…Dauer einer Woche) sowie wegen zeitweise dienstlich bedingter Übernachtungen angemietet worden. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen und der Familienwohnsitz sei stets Gmunden. Bei Absicht auf Niederlassung in X wäre eine doppelte Haushaltsführung, noch dazu unter Verzicht auf Eigentumserwerb erkennbar unwirtschaftlich. Ursprünglich sei geplant gewesen, nur eine…
…dass bei Vorliegen einer einfachen Unterkunft am Beschäftigungsort (Burschenzimmer) und Beibehaltung des Familienwohnsitzes im Haus der Eltern, die Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei einem ledigen Steuerpflichtigen abzugsfähig seien, ist ihr zu erwidern, dass in Tz 346 zu § 4 des zitierten Einkommensteuerkommentars lediglich eine Rechtsansicht des…
…den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.86, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesonders vom Familienstand ab, die LStR 346 nennen bei einem ledigen Steuerpflichtigen sechs Monate und bei einem verheirateten, in eheähnlicher Gemeinschaft oder in Gemeinschaft mit einem…
…Hauptwohnort und einem weiteren Wohnsitz am (in unüblich weiter Entfernung gelegenen) Berufsort als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst anerkannt. Im Erkenntnis vom 7. September 1993, 93/14/0081, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Kosten für Familienheimfahrten vom jeweiligen Arbeitsort zum Familienwohnsitz auch bei einem alleinstehenden…
…Nach einem Vorhalteverfahren wurde mit Bescheid vom 11. Juli 2011 das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2009 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen, wobei auf die Begründung des gleichzeitig ergangenen Sachbescheides verwiesen wurde. Dieser wurde damit begründet, dass Kosten der doppelten Haushaltsführung bei einem ledigen…
…aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahbereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen. Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand ab. Die Verwaltungspraxis hält die Verlegung des Familienwohnsitzes bei einem ledigen Steuerpflichtigen nach sechs Monaten und bei einem verheirateten Steuerpflichtigen nach zwei Jahren für zumutbar. Spätestens nach…
…Wohnsitzes an den Ort seiner betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit nicht zumutbar ist. Dies gilt nicht nur für sogenannte Familienheimfahrten, sondern auch für Fahrten, die bei einem ledigen Steuerpflichtigen dadurch veranlasst sind, dass er an seinem ständigen Wohnsitz nach dem Rechten schaut (vgl. z.B. das hg…
…Wohnsitzes an den Ort seiner betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit nicht zumutbar ist. Dies gilt nicht nur für sogenannte Familienheimfahrten, sondern auch für Fahrten, die bei einem ledigen Steuerpflichtigen dadurch veranlasst sind, dass er an seinem ständigen Wohnsitz nach dem Rechten schaut (vgl. z.B. das hg…
…2002. Eine Anmeldung an dieser Adresse erfolgte nach den Eintragungen im Zentralen Melderegister nicht. In der Zeit ab Beginn des Dienstverhältnisses in [Arbeitsort] bis zum Bezug dieser Wohnung lebte der Berufungswerber - wie er im Vorlageantrag ausführt - bei seiner Schwester in [Wohnort3]. Mit Mietvertrag vom 15…
…bei einem Ledigen schon nach 6 Monaten, sondern die Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung das ganze Jahr 2010 über gegeben war. Die Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort als "Familienwohnsitz" ist nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Hinblick auf die eher kurzfristige Wohnsitznahme an den verschiedenen Beschäftigungsorten…
…ein Familienwohnsitz nicht vorliege, da darunter ein Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner einen Hausstand unterhält, zu verstehen ist. Der Bw. lebe in Hausgemeinschaft mit seiner Mutter und allenfalls könnte eine vorübergehende…
…mit einem Nebenwohnsitz gemeldet. 11. Im Antwortschreiben (mail vom 07.06.2013) wies der steuerliche Vertreter auf das Erkenntnis VwGH 24.11.2011, Zl. 2008/15/0296 sowie die Entscheidung BFH 13.11.2012, VI R 50/11 hin. Der VwGH habe bei einem ledigen…
…bezogen, wobei er vorher bei seinen Eltern in B. gewohnt hat. Erwachsen einem Steuerpflichtigen dadurch doppelte Haushaltskosten, dass die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung (im konkreten Fall über 200 Kilometer) nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten…
…zu. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können bei einem ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenem Haushalt für eine gewisse Übergangszeit Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort und Fahrtkosten zum Aufsuchen des Haushaltes am Familienwohnsitz-oder Hauptwohnsitz als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH vom 18…
…Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Bei der Schlafstelle in ***12*** handelt sich um keine "Wohnung" im Sinne von § 16 Abs 1 Z 6 EstG da sie nicht das Wohnbedürfnis von Frau MMag. ***1*** befriedigen kann und der Familienwohnsitz in ***3*** ist für die Berechnung…
…Gründen nicht dauernd bei seiner Familie wohnen kann. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass jemand, der so weit weg von seinem Familienwohnsitz arbeitet, dass er nicht täglich heimfahren kann, die Aufwendungen für seine Heimfahrten steuerrechtlich absetzen kann. Nach der Verwaltungspraxis wird auch einem ledigen Arbeitnehmer …
…0154). Nach einer gewissen Zeit, die im Einzelfall zu beurteilen ist, ist dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den (Familien)Wohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen. Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand ab und beträgt bei einem ledigen Steuerpflichtigen in der Regel sechs…
…Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die Wohnmöglichkeit am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenes Zimmer, welches von einem ledigen Arbeitnehmer zu Wohnzwecken benützt wird nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" angesehen werden…
…Nach einer gewissen Zeit ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt vom Familienstand ab. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen geht die Verwaltungspraxis von einer Zeitspanne von…
…zumutbar ist, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (vgl VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand des Abgabepflichtigen ab. In der Verwaltungspraxis wird bei einem ledigen Abgabepflichtigen ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten angenommen, in…