…Steuer trägt nicht dazu bei, dass der Bescheid zu einem solchen wird, der gesamthaft erkennbar dem behördlichen Gestaltungswillen widerspricht. Vielmehr ist er mit einem Fehler in der Willensbildung (nicht mit einem Auseinanderklaffen von Bescheidwillen und formeller Erklärung!) behaftet, der einer Korrektur gemäß § 293 BAO nicht…
…Eingabefehler bei der automationsunterstützten Erstellung des Einkommensteuerbescheides 2002 vom 28. Jänner 2004 und nicht eine unrichtige Willensbildung des Finanzamtes vor. Dieser Eingabefehler ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ein Fehler, der einerseits auf einer unrichtigen Addition beruht (hinzuzuzählende Beträge wurden beim Eintrag in die Kennziffer…
…dass der Behörde ein Fehler in der Willensbildung unterlaufen sei bzw. die Behörde eine unrichtige Beweiswürdigung durchgeführt habe. Vielmehr handelt es sich um einen Programmfehler bzw. eine Programmlücke in der EDV des BRZ, da von der Anlage nur ein Lohnzettel vom selben Dienstgeber als historischer…
…der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt (Hinweis E 20.6.1990, 89/13/0113). Ebenso VwGH v. 24.4.1996, 92/15/0128, mit weiterem Rechtssatz: § 293 BAO bietet keine Rechtsgrundlage dafür, den rechtsverbindlichen (normativen) Gehalt und damit die Substanz eines in…
…bestehen. Andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind…
…so kann nicht davon gesprochen werden, dass der Behörde ein Fehler in der Willensbildung unterlaufen sei bzw. die Behörde eine unrichtige Beweiswürdigung durchgeführt habe. Vielmehr handelt es sich um einen Programmfehler bzw. eine Programmlücke in der EDV des BRZ, da eine - nach Sicht des UFS…
…auf den wertmäßigen Ansatz der Vorschenkungen offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben wurde und die zu berichtigende Entscheidung (Bescheid vom 5. März 2004) dem Willen der Abgabenbehörde offensichtlich nicht entsprochen hat. In keinster Weise ist dieser Fehler aber als solcher im Zuge der Willensbildung der Behörde…
…ein inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach § 293 BAO zugänglich (vgl. VwGH 26.3 1993, 90/17/0224; 22.3.1991, 90/13/0243). Wie sich aus der Aktenlage, insbesondere aus der Begründung…
…Willensbildung unterlaufene Fehler und Irrtümer seien aber nicht berichtigungsfähig und zwar auch dann nicht, wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage trete. Eine offensichtliche Unrichtigkeit liege nicht vor, wenn die Abgabenbehörde erst im Zuge eines über die Aktenlage hinausgehenden Ermittlungsverfahrens die Unrichtigkeiten in…
…Ein Fehler des Finanzamtes in der Willensbildung bei Erlassung des im ersten Satz dieses Absatzes erwähnten Bescheides ist daher auszuschließen. Dass ein Aktenteil übersehen wurde, vermag der UFS in Ansehung des oben Gesagten nicht zu erkennen. Auch relevierte der Bw. in seinem Berufungsschreiben vom 15…
…lit. a FinStrG eine tatsächlich nicht existierende Rechtsgrundlage für das angelastete Finanzvergehen angeführt. Damit ergibt sich aber schon aus der zur Anwendung gelangenden Rechtslage die, nicht auf Fehler in der behördlichen Willensbildung, sondern letztlich auf einen bloßen Flüchtigkeitsfehler zurückzuführende und demgemäß auch einer Berichtigung iSd…
…beim Finanzamt) zur Klärung der Frage vorgenommen, ob ein bloßer Ausfertigungsfehler passierte oder ein Fehler in der Willensbildung. Im ersten Fall ist gemäß § 293 BAO vorzugehen, im zweiten gemäß § 299 BAO. § 293 soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem…
…Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach § 293 BAO zugänglich (vgl. UFSW 22.11.2010, RV/3274-W/07). Im gegenständlichen Fall liegt ein nach § 293 BAO korrigierbarer Fehler nicht vor…
…offenbar auf einem ähnlichen Versehenberuhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge dieser Willensbildung unterlaufen sind, können nicht nach…
…so fährt der Verwaltungsgerichtshof im zitierten Erkenntnis fort - vielmehr, soweit sie für den Denkprozess relevant wären, zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung, deren unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid auch dann nicht gemäß § 293 BAO berichtigt werden kann, wenn der Fehler in der Willensbildung klar…
…der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach § 293 BAO zugänglich (vgl. VwGH 26.3.1993, 90/17/0224; 22.3.1991, 90/13/0243). Schließlich dürfen nach der…
…inhaltlicher Fehler, und daher - auch wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt - keiner Berichtigung nach § 293 BAO zugänglich (vgl. VwGH 26. 3. 1993, 90/17/0224; 22. 3. 1991, 90/13/0243). Wie dem Veranlagungsakt zu entnehmen ist, hat der Bw. in…
…wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage trete (vgl. VwGH 20.6.1990, 89/13/0113 und VwGH 26.3.1993, 90/17/0224, mwN). Vergessene, übersehene oder sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (zB erklärte Besteuerungsgrundlagen) führen damit zu einer unrichtigen (von der Grundlage…
…Fehler in der Willensbildung klar zu Tage tritt." Wie auch der UFS in seiner Entscheidung vom 20.5.2008, RV/0185-S/08 , ausgeführt hat, führen vergessene, übersehene, sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (erklärte Besteuerungsgrundlagen, Erhebungsergebnisse, Mitteilungen an die Behörde oder Prüfungsfeststellungen), obwohl diese Umstände der…
…unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung (Stoll, BAO-Kommentar, § 293, S 2818). Diese entspricht jedoch einem inhaltlichen Fehler, der durch eine Berichtigung nach § 293 BAO nicht saniert werden kann. 2. Berufungsjahr 2002 Offensichtlich hat die Berechnung der Höhe der außergewöhnlichen Belastungen nicht in einer…