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UFSI RV/0201-I/03Familienbeihilfe für volljährige Kinder, ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg, Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2004

…die Berufung der Bw, vom 7. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. Februar 2003 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2002 bis 31. Oktober 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSS RV/0369-S/02Keine Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für volljährige Kinder mit eigenen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2003

…ADEG einer Teilzeitbeschäftigung nach.   Über die Berufung wurde erwogen:   Gemäß § 5 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und selbst Einkünfte gemäß § 2 Abs 3 EStG 1988 beziehen, die den Betrag des …

UFSS RV/0394-S/08Keine Familienbeihilfe für volljährige Kinder, wenn sie nicht beim AMS als Arbeitsuchende vorgemerkt sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…1 lit. b FLAG haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht…

UFSW RV/0757-W/06Keine Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die nicht als Arbeitssuchende beim AMS vorgemerkt sind oder Arbeitslosenunterstützung (Notstandhilfe) oder eine Beihilfe vom AMS gem. § 35 AMSG beziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2007

…§ 2 Abs. 1 lit. f (bb) Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst…

UFSF RV/0378-F/02Erhöhte Familienbeihilfe für volljährige Kinder, wenn sie voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003

…Erfahrung beruhe, könne somit entsprochen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch vor Vollendung des 27. Lebensjahres…

UFSW RV/4200-W/02Erhöhte Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die voraussichtlich dauernd unfähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…auf die verbundene Unfähigkeit des Kindes sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen hin und ersuchte neuerlich um Gewährung der Familienbeihilfe und der erhöhten Familienbeihilfe. Über die Berufung wurde erwogen:   Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…

UFSI RV/0413-I/02Erhöhte Familienbeihilfe für volljährige Kinder wenn sie voraussichtlich dauernd außerstande sind sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…

UFSW RV/2629-W/09Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, wenn keine Prüfungsnachweise vorgelegt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2012

…Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung…

UFSW RV/3402-W/07Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2008

…Gem. § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…

UFSI RV/0748-I/12Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für volljährige Kinder, welche nicht in Berufsausbildung stehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2013

…(1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) ... b) für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…

UFSW RV/1567-W/10Kein Unterhaltsabsetzbetrag für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2012

…ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leisten, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 Euro monatlich zu. § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 bestimmt jedoch: Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird…

UFSS RV/0392-S/03Auch für volljährige Kinder, die erheblich behindert sind, ist das Vorliegen einer tatsächlichen Berufsausbildung für die Gewährung der Familienbeihilfe notwendig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…Bestimmung lautet auszugsweise: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ..... h) für volljährige Kinder, die erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5), das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem…

UFSI RV/0493-I/02Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für volljährige Kinder wegen nicht ernstlichen Bemühens um den Ausbildungserfolg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2003

…einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder , die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden oder in ihrem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung…

UFSW RV/0494-W/09Anspruch von Auslandsbeamten auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2010

…Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung…

UFSW RV/0493-W/09Anspruch von Auslandsbeamten auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2010

…Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung…

UFSW RV/1563-W/03Berufsreifeprüfung, Familienbeihilfe für volljährige Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…Finanzamt keine Familienbeihilfe ausbezahlt wurde, eine Rückforderung entbehrt daher jeglicher Grundlage." Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…

UFSW RV/1708-W/05Berufsreifeprüfung, Familienbeihilfe für volljährige Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2005

…Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung…

UFSI RV/0448-I/02Berufsreifeprüfung, Familienbeihilfe für volljährige Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2003

…folgt begründet: "Für volljährige Kinder kann gemäß § 2 Abs. 1 lit b FLAG nur dann Familienbeihilfe ausgezahlt werden, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Der Besuch eines Kurses als Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung als einzige Tätigkeit eines Kindes oder auch neben einer beruflichen…

UFSW RV/2142-W/07Keine Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung bei Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2008

…dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. Der Unterhaltsabsetzbetrag soll gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern steuerlich berücksichtigen. Die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages erfolgt im Veranlagungsverfahren. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird…

UFSW RV/2147-W/12Familienbeihilfe für volljährige Studenten, die das 26. Lebensjahr (24. Lebensjahr ab 1. Juli 2011 - BudgetbegleitG 2011 BGBl I 111/2010) noch nicht vollendet haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2012

…dass ab 1. Juli 2011 Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befänden, nur mehr bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bestehe. Da die im Gesetz normierten Verlängerungstatbestände für den Bezug von Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr im gegenständlichen Fall vom Sohn…