…Dauer einer Woche) sowie wegen zeitweise dienstlich bedingter Übernachtungen angemietet worden. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen und der Familienwohnsitz sei stets Gmunden. Bei Absicht auf Niederlassung in X wäre eine doppelte Haushaltsführung, noch dazu unter Verzicht auf Eigentumserwerb erkennbar unwirtschaftlich. Ursprünglich sei geplant gewesen, nur eine…
…dass bei Vorliegen einer einfachen Unterkunft am Beschäftigungsort (Burschenzimmer) und Beibehaltung des Familienwohnsitzes im Haus der Eltern, die Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei einem ledigen Steuerpflichtigen abzugsfähig seien, ist ihr zu erwidern, dass in Tz 346 zu § 4 des zitierten Einkommensteuerkommentars lediglich eine Rechtsansicht des…
…aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahbereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen. Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand ab. Die Verwaltungspraxis hält die Verlegung des Familienwohnsitzes bei einem ledigen Steuerpflichtigen nach sechs Monaten und bei einem verheirateten Steuerpflichtigen nach zwei Jahren für zumutbar. Spätestens nach…
…Wohnsitzes an den Ort seiner betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit nicht zumutbar ist. Dies gilt nicht nur für sogenannte Familienheimfahrten, sondern auch für Fahrten, die bei einem ledigen Steuerpflichtigen dadurch veranlasst sind, dass er an seinem ständigen Wohnsitz nach dem Rechten schaut (vgl. z.B. das hg…
…2002. Eine Anmeldung an dieser Adresse erfolgte nach den Eintragungen im Zentralen Melderegister nicht. In der Zeit ab Beginn des Dienstverhältnisses in [Arbeitsort] bis zum Bezug dieser Wohnung lebte der Berufungswerber - wie er im Vorlageantrag ausführt - bei seiner Schwester in [Wohnort3]. Mit Mietvertrag vom 15…
…bei einem Ledigen schon nach 6 Monaten, sondern die Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung das ganze Jahr 2010 über gegeben war. Die Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort als "Familienwohnsitz" ist nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Hinblick auf die eher kurzfristige Wohnsitznahme an den verschiedenen Beschäftigungsorten…
…ein Familienwohnsitz nicht vorliege, da darunter ein Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner einen Hausstand unterhält, zu verstehen ist. Der Bw. lebe in Hausgemeinschaft mit seiner Mutter und allenfalls könnte eine vorübergehende…
…bezogen, wobei er vorher bei seinen Eltern in B. gewohnt hat. Erwachsen einem Steuerpflichtigen dadurch doppelte Haushaltskosten, dass die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung (im konkreten Fall über 200 Kilometer) nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten…
…zu. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können bei einem ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenem Haushalt für eine gewisse Übergangszeit Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort und Fahrtkosten zum Aufsuchen des Haushaltes am Familienwohnsitz-oder Hauptwohnsitz als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH vom 18…
…Gründen nicht dauernd bei seiner Familie wohnen kann. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass jemand, der so weit weg von seinem Familienwohnsitz arbeitet, dass er nicht täglich heimfahren kann, die Aufwendungen für seine Heimfahrten steuerrechtlich absetzen kann. Nach der Verwaltungspraxis wird auch einem ledigen Arbeitnehmer …
…Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die Wohnmöglichkeit am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenes Zimmer, welches von einem ledigen Arbeitnehmer zu Wohnzwecken benützt wird nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" angesehen werden…
…Als Richtschnur wird bei unverheirateten Steuerpflichtigen ein Zeitraum von 6 Monaten angenommen (vgl. Einkommensteuerhandbuch Quantschnigg/Schuch, S. 665). 1.) Einkommensteuer 1999 und 2000 Wesentlich für die Frage der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist die Feststellung des Mittelpunktes der Lebensinteressen. Dieser kann bei einem ledigen Steuerpflichtigen jener…
…dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. in den beiden Streitjahren bereits am Familienwohnsitz in Salzburg gelegen war. Vor diesem Hintergrund kann von einer beruflichen Veranlassung der Beibehaltung eines "Ledigenwohnsitzes" des Bw. außerhalb des Beschäftigungsortes Salzburg in den Streitjahren 2001 und 2002 keine Rede sein…
…wesentliche Ausführungen. "Gegen eine sofortige, dem Bf zumutbare Wohnsitzverlegung spricht indes die wenn auch für zunächst vier Jahre geplante, aber doch nur vorübergehende Berufsausübung außerhalb seines bisherigen Wohnsitzes und die beabsichtigte ständige Berufsausübung nach Beendigung seiner Ausbildungszeit am Ort seines Familienwohnsitzes." "Bei einer nur vorübergehenden…
…Familienwohnsitz sein, da als Familienwohnsitz regelmäßig der Wohnsitz anzusehen ist, an dem der Steuerpflichtige, gemeinsam mit der Ehefrau oder Lebensgefährtin, die allerdings in geeigneter Weise nachzuweisen ist (Doralt, EStG7 , § 4, Tz. 350), den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat (Doralt, EStG7, § 4, Tz. 349). Bei einem ledigen…
…vorlag, sowie (bei einem von vornherein geplanten Einsatz meiner Person bis zum Bauende) eine maximale Bestätigungsdauer von vier Jahren und 1 Monat am Arbeitsort St. V.. Was die zwei letzten Punkte betrifft, ist nach den Lohnsteuerrichtlinien RZ 345 eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar. Es…
…bestehender Familienwohnsitz nicht bereits früher aufgegeben worden war. Die zivilrechtliche Beistandspflicht gegenüber den Eltern vermag daran nichts zu ändern. Unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung von Familienheimfahrten als Werbungskosten ist jedoch das Vorliegen zweier Wohnsitze. Nämlich des Familienwohnsitzes (oder bei Ledigen zumindest das Vorliegen einer eigenen…
…Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Bei allein stehenden Steuerpflichtigen (mit eigenem Hausstand) ist eine auf Dauer…
…bei einem Studenten Berücksichtigung finden (vgl. das Berufungsvorbringen der Sohn sei Student, habe ein kleines Studentenzimmer und es werde somit beantragt, die doppelte Haushaltsführung bis zum Ende des Studiums anzurechnen). Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin oder ein lediger…
…des Familienwohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind diese Mehraufwendungen im Falle einer "doppelten Haushaltsführung", wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Familienheimfahrten, Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988. Bei einem ledigen und…