) zu FinanzOnline und erteile gleichzeitig die Vollmacht zur Übernahme der Zugangskennungen. | Ort und Datum: | Unterschrift: | Beglaubigung (Gericht oder Notar): | | | Bundesministerium für Finanzen, 12. Dezember 2007
…über FinanzOnline am 5. Februar 2026 eingebrachte Beschwerde des Bestraften gegen den Bescheid über die Abweisung einer Zahlungserleichterung (für eine Geldstrafe) des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 28. Jänner 2026, Strafkontonummer: **1**, gemäß § 56 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm § 5 FinanzOnline-Verordnung 2006…
…a) ob der Beschwerdeführer (Bf) Teilnehmer an FinanzOnline im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) BGBl. II Nr. 97/2006 i.d.g.F…
… 5b FinanzOnline-Verordnung 2006 lautet auszugsweise: "(1) Die Abgabenbehörden haben nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind, elektronisch vorzunehmen. (2) Jeder Teilnehmer, der an der elektronischen Form der Zustellung über FinanzOnline teilnimmt, hat in FinanzOnline eine E-Mailadresse anzugeben…
…Finanzamt am 21.1.2021 eingebracht. Beweiswürdigung: Der Sachverhalt ist unstrittig. Rechtlich folgt daraus: § 5 FOnV 2006 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form) lautet auszugsweise: "Unbeachtliche Anbringen … Die … Datenübertragungen…
…übermittelt wurden, hat die Abgabenbehörde in geeigneter Weise zu bestätigen (§ 5 FinanzOnline-Verordnung 2006). In freier Beweiswürdigung steht hier fest, dass der strittige Einkommensteuerbescheid 2007 am 1. März 2011 um 3:52 Uhr amtssigniert und um 4:37 Uhr in die Databox des Bf. eingestellt…
…zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online zur Verfügung stehen. Gemäß § 5 FinanzOnline-Verordnung 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten Anbringen, ungeachtet einer allfälligen tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline, unbeachtlich. …
…werden, die Einreichung unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zugelassen. Mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006) wird die automationsunterstützte Datenverarbeitung für Anbringen im Sinn des …
…auf § 97 Abs 3 BAO gestützten FinanzOnline-Verordnung (FOnV) 2006 wurde die Möglichkeit und der Ablauf der automationsunterstützten Datenübermittlung im Verfahren FinanzOnline geregelt. Gemäß § 5b Abs 1 FOnV 2006 haben die Abgabenbehörden nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind…
… 5b FinanzOnline-Verordnung (FOnV) 2006 lautet auszugsweise: (1) Die Abgabenbehörden haben nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind, elektronisch vorzunehmen. (2) Jeder Teilnehmer, der an der elektronischen Form der Zustellung über FinanzOnline teilnimmt, hat in FinanzOnline eine E-Mailadresse…
…unrichtigen oder ungültigen elektronischen Adresse nicht gehindert. § 5b Abs. 3 FinanzOnline-Verordnung 2006: Ein Teilnehmer kann in FinanzOnline auf die elektronische Form der Zustellung verzichten. Zu diesem Zweck ist ihm bei seinem ersten nach dem 31. Dezember 2012 erfolgenden Einstieg in das System unmittelbar nach…
…Kenntnis von einer bestehenden Zahlungsverpflichtung hätte haben können, nichts gewinnen, da jeder Teilnehmer in FinanzOnline gemäß § 5b Abs. 2 FinanzOnline-Verordnung 2006 eine elektronische Adresse angeben kann, an welche er über eine elektronische Zustellung zu informieren ist. Da auch dieses Versäumnis dem Bf. zuzurechnen wäre…
…BAO. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Dem Bw. steht…
…PIN) nicht weitergegeben werden. Der Teilnehmer darf jede Benutzeridentifikation jeweils nur einer natürlichen Person zuordnen. Gemäß § 1 Abs. 4 FinanzOnline-Verordnung 2006 gilt ein unter einer bestimmten Teilnehmeridentifikation gestelltes Anbringen gilt unabhängig davon, wer die Übermittlung tatsächlich durchführt, als Anbringen desjenigen, auf den diese Teilnehmeridentifikation…
…wirksam. Die FinanzOline-Verordnung (FOnV ) 2006 ist eine Verordnung im Sinne des § 97 Abs. 3 zweiter Satz BAO (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 97, Rz 10). Nach § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline zur…
…PIN) nicht weitergegeben werden. Der Teilnehmer darf jede Benutzeridentifikation jeweils nur einer natürlichen Person zuordnen. Gemäß § 1 Abs. 4 FinanzOnline-Verordnung 2006 gilt ein unter einer bestimmten Teilnehmeridentifikation gestelltes Anbringen gilt unabhängig davon, wer die Übermittlung tatsächlich durchführt, als Anbringen desjenigen, auf den diese Teilnehmeridentifikation…
…1 BAO. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Eine Einbringung…
…den FinanzOnline-Teilnehmer (zB Öffnen, Lesen oder Ausdrucken eines Bescheides) kommt es nicht an (BFG 29.01.2015, RV/5101248/2014 ; unter Hinweis auf UFS 22.07.2013, RV/0002-F/13 ). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach § 5b FinanzOnline-Verordnung 2006 idF…