…jener betreffend das Jahr 2007. Ergänzend wurde noch angeführt, dass auch die Familienheimfahrten zur Familie an den Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina zu berücksichtigen seien. In einem Ersuchen um Ergänzung seitens des zuständigen Finanzamtes vom 1. Juli 2008 wurde der Berufungswerber ersucht, die Gründe für die…
…sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte in seinen Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2004 und 2006 die Anerkennung von Aufwendungen für regelmäßige Familienheimfahrten nach Bosnien-Herzegowina im Ausmaß des höchsten Pendlerpauschales als…
…auf Grund der nur mehr kurzen Dauer des Dienstverhältnisses auch im Berufungsjahr eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht mehr zumutbar (vgl. VwGH 26.11.1996, 95/14/0124). Damit ist eine Berücksichtigung der Aufwendungen für die Familienheimfahrten als Werbungskosten auch im gegenständlichen Berufungsjahr möglich. Außer Zweifel…
…diesem Zeitpunkt einer Verlegung des Wohnsitzes entgegenstanden. Bedenkt man weiters, dass der Berufungswerber zu dieser Zeit bereits plante, in absehbarer Zeit in Pension zu gehen, ist aus diesem Grund auch in der Folge eine Wohnsitzverlegung nicht mehr zuzumuten. Eine Berücksichtigung der Aufwendungen für Familienheimfahrten als…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte durch seinen steuerlichen Vertreter eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 ein, in der er Werbungskosten wegen Familienheimfahrten zu seiner in Bosnien-Herzegowina lebenden Familie geltend machte…
…Entfernung vom Beschäftigungsort, so können Familienheimfahrten von der Wohnung am Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Aufgabe des bisherigen Familienwohnsitzes unzumutbar ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher…
…dass die Voraussetzungen beruflich bedingter Familienheimfahrten nicht vorlagen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber durch seinen rechtlichen Vertreter sinngemäß aus: Wie aus dem Finanzamt bereits vorliegenden Urkunden ersichtlich sei, habe der Berufungswerber an seinem Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina einen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz mit…
…dahingehend abgeändert wurde, dass auch die geltend gemachten Familienheimfahrten und Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende minderjährige Kinder keine steuerliche Berücksichtigung mehr fanden. Zwecks Begründung der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sei der steuerliche Vertreter am 15. November 2004 in einem Ergänzungsvorhalt aufgefordert worden, Angaben über die…
…Aufwendungen für Familienheimfahrten und Aufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort in Österreich anzuerkennen. Der Bw. sei wie in den Vorjahren regelmäßig von seinem Beschäftigungsort in Österreich zu seiner Ehefrau an seinen Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina gefahren. Der Bw. bewohne am Beschäftigungsort in Österreich eine kleine…
…gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw ist bosnischer Gastarbeiter im Baugewerbe und verfügt am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina über landwirtschaftlichen Grundbesitz…
…täglichen Lebens realistisch und gerechtfertigt, von monatlichen Familienheimfahrten auszugehen. Bezüglich der Höhe der Aufwendungen kann der Steuerpflichtige jene Aufwendungen als Werbungskosten absetzen, die durch das tatsächlich benützte Verkehrsmittel entstanden sind. Die Kosten einer Autobusfahrkarte erklärt der Berufungswerber selbst mit 700 S, sodass sich hieraus für…
…hinsichtlich der Anzahl der Familienheimfahrten ebenfalls auf das bisherige Vorbringen verwiesen. Im Zuge des weiteren Berufungsverfahrens wurden ergänzend Unterlagen über einen landwirtschaftlichen Besitz in Bosnien vorgelegt und außerdem die jährlichen Mietaufwendungen des Berufungswerbers am Beschäftigungsort zusätzlich zu den Aufwendungen für die Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend…
…des Verwaltungsgerichtshofes in Zusammenhang mit Familienheimfahrten auf, darzulegen, aus welchen Gründen der Zuzug der Ehegattin erst zu dieser Zeit erfolgte. Da dieses Ergänzungsersuchen zunächst nicht beantwortet wurde, anerkannte das Finanzamt die Aufwendungen unter Hinweis darauf nicht, dass die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht…
…Sachlage bestehen keine Bedenken, Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung sowie für Familienheimfahrten für den Zeitraum des Bewilligungsverfahrens und bis zum endgültigen Zuzug im Mai 2001 anzuerkennen. Da monatliche Heimfahrten glaubhaft sind und die Aufwendungen einer Heimfahrt mit dem Pkw jedenfalls den höchsten in § 16 Abs…
…der Judikatur des VwGH auch die Familienheimfahrten dorthin steuerlich anerkannt. Folge man der Ansicht, dass der Berufungswerber deshalb keinen Anspruch auf Familienbeihilfe habe, weil er neben seinem Wohnsitz in Österreich auch einen Familienwohnsitz in Bosnien habe, hätten die meisten Gastarbeiter aus dem ehemaligen Jugoslawien bis…
…die steuerliche Anerkennung der Familienheimfahrten in Österreich beschäftigter jugoslawischer bzw. bosnischer Gastarbeiter (vom 18. Oktober 2005, Zl. 2005/14/0046, und vom 22. November 2006, Zl. 2004/15/0138, Zl. 2005/15/0011 und Zl. 2006/15/0177). Was die Vorlage einer Bestätigung über die…
…Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. Juni 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina und…
…Slowenien/Kroatien) und entweder Z oder GU (beide Kroatien/Bosnien). Der Bw. unternehme die Familienheimfahrten mit wenigen Ausnahmen pro Jahr, jede Woche. Zumeist fahre der Bw. als Mitfahrer mit bosnischen Landsleuten in deren Auto, welche entweder im gleichen Dorf oder in einem Nachbardorf leben, mit…
…warum Aufwendungen für Familienheimfahrten dennoch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, liegt darin, dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden…
…habe im Gegenteil seine bislang geltend gemachte Anzahl an Familienheimfahrten ohne nähere Begründung halbiert. Dieser Umstand erschüttere die Glaubwürdigkeit des Erstvorbringens. Generell gelte bei Sachverhalten mit Auslandsbezug eine verstärkte Mitwirkungspflicht des dem verwirklichten Sachverhalt und damit auch den Beweismitteln in der Regel näher stehendem Abgabepflichtigen…