…im Jahre 2005 mit 20 Wochenstunden (verteilt auf 5 Tage in der Woche) angemeldet gewesen. Der Bruttobezug für seine Tätigkeit habe laut Lohnzettel 2005 € 11.004,00 betragen. Für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte benütze Herr BB lt. eigenen Angaben öffentl. Verkehrsmittel…
…es von meiner Wohnung weg im ersten Teil der Strecke keinen Gehsteig. Das heißt, ich muss über eine Straße gehen, die unübersichtlich, streckenweise ohne Beleuchtung und im Winter nicht geräumt ist. Ich fahre jeden Tag mit dem Auto zum Arbeitsplatz. Als arbeitender Mensch wird man…
…Projekt ca. 2 bis 5 x pro Monat anfallen und in BD stattfinden würden. Die Fahrten von Wien T-Gasse bzw. G nach BD und zurück seien Dienstfahrten und keine Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte. Falls eine Bestätigung vom Dienstgeber benötigt werde, ersuche er um Mitteilung, dann…
…Fahrt ohne Unterbrechung durchführen. Diesfalls würden steuerliche Konsequenzen absolut willkürlich herbeigeführt werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass die Aufwendungen des Berufungswerbers für seine (direkten) Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort einerseits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ihm zustehendes Pendlerpauschale (für die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…dieser Ersatz steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Auch in diesem Fall hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen. Auch hier ist jedoch entscheidend, ob sich der Schaden auf einer beruflich bedingten oder privaten Fahrt ereignet hat. Fahrten auf der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte zählen nicht zu…
…ist. Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten (vgl. VwGH vom 28. Oktober 2008, 2006/15/0145, mit Hinweis auf Doralt, EStG 13, § 16 Tz 100). Aufwendungen wegen eines auf einer solchen Fahrt erlittenen Verkehrsunfalls können somit nach den…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von weniger als 20 km dann als unzumutbar, wenn für das Zurücklegen des Weges mehr als 1,5 Stunden benötigt würden. Im Antrag auf Vorlage der Berufung führt der Bw aus, dass die gesamte Wegzeit - vom Verlassen der Wohnung bis Arbeitsbeginn…
…nicht durch eine Versicherung (Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bzw. eigene Kaskoversicherung) gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung bei der Benutzung des Fahrzeuges auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist jedoch nur im Fall der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittel anzunehmen. Wie oben unter Pkt. 1 ausführlich begründet…
…Fahrt ohne Unterbrechung durchführen. Diesfalls würden steuerliche Konsequenzen absolut willkürlich herbeigeführt werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass die Aufwendungen des Berufungswerbers für seine (direkten) Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort einerseits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ihm zustehendes Pendlerpauschale (für die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte ist damit untrennbar. Damit wird aber im Gegensatz zur Auffassung der Berufungswerberin die abschließende Abgeltung der Fahrtkosten in ihrem Fall durch § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 von ihr noch betont. Der Gesetzgeber beurteilt Kosten, die einem Arbeitnehmer…
…einer die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz unzumutbar machenden Entfernung) "im Beschwerdefall keine Rede sein" könne. Auch wenn im Beschwerdefall davon auszugehen war, dass der Beschwerdeführer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seinen PKW benützt und dabei eine Fahrtzeit von ca. einer Stunde unterstellt wurde…
…keine Fahrt zur Arbeitsstätte in A. stattgefunden haben, ohne dass dies am Gesamtansatz des Sachbezuges zu einer Änderung führt. Das Finanzamt ist bei der Berechnung des Sachbezuges davon ausgegangen, dass für die Außendienstmitarbeiter A.S. und W.E. auf Grund der Entfernung zwischen deren Wohnung…
…gelegenen Arbeitsstätte solche, die mit dem Pauschbetrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1972 abgegolten sind. Erkenntnis vom 29.11.1994, 94/14/0121: Hatte der Beschwerdeführer aber zwei Arbeitsstätten, davon eine in der Wohnung, so wird dadurch eine Fahrt zwischen der Wohnung und…
…auch als Bediensteter der ÖBB-Infrastruktur AG (wie alle ÖBB-Bediensteten) für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit die Benützung von Verkehrsmitteln der ÖBB möglich ist, keinen Fahrkostenbeitrag zu leisten habe (Wohnfreifahrkarte). Für diese Freifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werde auch kein Sachbezug angesetzt…
…stellt diese Betriebsstätte eine Arbeitsstätte dar und ist - entsprechend der oben zitierten Rechtsprechung - die Fahrt von der Wohnung zu dieser Betriebsstätte als Privatfahrt im Sinne der VO anzusehen. Dies insbesondere auch deshalb, weil eine bestimmte Mindestdauer des Innendienstes nicht Voraussetzung für die Arbeitsstätteneigenschaft darstellt (vgl…
…die Wegzeit bei der Hinfahrt oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit (LStR 2002, Rz 256). B. Sachverhaltsbezogene Betrachtung: Unter Berücksichtigung der genannten Grundsätze ergeben sich gegenständlich nachstehende Wegzeiten: Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte | Whg. K ab - Vn Bhf. Fahrzeit für diese Wegstr. (ca…
…05 beziehen. Verfüge demnach der Arbeitnehmer über zwei Wohnsitze, so sei das Pendlerpauschale nicht auf den zum Dienstort nächstgelegenen Wohnsitz (idF Mietwohnung in W2 ) abzustellen, sondern auf jenen, von dem aus die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend angetreten werde (idF Einfamilienhaus in Adr.Bw. …
…Rz 225a ). Das große Pendlerpauschale steht dann zu, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Die Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels ist bei Ihnen laut Ihren vorgelegten…
…dass einem Vertreter, der nur fallweise zu seinem Arbeitgeber fährt, kein Pendlerpauschale zusteht, weil von überwiegenden Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte nicht gesprochen werden kann. Der Berufungswerber brachte mit Schriftsatz vom 6. Oktober 2005 den Antrag auf Vorlage an die zweite Instanz ein und führte als Begründung…
…Angaben wie Tag, Beginn der Fahrt mit Ort, Zeit und Kilometerstand, das Fahrziel, Ende der Fahrt mit Ort, Zeit und Kilometerstand, gefahrene Kilometer außerdem eine Trennung in folgenden drei Größen angefallener Fahrten beinhalten: 1. reine Dienstfahrten 2. Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung 3. reine Privatfahrten…