…sich - was die subjektive Sicht des Prüfers betrifft - weder im Betriebsprüfungsbericht vom 30. Juni 1993 noch in den Aufzeichnungen des Prüfers eine Feststellung darüber, dass der Zufluss von Einnahmen aus Wohnungsverkäufen in Höhe von S 2,614.000,00 bereits im Jahr 1989 erfolgt wäre…
…15 des Betriebsprüfungsberichtes vom 5. Dezember 2002 (Rückstellung für Sozialversicherung zum 31.12.2000) bei der Berechnung des im Einleitungsbescheid angeführten strafbestimmenden Wertbetrages ohnehin nicht berücksichtigt. Die übrigen, im Einleitungsbescheid als strafrelevant herangezogenen Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht für das Einzelunternehmen betreffen keineswegs "nur" eine seitens der…
…auf die entsprechenden Ausführungen im Betriebsprüfungsbericht (Tz 13) verwiesen. Zum Einwand, es sei von Seiten des Finanzamtes "keine nachprüfbare Begründung" der Wiederaufnahme erfolgt, ist wie folgt festzuhalten: Die angefochtenen Bescheide für die Jahre 1994 und 1995 verweisen begründend jeweils auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen…
…gewesen. In den Vorprüfungen seien auch die Getränkeaufzeichnungen nicht beanstandet worden. Auf Seite 5 des Betriebsprüfungsberichtes werde auch angeführt, dass die Feststellungen unter Tz. 1 bis 3 des Betriebsprüfungsberichtes eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich machten. Die im Zuge der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide seien jedoch Erstbescheide…
…€ gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG die Gebühr mit 2.885,00 € fest. Der Bescheid enthält weder eine Begründung für diese bescheidmäßige Festsetzung noch einen Verweis auf die Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht vom 24. Juli 2008 bzw. einen Hinweis, dass der…
…Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von 31.470,40 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. In der Begründung wurde auf die Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht vom 16. April 2002 sowie auf die Ausführungen des Bf. in der Selbstanzeige verwiesen…
…fehle daher für die Vorschreibung von Körperschaftsteuern für die Kalenderjahr 1997 bis 2002 die Rechtsgrundlage. Hinsichtlich der bindenden Wirkung der Feststellungen im rechtskräftigen Strafurteil in der Strafsache "DI P. und D.K." werde auf den beiliegen Ausfolgungsbeschluss des Fürstlichen Landgerichtes und den in demselben festgelegten…
…dass viele übernommener Anlagegüter (die nicht im Anlageverzeichnis des Verkäufers aufschienen) zum Firmenwert zuzuordnen seien, in der letzten schriftlichen Äußerung der steuerlichen Vertreterin, nämlich der Gegenäußerung vom 14. September 2004, ohne das von den Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht abweichende Vorbringen durch Vorlage von entsprechenden Beweismittel zu…
…Am 1. November 2005 sei das Lokal verkauft worden. Aufgrund der Feststellungen im Außenprüfungsbericht erließ das Finanzamt den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2005, mit dem vom in Ansatz gebrachten Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Umsätze in Höhe von € 58.711,47 € 38.711 mit dem…
…und durchscnittlichen Gewinnaussichten mit dem im Wiener Verfahren vorgesehenen Pauschalabschlag von 10% (des handelsrechtlichen Eigenkapitals) mitberücksichtigt sein. Nach den Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht vom 7. November 2000 betrug der Gewinn der KG im Jahr 1997 S 1,069.587,94 und im Jahr 1998 S 259…
…dass im angeführten Zeitraum beim Finanzamt keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden, obwohl der Bf. nach den Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht im Jahr 1999 Umsätze von 1,473.116,00 S, im Jahr 2000 in der Höhe von 780.000,00 S und im Jahr 2001 in der…
…000 DM = 175.000 S Eigenverbrauch x 20%). d. KFZ-Steuer: Folgende Beträge an KFZ-Steuer seien infolge der Feststellungen im Punkt 1 (A) a bis c vorzuschreiben (Tz 39 des BP-Berichtes vom 18. Dezember 2001) | Fahrzeug | 1998 | 1999 |…
…persönlich vorzuführen, um ein mängelfreies Verfahren sicher zu stellen. Zu den Feststellungen im Einzelnen: Das nicht anerkannte Mietverhältnis mit der Fa. P-GmbH bezeichne die Finanzbehörde in Textziffer 1 des Betriebsprüfungsberichtes vom 22. August 2008 als "Ansicht der BP": Es müsse hier höchst unsicher bleiben…
…entrichteten Lohnabgaben ist anzumerken, dass deren Verwirklichung und Höhe von beiden Beschuldigten im gesamten Verfahren nicht bestritten wurde. Auf die Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht vom 18. März 2005 sowie die Ausführungen der Mag.P im Gutachten vom 23. Jänner 2007 wird verwiesen. Demnach wurden Betriebseinnahmen nicht…
…so ist in Ausübung des Ermessens zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme verfügt wird. Neue Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände. Im vorliegenden Fall bilden die im Betriebsprüfungsbericht dargestellten Feststellungen neue Tatsachen, die erst durch die abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich ihres…
…welchen im Berufungswege eine Bestrafung beantragt werde, so ist dazu auszuführen, dass es sich dabei nicht um vom Beschuldigten rechnerisch exakt ermittelte, sondern von ihm selbst pauschal geschätzte Einnahmen gehandelt hat, weswegen der Unabhängige Finanzsenat der vom Amtsbeauftragten auf Basis der Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht durchgeführten…
…bestehendes) Recht auf Verschwiegenheit berufen würden. Zum obigen Sachverhalt müsse selbst die objektive Tatbestandsrealisierung einer verdeckten Gewinnausschüttung strittig bleiben. Dazu passe die Textierung zu Textziffer 1 im Betriebsprüfungsbericht vom 15. Juni 2009: "Die Abgabebehörde sieht in den verbleibenden € 100.000,00 eine verdeckte Gewinnausschüttung." …
…Juli 2007) mit Betriebsprüfungsbericht vom 11. September 2007 (ABPNr. xxx/07) abgeschlossen wurde. Als "Steuerliche Feststellungen" wurden, nachdem die entsprechenden Punkte auch schon in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 25. Juli 2007 festgehalten worden waren, im Betriebsprüfungsbericht folgende Textziffern angeführt: Tz 1 Beteiligungsabschreibung Tz…
…bekannt gewesene Erkenntnisse und Feststellungen ergeben. Demzufolge sei die Berichtigung gemäß § 293b BAO des Feststellungs- und des Umsatzsteuerbescheides 2000 vom 11. Juli 2001 auf Grundlage der durchgeführten Betriebsprüfung ungerechtfertigt und gesetzwidrig. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hinzuweisen, dass die im Betriebsprüfungsbericht zitierten Erkenntnisse des…
…worden sei. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung ist dies nicht zutreffend. Vielmehr konnten keinerlei Anhaltspunke, die auf die Verwendung eines Büros schließen lassen, gefunden werden. Der Berufungswerber beschäftigte ab 1998 vereinzelt Aushilfskräfte, welche überwiegend bei Clubbingveranstaltungen tätig waren, welche einmal im Monat in D. S…