…a und b EStG 1988). Hinsichtlich Kranken-, Unfallgeld und Insolvenzentgelt siehe Rz 671 ff. 9.1.3.10 Fahrtkostenersätze Rz 657: Fahrtkostenersätze des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit solchen Fahrten verbundene Aufwendungen werden durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie…
…im Jahre 2005 mit 20 Wochenstunden (verteilt auf 5 Tage in der Woche) angemeldet gewesen. Der Bruttobezug für seine Tätigkeit habe laut Lohnzettel 2005 € 11.004,00 betragen. Für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte benütze Herr BB lt. eigenen Angaben öffentl. Verkehrsmittel…
…es von meiner Wohnung weg im ersten Teil der Strecke keinen Gehsteig. Das heißt, ich muss über eine Straße gehen, die unübersichtlich, streckenweise ohne Beleuchtung und im Winter nicht geräumt ist. Ich fahre jeden Tag mit dem Auto zum Arbeitsplatz. Als arbeitender Mensch wird man…
…der Wohnung zur Arbeitsstätte nicht auf einer Reise iSd § 16 Abs. 1 Z 9 oder einer "Dienstreise" iSd § 26 Z 4 (VwGH 29.11.1994, 94/14/0121, in VwGH 3.7.1990, 90/14/0069, wird die Fahrt unzutreffend als "Freizeitfahrt" bezeichnet), die Fahrt…
…Projekt ca. 2 bis 5 x pro Monat anfallen und in BD stattfinden würden. Die Fahrten von Wien T-Gasse bzw. G nach BD und zurück seien Dienstfahrten und keine Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte. Falls eine Bestätigung vom Dienstgeber benötigt werde, ersuche er um Mitteilung, dann…
… 15 Abs. 2 EStG 1988 - Fahrten von Außendienstmitarbeitern vom Wohnsitz in die Firmenzentrale - Vorliegen einer Dienstreise gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 oder Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Rz 736) (2011) Ein Unternehmen beschäftigt Außendienstmitarbeiter (Kundenbetreuer, es gilt KV für Angestellte), denen ein bestimmtes Gebiet…
…Fahrt ohne Unterbrechung durchführen. Diesfalls würden steuerliche Konsequenzen absolut willkürlich herbeigeführt werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass die Aufwendungen des Berufungswerbers für seine (direkten) Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort einerseits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ihm zustehendes Pendlerpauschale (für die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…dieser Ersatz steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Auch in diesem Fall hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen. Auch hier ist jedoch entscheidend, ob sich der Schaden auf einer beruflich bedingten oder privaten Fahrt ereignet hat. Fahrten auf der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte zählen nicht zu…
…den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten (z.B. VwGH 28.10.2008, 2006/15/0145, VwSlg 8380 F/2008, mit Hinweis auf Doralt, EStG 13, § 16 Tz 100). Aufwendungen wegen eines auf einer solchen Fahrt erlittenen Verkehrsunfalls können…
…ist. Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten (vgl. VwGH vom 28. Oktober 2008, 2006/15/0145, mit Hinweis auf Doralt, EStG 13, § 16 Tz 100). Aufwendungen wegen eines auf einer solchen Fahrt erlittenen Verkehrsunfalls können somit nach den…
…führte unter anderem aus: Sachverhalt: Die Antragstellerin begehrt die Anerkennung der Pendlerpauschale für die Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte im Ausmaß der höchsten Pendlerpauschale vom weiter entfernten Wohnort. Ermittlungen haben ergeben, dass die Antragstellerin für eine Wohnung in Wien Kunde der Energie Wien gewesen ist (Bestätigung beiliegend)…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von weniger als 20 km dann als unzumutbar, wenn für das Zurücklegen des Weges mehr als 1,5 Stunden benötigt würden. Im Antrag auf Vorlage der Berufung führt der Bw aus, dass die gesamte Wegzeit - vom Verlassen der Wohnung bis Arbeitsbeginn…
…nicht durch eine Versicherung (Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bzw. eigene Kaskoversicherung) gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung bei der Benutzung des Fahrzeuges auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist jedoch nur im Fall der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittel anzunehmen. Wie oben unter Pkt. 1 ausführlich begründet…
…Fahrt ohne Unterbrechung durchführen. Diesfalls würden steuerliche Konsequenzen absolut willkürlich herbeigeführt werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass die Aufwendungen des Berufungswerbers für seine (direkten) Fahrten vom Wohnort zum Einsatzort einerseits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein ihm zustehendes Pendlerpauschale (für die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitstätte ist damit untrennbar. Damit wird aber im Gegensatz zur Auffassung der Berufungswerberin die abschließende Abgeltung der Fahrtkosten in ihrem Fall durch § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 von ihr noch betont. Der Gesetzgeber beurteilt Kosten, die einem Arbeitnehmer…
…einer die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz unzumutbar machenden Entfernung) "im Beschwerdefall keine Rede sein" könne. Auch wenn im Beschwerdefall davon auszugehen war, dass der Beschwerdeführer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seinen PKW benützt und dabei eine Fahrtzeit von ca. einer Stunde unterstellt wurde…
…keine Fahrt zur Arbeitsstätte in A. stattgefunden haben, ohne dass dies am Gesamtansatz des Sachbezuges zu einer Änderung führt. Das Finanzamt ist bei der Berechnung des Sachbezuges davon ausgegangen, dass für die Außendienstmitarbeiter A.S. und W.E. auf Grund der Entfernung zwischen deren Wohnung…
…gelegenen Arbeitsstätte solche, die mit dem Pauschbetrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1972 abgegolten sind. Erkenntnis vom 29.11.1994, 94/14/0121: Hatte der Beschwerdeführer aber zwei Arbeitsstätten, davon eine in der Wohnung, so wird dadurch eine Fahrt zwischen der Wohnung und…
…auch als Bediensteter der ÖBB-Infrastruktur AG (wie alle ÖBB-Bediensteten) für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit die Benützung von Verkehrsmitteln der ÖBB möglich ist, keinen Fahrkostenbeitrag zu leisten habe (Wohnfreifahrkarte). Für diese Freifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werde auch kein Sachbezug angesetzt…
…bzw. 15:30 Uhr. Für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würde eine Strecke von 80 km fünfmal die Woche zurückgelegt. Die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte würde auch nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt. Darüber hinaus sei es trotz eingerichteten Werkverkehr der ÖBB nicht möglich, diesen…