…der Mietrechtsgesetznovelle 2001 = MRN 2001) unterliegt, da davon abhängt, ob bei den Einkünften aus der Vermietung der Herstellungsaufwand 2000 und 2001 im Wege der Fünfzehntelabschreibung (Abschreibungsdauer 15 Jahre) entsprechend dem Inhalt der Bestimmung des § 28 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 oder nur im…
…Da auch die Kreditzinsen abnehmen würden, ginge sich auch hinsichtlich dieser Position ein positives Ergebnis aus. Dazu ist Folgendes auszuführen: Bei Vermietung von Mietobjekten mit mehreren Mietwohnungen liegt keine Liebhabereivermutung vor. Im Rahmen von Untersuchungen sind Rentabilitätsberechnungen mit Erzielung eins wahrscheinlichen Gesamtüberschusses innerhalb von 25…
…Straße, abgewichen wurde. Begründend führte es aus, dass die AfA bei diesem Vermietungsobjekt analog zu den Berufungsvorentscheidungen vom 20. August 2010 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 korrigiert worden sei. Gegen diesen Bescheid erhob der Abgabepflichtige am 16. Oktober 2010 fristgerecht Berufung, die…
…auf die Fremdüblichkeit sämtlicher Erfordernisse bis hin zur fördergesetzlich exakt vorgeschriebenen Mietzinsbildung bei der Wohnung Top 9 nicht vorliegen. Eine andere Sichtweise ergebe sich nach dem Verwaltungsgerichtshof (vgl. zuletzt VwGH 23.5.2007, 2003/13/0120) für den Fall der Vermietung an die Ehegattin bzw…
…Bw. gewesen, dies anhand entsprechender Unterlagen nachvollziehbar dazutun. Bei der gegebenen Sachlage bestand kein Anlass, die Abbruchkosten als sofort absetzbaren Aufwand zum Abzug zuzulassen. Sie sind Teil der zu aktivierenden Kosten, die im Wege der Afa bzw. Fünfzehntelabschreibung entsprechend der oa. Aufteilung Berücksichtigung finden können…
…werden. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (16.2.2006, 2004/14/0082, 20.9.2007, 2005/14/0125) ist eine umsatzsteuerliche Liebhaberei bei Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechtes als Umsatzsteuerbefreiung mit Vorsteuerausschluss anzusehen. § 12 Abs…
…Gebäudes) in Höhe von brutto € 219.977,76 keinen Niederschlag gefunden. Dies sei nicht fremdüblich. Es handle sich bei der Vermietung nicht um eine Wohnung, sondern um ein Einfamilienhaus mit zwei Garagen. Das Haus diene der Befriedigung der privaten Wohnbedürfnisse der Familie Tochter mit…
…L/06; UFS [Graz], Senat 1 [Referent], 29.10.2007, RV/0752-G/06). Da der nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH und der Entscheidungspraxis des UFS jedenfalls bei "großer" Vermietung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 2 Abs. 3 LVO i.d.F. BGBl. II Nr…
…in den LRL verpflichtet sind, kann selbst bei Beachtung dieser Bestimmungen dem Begehren des Bw. nicht nachgekommen werden. Denn in dem für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung maßgeblichen Pkt. 8 der LRL, "Gesamtüberschuss", ist nur die Umstellung der Zehntel- und Fünfzehntelabschreibungen des § 28 Abs…
…Ist zu erwarten, dass dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann, ist Liebhaberei ab Beginn der Tätigkeit so lange anzunehmen, bis die Art der Bewirtschaftung des Mietobjektes geändert wird. Bei Vorliegen einer "kleinen" Vermietung ist Liebhaberei zu vermuten, wobei diese Vermutung iSd § 2 Abs. 4 LVO…
…einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang, weshalb sie in Anwendung der Bestimmung des § 20 Abs. 2 EStG 1988 bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht abgezogen werden dürfen. Diese Bestimmung entspricht dem allgemeinen steuerlichen Rechtsgrundsatz, wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen, das Abzugsverbot…
…bis Ende 1996 die restlichen Fünfzehntel bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes anzusetzen seien. Zudem habe Wiesner in einem in RdW 1998, 707 erschienenen Artikel zu Fragen der umgründungsbedingten Firmenwertabschreibung Stellung bezogen und ausgeführt, dass das unbedingte Wahren der Fünfzehntelabschreibung ohne Rücksicht auf die Wertverhältnisse des…
…in dem der Veräußerer noch Besitzer war: | (2) | Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind folgende Aufwendungen auf Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre zu verteilen: | | 1. | Aufwendungen, die für die Erhaltung von Gebäuden aufgewendet werden und die…
…665 S. Der endgültige monatliche Mietzins soll nach Fertigstellung des Gebäudes und Abrechnung des Bauvorhabens (wertgesichert) festgelegt werden. Die Betriebskosten sind von der RW-GmbH zu tragen. Bei Beendigung des Leasingverhältnisses ist das Gebäude zurückzustellen ("Immobilien-Leasingvertrag" vom 12. Juli 1995 bzw. undatiert). Weiters enthält…
…1988). Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 kann bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden (BGBl. Nr. 400/1988). Kommen…
…Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Es bestehen keine Bedenken, von der…
…verlautbarte Indexzahl. Schwankungen bis ausschließlich 5 % nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt. Bei einer Überschreitung ist die gesamte Änderung zu berücksichtigen, wobei die die Überschreitung auslösende Indexzahl die Ausgangsgrundlage für die weitere Berechnung bildet. 3.3 Die Betriebskosten umfassen sämtliche Aufwendungen und öffentlichen Abgaben, die…
… 16 Abs. 1 Z 8 lit e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als Afa geltend gemacht werden. Unter Nutzungsdauer…
…der erstmaligen Nutzung zur Einkünfteerzielung zu Grunde zu legen, wobei gemäß lit. e bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage laut lit. d als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden können…
…werden dabei dahingehend abgeändert, als die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit statt der irrtümlicher Weise in Abzug gebrachten Eurobeträge (4.300,00), in Schillingbeträge (59.169,29) umgerechnet werden. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - nicht abzugsfähige Aufwendungen: Ein Gebäude/Gebäudeteil, das zu einem…