…1 Z 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine…
…Betriebsausgaben, während beim Dienstnehmer Einnahmen (Sachbezug) im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen sind. Soweit der Dienstnehmer diese ihm uneingeschränkt eingeräumte Nutzungsmöglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus einer weiteren Einkunftsquelle einsetzt, führt diese ebenfalls zur Minderung der Einkünfte aus der weiteren Einkunftsquelle, und…
… 167 Abs. 1 BAO, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, 66 2/3 Jahre und nicht weniger beträgt, nicht entkräften. Obwohl der Unabhängige Finanzsenat nicht an Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen wie die Einkommensteuerrichtlinien gebunden ist…
…kurz Bw.) betrieb in den Streitjahren in F eine Bäckerei und ein Lebensmittelgeschäft. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ausgehend von den Feststellungen einer die Jahre 1995 bis 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung, die zu umfangreichen Korrekturen der Bilanzansätze und der Betriebsergebnisse führte…
…1 Z 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine…
…Betrag, den der Empfänger des Wirtschaftsgutes "im Zeitpunkt des Empfanges hätte aufwenden müssen." Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, "können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden" (§ 16 Abs. 1…
… 16 (8) e EStG 88 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Das Finanzamt folgte in den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheiden…
…Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist der Afa-Satz bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen. Es wird vom Vorliegen folgenden Sachverhaltes ausgegangen: Die Bw. haben im November 1996 ein Betriebsgebäude bestehend aus zwei Lagerhallen samt Bürotrakt und Nebenräumen…
…Doralt/Ruppe aaO, Tz 68) Es kommt unter den gegebenen Umständen auch nicht zu bloß ausnahmsweisen Härten in (atypischen) Einzelfällen, sondern es liegt eine systembedingte Benachteiligung sämtlicher Bezieher von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die Gewinne erzielen und diese (teilweise) nicht entnehmen, vor. Die unterschiedliche Behandlung…
…im Hinblick auf den Gesetzeszweck der Bestimmung nach § 15a ErbStG (Erleichterung von Betriebsübergaben) verfassungsrechtliche Bedenken, dies insbesondere bei gegenständlichem Sachverhalt, wonach wirtschaftlich betrachtet beim Bw der Erwerb eigentlich bereits im Jahr 1986 stattgefunden und der Betrieb immer der Erzielung von gewerblichen Einkünften gedient habe, dh…
…sind die fiktiven Anschaffungskosten im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes (§ 6 Z 9) anzusetzen. d) Wird ein vom Steuerpflichtigen früher angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet, dann sind der Bemessung der Absetzung für Abnutzung die ungekürzten tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu…
…gehört. Da im Zuge der Erhebung der Grunderwerbsteuer die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 anzuwenden sind, kommt dieser gesetzlichen Fiktion entsprechende Bedeutung zu und ist bei der Beurteilung der Frage heranzuziehen, welcher Vermögensteil der Erzielung von Einkünften dient bzw. Teil des privat genutzten Vermögens ist. Jenes…
…gehört. Da im Zuge der Erhebung der Grunderwerbsteuer die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 anzuwenden sind, kommt dieser gesetzlichen Fiktion entsprechende Bedeutung zu und ist bei der Beurteilung der Frage heranzuziehen, welcher Vermögensteil der Erzielung von Einkünften dient bzw. Teil des privat genutzten Vermögens ist. Jenes…
…Verpachtung die Arbeitsleistung nicht der vorrangige Faktor für die Erzielung von Einkünften ist. Eine Mithilfe bei der Tätigkeit des Vermieters durch eine(n) Familienangehörige(n) lässt nach allgemeiner Verkehrsauffassung insofern keine Rückschlüsse auf eine originäre Beteiligung an den Einkünften vermuten. Ob die Gattin des Bw…
…Stelle von Gewinnen Verluste eingestellt hatten, ist ein weiteres Indiz in diese Richtung. Es liegen daher aufgrund des Fehlens eines gemeinschaftlichen Bandes zur Erzielung von Einkünften aus der von der Berufungswerberin formal betriebenen Bäckerei zwischen Herrn B und seiner Ehefrau A keine gemeinschaftlichen Einkünfte im…
…ergibt, sondern die Liegenschaftseigentümer nur die Zufahrt dulden müssen und die Sendemastenbetreiber ein Zufahrtsrecht haben, stehen die geltend gemachten Kosten (überwiegend Eigenleistungen) in keinem objektiven Zusammenhang mit der gegenständlichen Erzielung von Einkünften. Dies entspricht auch der Rechtslage nach dem ABGB betreffend Dienstbarkeiten im Sinne der …
…keine mitunternehmerischen Einkünfte erzielen würde (siehe Schreiben des Finanzamtes für Körperschaften Berlin vom 16. Juli 2002). Die erzielten Einkünfte aus der Beteiligung der Bw. an der X-GmbH & Co KG seien in der Bundesrepublik Deutschland steuerfrei. Die Beteiligung an der X-KG sei von der…
…nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Einkommensteuer. Einheitlich und gesondert festgestellt werden die Einkünfte (der…
…unverändert. 4. Die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. erklärte in den angefochtenen Jahren 1995 bis 2002 aus seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus dieser unternehmerischen Tätigkeit…
…welche die Erzielung von Einkünften ermöglichen, überlassen werden, sondern auch in der Weise, dass der (wirtschaftliche) Eigentümer eines Wirtschaftsgutes auf dessen Nutzung verzichtet und sie einem anderen überlässt, wie dies zB eben bei einer Fruchtnießung der Fall sein kann. Von der Überlassung der Einkunftsquelle durch…