…nicht anerkannt worden sei. Er sei auf den Bezirksbauernkammern S. und T. als Forstberater überwiegend im Außendienst beschäftigt. Diese Pauschale sei vom Finanzamt S. immer anerkannt worden. Da er das erst bei der Durchsicht des Bescheides für das Jahr 2004 bemerkt hätte, sei ihm bei…
…Einkommensteuerbescheid für 2002 erkannte das Finanzamt die geltend gemachte Werbungskostenpauschale nicht an und führt in der Begründung dazu aus, die beantragte Forstarbeiterpauschale (ohne Motorsäge) könne nicht berücksichtigt werden, da die steuerfrei ausbezahlten Kostenersätze des Arbeitgebers den Pauschbetrag übersteigen würden. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Harteis Diepolder Dr. Forster, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Parkstraße 2, D-86316 Friedberg, vom 23. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. März 2012 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, in B, vertreten durch Dr. Franz Forster GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 5020 Salzburg, Schrannengasse 10 E, vom 26. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 3. November 2009 betreffend Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., L., H. 236, vertreten durch Dr. Richard Forster als Verlassenschaftskurator, 6800 Feldkirch, Gymnasiumgasse 7, vom 23. Dezember 2008 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) und Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…2011 bezeichnete der Bw. seine berufliche Tätigkeit als Förster und machte unter dem Titel "sonstige Werbungskosten" einen Betrag in Höhe von € 1.579,20 einkünftemindernd geltend. Gegen den erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 22.05.2012 legte der Bw. über FinanzOnline am 28…
…unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (kurz Bw genannt) hat erstmals in der Berufung vom 12.12.2005 (Eingang) gegen den aufgrund der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004 ergangenen Einkommensteuerbescheid 2004 vom 8. November 2005 das Werbungskostenpauschale für "Forstarbeiter mit Motorsäge" im Sinne der VO BGBl. II Nr…
…die gefertigte Forst- und Güterdirektion die Beschäftigung von Herrn R.M. .... als Forstadjunkt bzw. Förster im Forstbetrieb der H.R.F.St. in der Zeit 02.07.1990 - 15.11.1998. ... Mit 01.05.1995 wurde Herr R.M. als Revierförster dem Revier R. zugeteilt....…
…April 2002 eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 ein. Dabei machte er das Werbungskostenpauschale für "Forstarbeiter mit Motorsäge" im Höchstausmaß von 36.000 S geltend. Zur Untermauerung seines Vorbringens legte er eine Bestätigung der F der Österreichischen Bundesforste AG mit folgendem…
…nachdem es bei mir keine geführte Jagd gibt und der Aufwand für die Erfüllung des Abschussplanes ein wesentlich höherer ist als in solchen Betrieben, die über hauptberuflich im Jagdbetrieb angestellte Förster sowie Berufsjäger verfügen. (.....)" (4) Das Finanzamt begründete seine abweisende Berufungsvorentscheidung im Wesentlichen wie folgt…
…Eine verbleibende Person, Herr C, gab schließlich an, dass im Augebiet Kulturpflegearbeiten für die Forstverwaltung D durchgeführt werden würden und er die Männer in Vertretung des Revierförsters beaufsichtigen würde. Die Männer seien für die Firma E, deren Inhaber ein Tscheche sei, tätig. Der genannte Revierförster…
…Bühnenangehörige, ... 3. Fernsehschaffende,... 4. Journalisten... 5. Musiker... 6. Forstarbeiter, Förster... 7. Hausbesorger... 8. Heimarbeiter... 9. Vertreter 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.190 Euro jährlich. Der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche…
…eingestellt seien und mit denen der Berufungswerber wieder nach Österreich einreise bzw. zu seiner Dienststelle fahre, wo er einen Dienstwagen als Förster der Stadtgemeinde L zur Verfügung hätte. Ein Nachweis bezüglich NOVA sei auch bereits zugesendet worden (Zulassungsbestätigung vorher in Österreich + Kaufvertrag). Es werde beantragt…
…Förster oder Forstmeister einstellen muss wann die Fütterungszeiten für das Hochwild zu beginnen hat die Erstellung und Einhaltung der Abschusspläne die Aufforstung und den für die Erhaltung erforderlichen Schutz von den sogenannten "Schutzwälder" Trotz dieser massiven gesetzlichen Vorschriften strebt der Eigentümer des Forstbetriebes H.-Alm…
…der Bewirtschaftung sind nicht durch eine Erhöhung der Abschussquote zu erzielen sondern nur durch konsequentes und professionelles Bearbeiten des Bestandes. zu Punkt 3.3. Die Ausführungen des Gutachters bezüglich der Verpflichtung zur Bestellung von Forstpersonal gemäß ForstG sind unsachlich weil der Gutachter nicht ausgeführt hat…
…Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuß erzielt wirdI Personalaufwand Förster: o) SV P., Seite 17: "...eine Liegenschaft dieser Größe und dieser Ertragskraft die Anstellung eines Forstwartes bzw. Jägers nicht rechtfertigt - die 3-fache Reviergröße wäre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Forstarbeiter, Adresse, vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, vom 4. Mai 2004 und vom 4. Feber 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden, jeweils vertreten durch Oberrätin Mag. Karla Hierhold, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Forstarbeiter, Adresse, vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, vom 5. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden, vertreten durch Dr. Ulrike Mifek, vom 6. April 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003…
…unbegründet abgewiesen. Wie der Bw. im Berufungsverfahren vorgebracht habe, existierte kein schriftlicher Vergleich. Die Zahlung von Herrn Förster sei nicht im Namen der Firma. FGmbH geleistet worden. Nach eingehender Prüfung durch die Lohnsteuerprüfung des Finanzamtes 3/11 bzw. die Betriebsprüfung des Finanzamtes Linz habe auch…
…Schreiben, die teilweise in Kopie nochmals vorgelegt wurden, wurden folgende Schreiben vorgelegt: | Datum | Betreff | Verfasser | 11.04.2003 | Unternehmensberater, Vertretungsrechte | Dr. Forster, BMWA | 13.09.1996 | Ausgleichsvermittler; Vertretungsbefugnis vor | | | dem Bezirksgericht | Mag. Lesniak…