…auf 0 fortgeschrieben. IdZ sei auf die näheren Ausführungen in der Berufungsentscheidung RV/0171-K/03 des unabhängigen Finanzsenates vom 14. Juni 2007 verwiesen. Das Fehlen des für die Wiederaufnahme essentiellen Erfordernisses des "abschließenden Bescheides", behaftet den Wiederaufnahmebescheid mit Rechtswidrigkeit, weshalb der Berufung stattzugeben und…
…keinen Aufenthaltstitel nach dieser neuen gesetzlichen Bestimmung und eine befristete Aufenthaltsberechtigung sei nicht mehr ausreichend, um einen Anspruch auf Familienbeihilfe zu vermitteln. Nach der Neuregelung sei für die Gewährung der Familienbeihilfe das Datum des letzten, das Asylverfahrens positiv abschließenden Bescheides maßgebend. Gegen den Abweisungsbescheid wurde…
… 115, Tz 15). Vor Ergehen eines abschließenden Bescheides ist der Abgabepflichtige von den aufgenommenen Beweisen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme in Kenntnis zu setzen, wobei ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben ist. Dem Vorbringen der Bw., dass anlässlich der Betriebsprüfung die amtswegige Ermittlungspflicht und…
…stellen. Gemäß § 304 lit. b BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen, sofern ihr nicht ein vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs. 1 zugrunde liegt…
…befunden hat. § 304 BAO Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn sie a) vor Eintritt der Verjährungsfrist beantragt wird, oder b) innerhalb von drei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides beantragt oder durchgeführt wird. § 26 Abs…
…seien dem Abgabepflichtigen schon vor Erlassung des das wideraufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bekannt gewesen. Mit Eingabe vom 14. November 2023 wurde beantragt, gegenständliche Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen (Vorlageantrag). Darin wurde auch eine mündliche Verhandlung vor einem 3 Richter Senat beantragt. Auch in dieser…
…zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß …
…sich zu den vom Finanzamt getroffenen Sachverhaltsfeststellungen zu äußern. Vor Ergehen eines abschließenden Bescheides sei der Unternehmer von den durchgeführten Beweisen und dem Ergebnis der Beweisaufnahme in Kenntnis zu setzen, damit er dazu Stellung nehmen könne. Da der Beschwerdeführer nicht von den Ergebnissen der Beweisaufnahme…
…2.2.2023, Ra 2020/13/0031). Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmsgrund iSd Neuerungstatbestandes (§ 303 Abs…
…sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Eine Wiederaufnahme setzt somit voraus, dass Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind. Maßgebend ist der Wissensstand der Abgabenbehörde, bezogen auf die Aktenlage im Zeitpunkt der Erlassung des das Verfahren abschließenden Bescheides (vgl zB…
…zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß …
…in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt weder eine neue Tatsache (VwGH 17.9.1990, 90/15…
…abschließenden Bescheides eingebracht wurde. Nach Ritz, BAO, 4. Auflage, Rz 7ff. zu § 303, sind Tatsachen ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände (z. B. VwGH 26. Jänner 1999, 98/14/0038; 26. Juli 2000, 95/14/0094); also Sachverhaltselemente, die bei einer…
…NN2*** hatte, war der Behörde bereits vor dem 05. Dezember 2011 bekannt. Für die Wiederaufnahme auf Antrag ist der Wissenstand der Abgabenbehörde bezogen auf die Aktenlage im Zeitpunkt der Erlassung des das Verfahren abschließenden Bescheides maßgeblich. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde…
…I Nr. 62/2018 ist "nach Eintritt der Verjährung (..) eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn sie a) vor Eintritt der Verjährungsfrist beantragt wird, oder b) innerhalb von drei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides beantragt oder durchgeführt wird." § 209a Abs…
… 304 BAO eine Gesetzesänderung dahingehend vorgenommen worden, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht wie bisher nur bis zum Eintritt der Verjährung, sondern auch innerhalb von 3 Jahren ab der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides möglich sei. Vor diesem Hintergrund erachte die steuerliche…
…also Elemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden haben, aber erst nach…
…2013). Hinsichtlich des Jahres 2012 handelt es sich sohin um eine nach Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsache ("nova producta") und stellt schon aus diesem Grund keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar. Überdies fehlt es für alle wiederaufzunehmenden Jahre an der erforderlichen Entscheidungsrelevanz. Die…
…Bf. sie nur bis zur Rechtskraft des das betreffende Verfahren abschließenden Bescheides in Anspruch nehmen (siehe Punkt 3.3). 3.1. Gesetzliche Grundlage für die Pauschalierung Für die Ermittlung des Gewinnes können mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen Durchschnittssätze für Gruppen von Steuerpflichtigen aufgestellt werden…
…Äußerung zu behördlichen Sachverhaltsannahmen sowie zur Kenntnisnahme der Ergebnisse des Beweisverfahrens und zur Stellungnahme hiezu zu geben. Den Parteien sei vor Erlassung des abschließenden Bescheides Gelegenheit zu geben, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern…