…Antragstellers für seine minderjähriges Kinder und zwar | Name | FB und KAB ab | Mi | 03/98 | Ma | 03/98 | Ti | 07/99 fristwahrend beantragt. Der gegenständliche fristwahrende Antrag möge bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte…
…käme. Das FA erließ hinsichtlich Rückforderung der FB und des KAB (KG) eine Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…Finanzamt einen Bescheid, mit welchem es die Familienbeihilfe (FB) und den Kinderabsetzbetrag (KAB) für das Kind D.W. (Versicherungsnummer: 1111223344; im Folgenden kurz: D.W.) gem. § 26 Abs. 1 Familienausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) für den Zeitraum Jänner 2010 bis November 2010 rückforderte. Der Rückforderungsbetrag laut…
…Z 3 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 die für den Sohn M.S. (im Folgenden kurz: M.S., geb. xxyy.1983) für den Zeitraum Jänner bis Mai 2010 ausbezahlte Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträge (KAB) im Gesamtbetrag von 1.055,50 € zurück. Begründet wurde dieser…
…584,00 (FB: € 6.835,40; KAB: € 2.748,60). Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 10.1.2007 die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für den minderjährigen Sohn der Berufungswerberin für die Zeit von…
…1. 1999 zugestellt am 1.2. 1999 hat das Finanzamt ... FB u KAB für den Zeitraum 10/97 - 9/98 zurückgefordert. Dagegen habe ich aktenkundig fristgerecht Berufung erhoben und die Aussetzung der Einhebung beantragt. Der neuerliche Bescheid vom 24. 3. 1999 ist als Berufungsvorentscheidung anzusehen…
…verbraucht. Die Rückforderung der FB und KAB für den Zeitraum vom 1.1.2005 bis 31.10.2005 erfolgte daher nicht zu Recht. Darüber hinaus muss darauf verwiesen werden, dass R.W. erst ab 1. April 2005 berufstätig war und daher für die Zeit vom…
…2007 bis einschließlich September 2008 Familienbeihilfe (FB) in Höhe von 2.726,90 € (= 8 x 130,90 € + 11 x 152,70 €) und Kinderabsetzbeträge (KAB) in Höhe von 916,20 € (= 18 x 50,90 €) für sich selbst. Laut Studienbestätigung…
…115 Tz 11). Im konkreten Fall wurde der Antrag auf Gewährung der FB und des KAB für den strittigen Zeitraum von der Kindesmutter zu einem Zeitpunkt gestellt, der zum Teil über drei Jahre zurücklag. Damit traf Fr. H*** aber zusätzlich eine erhöhte Behauptungs- und Mitwirkungspflicht…
…32 | an Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juni 2006 bis September 2006 | € 203,60 Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ am 10. November 2006 den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KAB) betreffend H.R. für die Zeit vom…
…entgegen ihren Ausführungen in der Erklärung (Beih1) den Mittelpunkt der Lebensinteressen am Hauptwohnsitz der Familie in den USA hat, erließ es den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KAB) für die Zeit vom 1. November 1998 bis 31…
…zu Unrecht bezogener Beträge in Zusammenhang mit FB und KAB für den Zeitraum 1.10.2000 bis 30.9.2001" erhebe ich Einspruch, den ich wie folgt begründe: 1. Meine Tochter T. hat in diesem Zeitraum je ein Semester Brasilianische Politologie und Geschichte studiert. T…
…einer Rückforderung der FB und des KAB abzusehen. Mit Bericht vom 9. Juli 2003 legte das Finanzamt Graz-Stadt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (in der für den Streitzeitraum maßgeblichen…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Rückforderungsbescheid vom 28.05.2009 Mit Bescheid vom 28.05.2009 forderte das Finanzamt von der Berufungswerberin (Bw.) die Familienbeihilfe (FB) und den Kinderabsetzbetrag (KAB) betreffend das Kind N.M. für den Monat Oktober 2008 im Gesamtbetrag von 216,40 € zurück…
…2008 forderte das Finanzamt von der Berufungswerberin (Bw.) die Familienbeihilfe (FB) und die Kinderabsetzbeträge (KAB) betreffend das am 11.22.3333 geborene Kind V.I. (im Folgenden kurz: V.I.) für den Zeitraum August 2008 bis Oktober 2008 im Gesamtbetrag von 610,80 € gemäß…
…Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (FB) und zu Unrecht gewährtem Kinderabsetzbetrag (KAB) für den Zeitraum 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zuerkennung von Familienbeihilfe für einen Zeitraum…
…als Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2001 sowie Juli 2002 rückgefordert werden. Rückforderungsbetrag: | Art | Zeitraum | Betrag (ATS) | Betrag (€) | FB | 10/2001-12/2001 | 5.100 | | KAB | 10/2001…
…Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 30. April 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass für das Kind S.M., geb. 24.4.1986, Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KAB) für die Zeit vom…
…eine geeignete Lehrstelle zu finden und die Lehrmeisterprüfungen abzulegen. Der Bw. sei als Vater verpflichtet, seine Tochter D beim Erreichen einer erfolgreichen Berufsausbildung in jeder Hinsicht zu unterstützen. Lt. § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 bestehe Anspruch auf FB und KAB für volljährige Kinder…
…KG die Gewährung der FB und der KAB für die Kinder. Im Zuge der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen stellte das Finanzamt fest, dass der Bw. seit 11. Juni 2010 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der Ehegatin und den Kindern gemeldet ist und forderte mit Bescheid…