…auf 0 fortgeschrieben. IdZ sei auf die näheren Ausführungen in der Berufungsentscheidung RV/0171-K/03 des unabhängigen Finanzsenates vom 14. Juni 2007 verwiesen. Das Fehlen des für die Wiederaufnahme essentiellen Erfordernisses des "abschließenden Bescheides", behaftet den Wiederaufnahmebescheid mit Rechtswidrigkeit, weshalb der Berufung stattzugeben und…
…keinen Aufenthaltstitel nach dieser neuen gesetzlichen Bestimmung und eine befristete Aufenthaltsberechtigung sei nicht mehr ausreichend, um einen Anspruch auf Familienbeihilfe zu vermitteln. Nach der Neuregelung sei für die Gewährung der Familienbeihilfe das Datum des letzten, das Asylverfahrens positiv abschließenden Bescheides maßgebend. Gegen den Abweisungsbescheid wurde…
… 115, Tz 15). Vor Ergehen eines abschließenden Bescheides ist der Abgabepflichtige von den aufgenommenen Beweisen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme in Kenntnis zu setzen, wobei ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben ist. Dem Vorbringen der Bw., dass anlässlich der Betriebsprüfung die amtswegige Ermittlungspflicht und…
…stellen. Gemäß § 304 lit. b BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen, sofern ihr nicht ein vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs. 1 zugrunde liegt…
…zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß …
…abschließenden Bescheides eingebracht wurde. Nach Ritz, BAO, 4. Auflage, Rz 7ff. zu § 303, sind Tatsachen ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände (z. B. VwGH 26. Jänner 1999, 98/14/0038; 26. Juli 2000, 95/14/0094); also Sachverhaltselemente, die bei einer…
…also Elemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach…
…Äußerung zu behördlichen Sachverhaltsannahmen sowie zur Kenntnisnahme der Ergebnisse des Beweisverfahrens und zur Stellungnahme hiezu zu geben. Den Parteien sei vor Erlassung des abschließenden Bescheides Gelegenheit zu geben, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern…
…Frist wäre die absolute Verjährung mit Ablauf des Jahres 2004 eingetreten. Ein Wiederaufnahmeantrag sei jedoch trotz Eintrittes der absoluten Verjährung zulässig, wenn dieser innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebracht worden sei. Im vorliegenden Fall sei es unbestritten…
…zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß …
…zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß …
…entschieden werden" Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingebracht: "Der bekämpfte Bescheid stützt sich auf einen Erlass des BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, wonach für die Gewährung der Familienbeihilfe für Kinder von Flüchtlingen das Datum des letzten das Asylverfahren positiv abschließenden Bescheides maßgebend sei…
…des Zeitraums, bis zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebracht worden sei. Da betreffend…
…3 BAO die Punkte, in denen eine wesentliche Abweichung zu seinen Ungunsten in Frage kommt, zur vorherigen Äußerung mitzuteilen. Nach § 183 Abs. 4 BAO ist der Partei vor Erlassung des abschließenden Bescheides Gelegenheit zu geben, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis…
…Finanzen kann zugelassen werden, dass sich der Einschreiter einer bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle bedienen darf. Die für schriftliche Anbringen geltenden Bestimmungen sind auch in diesen Fällen mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Fehlen einer Unterschrift keinen Mangel darstellt. Gemäß § 1 der Verordnung…
… 207 bis 209 Abs 2 BAO) von sieben Jahren zulässig wäre, oder lit b vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs 1 zugrunde liegt. Da die Anträge für die Jahre…
…20. März 2003 mangels vorangegangenem das Verfahren abschließenden Bescheides unzulässig war, ist dieser Bescheid, wie im Spruch ausgeführt, ersatzlos aufzuheben. Das Berufungsbegehren die Investitionszuwachsprämie 2003 entsprechend der berichtigten Erklärung vom 10. Dezember 2004, welches mit einer Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid nicht erreicht werden kann, war…
…in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt weder eine neue Tatsache (VwGH 17.9.1990, 90/15…
…§ 303, Tz 11 und 12). Dabei muss es sich um Beweismittel handeln, welche im Zeitpunkt der Erlassung des das Verfahren abschließenden Bescheides bereits existiert haben, aber der Partei zum Zweck der Verwertung noch nicht zur Verfügung gestanden sind (vgl. VwGH 26.2.2003, 97/13…
…zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß …