…Teilnehmers X- die gegenständlichen Anträge gestellt worden seien, zum Beweis dafür, dass diese Anträge von einer nach dem WTBG nicht legitimierten Person gestellt worden seien. Sollte die FinanzOnline-Verordnung dem WTBG widersprechen, wäre diese gesetzwidrig. Der Bw. lege den Abschlussbericht des Landespolizeikommandos Wien vom 26…
…Teilnehmers X- die gegenständlichen Anträge gestellt worden seien, zum Beweis dafür, dass diese Anträge von einer nach dem WTBG nicht legitimierten Person gestellt worden seien. Sollte die FinanzOnline-Verordnung dem WTBG widersprechen, wäre diese gesetzwidrig. Der Bw. lege den Abschlussbericht des Landespolizeikommandos Wien vom 26…
…2013, legte das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor und verwies nochmals darauf, dass die gegenständliche Vorsorgevollmacht keine von der Finanz-Online-Verordnung geforderte Spezialvollmacht sei. Über die Berufung wurde erwogen: A. Rechtsgrundlagen Gemäß § 78 BAO ist Partei im Abgabenverfahren insbesondere der…
…die gegenständliche Eingabe schon deshalb nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Dem Bw. steht zwar als Abgabepflichtigen im Abgabenverfahren zu…
…auf ihre im FinanzOnline-Verfahren rechtzeitig eingebrachte Berufung vom 1.3.2008. Rechtsmittel sind gemäß § 85 BAO grundsätzlich schriftlich einzureichen. Gemäß § 86a BAO können Anbringen, für die Schriftlichkeit vorgesehen ist, u.a. auch im Wege automationsunterstützter Datenübertragung eingereicht werden, soweit es durch Verordnung des Bundesministers…
…w. N.). Der Betrieb von FinanzOnline, der durch die Bundesabgabenordnung und Verordnungen des Bundesministers (der Bundesministerin) für Finanzen geregelt ist, ist der Hoheitsverwaltung und nicht der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechnen. 3. Das Verfahren "FinanzOnline" (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/) betrifft jedenfalls öffentliche Abgaben des Bundes; als…
…dem BMF erstellt wurde, vorgesehen, auch ausdrücklich Vollmacht für die Anmeldung zu FinanzOnline erteilt hätte. Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument langfristiger Planung für ungewisse Lebenssachverhalte. Der Bw hat über eine Vielzahl von - im Muster angeführten - Lebenssituationen im Voraus disponiert. Der Bw hat, worauf er in…
…tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline, unbeachtlich. Auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im Finanz Online zur Verfügung stehen…
…weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) ausdrücklich nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die dem jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Die Einbringung von Vorlageanträgen ist in der zitierten Verordnung nicht vorgesehen. Da die Einbringung der Eingabe…
…automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006, BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 93/2012). Nach § 1 Abs. 2 erster Satz FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung für die Funktionen zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at…
…dieser Norm bei schriftlichen Erledigungen, von hier nicht zutreffenden Ausnahmen abgesehen, durch Zustellung. § 97 Abs.3 erlaubt zudem eine telegrafische oder fernschriftliche Übermittlung und eine Bekanntgabe im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung nach Maßgabe der FinanzOnline-Verordnung 2002, BGBl. II 2003/59, idgF. § 83 BAO sieht…
…Nr. St.Nr.1 bzw St.Nr. St.Nr.2, durch Abfragen im Firmenbuch zu FN 1 und FN 2 sowie durch Abfragen im elektronische Abgabeninformationssystem und mittels Finanzonline zu den o.a. ErfNr. 3.3. Ermittlungsauftrag ans Finanzamt samt Stellungnahme des Finanzamtes Am 30…
…weil diese Verordnung die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO) nur für jene Funktionen für zulässig erklärt, die den jeweiligen Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Eine Einbringung von Beschwerden im Finanzstrafverfahren ist in FinanzOnline nicht vorgesehen. Mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist die…
…die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zur Verfügung stehen. Gemäß § 5 FinanzOnline-Verordnung 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten Anbringen, ungeachtet einer allfälligen tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline…
…1 FinanzOnline-Erklärungsverordnung - FOnErklV hat die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, der Zusammenfassenden Meldung, der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung, der Stiftungseingangssteuererklärung sowie der Steuererklärung zur Feststellung von Einkünften nach der FinanzOnline-Verordnung 2006 im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen. Die Formulierung "ist…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 2006 war bis zum Ablauf des 18. April 2006 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von €…
…aufgegriffen worden. Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2007 wäre bis zum Ablauf des 15. Oktober 2007 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in…
…zu verantworten. Betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2008 wäre bis zum Ablauf des 15. Jänner 2009 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2009 wäre bis zum Ablauf des 15. Februar 2010 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
…bzw. welchen die Anbringen zuzurechnen sind: dies wäre die A-GmbH , mit deren Teilnehmeridentifikation die B-GmbH die Voranmeldungen und die Lohnabgaben-Anmeldungen an das Finanzamt Salzburg-Stadt per FinanzOnline übermittelte (vgl. § 1 Abs. 3 FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl II 2006/97 idgF) bzw. allenfalls…