…Antragstellers für seine minderjähriges Kinder und zwar | Name | FB und KAB ab | Mi | 03/98 | Ma | 03/98 | Ti | 07/99 fristwahrend beantragt. Der gegenständliche fristwahrende Antrag möge bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte…
…auf FB und KAB stattgegeben wurde, gingen wir davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe. Da das Finanzamt über den Beginn des Zivildienst informiert gewesen sei, dem Antrag und der Auszahlung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrages (bis einschließlich Februar 2019) trotz diesem Wissen stattgegeben habe und…
…käme. Das FA erließ hinsichtlich Rückforderung der FB und des KAB (KG) eine Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…diesem, ab 11/2011 zusätzlich noch durch den Bezug von FB (und KAB) für den ehelichen Sohn erweiterten (Familien-)Einkommen (11/2011 – 01/2013: Bezug durch den Bf.; 02/2013 – 05/2014: Bezug durch die Ehegattin) und auch mit finanzieller Unterstützung (Darlehen) der genannten Verwandten…
…die Kindesmutter einen Antrag auf FB zw. polnisches KAB für dieses Kind im Zeitraum 2015 in A gestellt hat. Rückforderungsbescheide betreffend das Kind Name jeweils v.7.2.2018 Ebenfalls wurden Rückforderungsbescheide betreffend das Kind Name für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2012 und Jänner…
…Finanzamt einen Bescheid, mit welchem es die Familienbeihilfe (FB) und den Kinderabsetzbetrag (KAB) für das Kind D.W. (Versicherungsnummer: 1111223344; im Folgenden kurz: D.W.) gem. § 26 Abs. 1 Familienausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) für den Zeitraum Jänner 2010 bis November 2010 rückforderte. Der Rückforderungsbetrag laut…
…2008) kein Anspruch auf FB bzw. KAB mehr. Die Bf begründete zwar mit ihrer Wiedereinreise am ***10*** an der Wohnadresse ihrer Mutter einen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in Österreich, doch wurde ihr in der Zwischenzeit das Obsorgerecht für ***1*** entzogen und der Großmutter des Kindes ***3…
…Z 3 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 die für den Sohn M.S. (im Folgenden kurz: M.S., geb. xxyy.1983) für den Zeitraum Jänner bis Mai 2010 ausbezahlte Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträge (KAB) im Gesamtbetrag von 1.055,50 € zurück. Begründet wurde dieser…
…00 und Kinderabsetzbetrag (KG) iHv EUR 116,80 eingeschränkt, sodass sich der Rückforderungsbetrag von zunächst EUR 1.322,40 auf EUR 440,80 verminderte. Durch die mit der Beschwerdevorentscheidung ausgesprochenen Abänderung des Bescheides hat die belangte Behörde von der Rückforderung an FB und KAB für…
…für 2 Kinder im Zeitraum 06/2016 bis 05/2017: € 2.753,51 Anspruch des Bf auf Ausgleichszahlung daher € 2.529,69 Im vorliegenden Fall wurde die FB und KAB für den Zeitraum 06/2016 bis 05/2017 zu Unrecht ausbezahlt, weil für…
…584,00 (FB: € 6.835,40; KAB: € 2.748,60). Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 10.1.2007 die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für den minderjährigen Sohn der Berufungswerberin für die Zeit von…
…1. 1999 zugestellt am 1.2. 1999 hat das Finanzamt ... FB u KAB für den Zeitraum 10/97 - 9/98 zurückgefordert. Dagegen habe ich aktenkundig fristgerecht Berufung erhoben und die Aussetzung der Einhebung beantragt. Der neuerliche Bescheid vom 24. 3. 1999 ist als Berufungsvorentscheidung anzusehen…
…betreffend den Zeitraum August 2013 bis Dezember 2013 als zu Unrecht bezogen zurück (827,50€ an FB und 292,00 an KAB). Zur Begründung dieses Bescheides wurde ausgeführt, dass nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 eine FB für volljährige Kinder nur dann zustehe…
… 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 die für den Sohn J.W. (im Folgenden kurz: J.W., geb. GebDat ) für den Zeitraum Jänner bis September 2012 ausbezahlte Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträge (KAB) im Gesamtbetrag von 1.899,90 € zurück. Begründet wurde dieser Bescheid im…
…den gesamten Stoff und machen eine Prüfung darüber… " Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Beschwerdefall steht in Streit, ob die mit angefochtenem Bescheid vorgeschriebene Rückforderung der betreffend den Zeitraum März 2013 bis November 2013 ausbezahlten Beträge an FB und KAB für den bereits volljährigen…
…verbraucht. Die Rückforderung der FB und KAB für den Zeitraum vom 1.1.2005 bis 31.10.2005 erfolgte daher nicht zu Recht. Darüber hinaus muss darauf verwiesen werden, dass R.W. erst ab 1. April 2005 berufstätig war und daher für die Zeit vom…
…2007 bis einschließlich September 2008 Familienbeihilfe (FB) in Höhe von 2.726,90 € (= 8 x 130,90 € + 11 x 152,70 €) und Kinderabsetzbeträge (KAB) in Höhe von 916,20 € (= 18 x 50,90 €) für sich selbst. Laut Studienbestätigung…
…115 Tz 11). Im konkreten Fall wurde der Antrag auf Gewährung der FB und des KAB für den strittigen Zeitraum von der Kindesmutter zu einem Zeitpunkt gestellt, der zum Teil über drei Jahre zurücklag. Damit traf Fr. H*** aber zusätzlich eine erhöhte Behauptungs- und Mitwirkungspflicht…
…Bf.) die Familienbeihilfe (FB) und den Kinderabsetzbetrag (KAB) für ihren Sohn MH (MH) für die Monate Juli und August 2011 zurück (331,00 € FB und 116,80 € KAB). Zur Begründung wird im diesem Bescheid im Wesentlichen ausgeführt: Für volljährige Kinder stünde nur unter…
…32 | an Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juni 2006 bis September 2006 | € 203,60 Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ am 10. November 2006 den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KAB) betreffend H.R. für die Zeit vom…