…bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine künftige Vermietung aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände…
…1 Z 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine…
…Betriebsausgaben, während beim Dienstnehmer Einnahmen (Sachbezug) im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen sind. Soweit der Dienstnehmer diese ihm uneingeschränkt eingeräumte Nutzungsmöglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus einer weiteren Einkunftsquelle einsetzt, führt diese ebenfalls zur Minderung der Einkünfte aus der weiteren Einkunftsquelle, und…
… 167 Abs. 1 BAO, dass die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, 66 2/3 Jahre und nicht weniger beträgt, nicht entkräften. Obwohl der Unabhängige Finanzsenat nicht an Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen wie die Einkommensteuerrichtlinien gebunden ist…
…kurz Bw.) betrieb in den Streitjahren in F eine Bäckerei und ein Lebensmittelgeschäft. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ausgehend von den Feststellungen einer die Jahre 1995 bis 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung, die zu umfangreichen Korrekturen der Bilanzansätze und der Betriebsergebnisse führte…
…1 Z 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine…
…Betrag, den der Empfänger des Wirtschaftsgutes "im Zeitpunkt des Empfanges hätte aufwenden müssen." Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, "können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden" (§ 16 Abs. 1…
… 16 (8) e EStG 88 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Das Finanzamt folgte in den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheiden…
…Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist der Afa-Satz bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen. Es wird vom Vorliegen folgenden Sachverhaltes ausgegangen: Die Bw. haben im November 1996 ein Betriebsgebäude bestehend aus zwei Lagerhallen samt Bürotrakt und Nebenräumen…
…Doralt/Ruppe aaO, Tz 68) Es kommt unter den gegebenen Umständen auch nicht zu bloß ausnahmsweisen Härten in (atypischen) Einzelfällen, sondern es liegt eine systembedingte Benachteiligung sämtlicher Bezieher von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die Gewinne erzielen und diese (teilweise) nicht entnehmen, vor. Die unterschiedliche Behandlung…
…im Hinblick auf den Gesetzeszweck der Bestimmung nach § 15a ErbStG (Erleichterung von Betriebsübergaben) verfassungsrechtliche Bedenken, dies insbesondere bei gegenständlichem Sachverhalt, wonach wirtschaftlich betrachtet beim Bw der Erwerb eigentlich bereits im Jahr 1986 stattgefunden und der Betrieb immer der Erzielung von gewerblichen Einkünften gedient habe, dh…
…sind die fiktiven Anschaffungskosten im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes (§ 6 Z 9) anzusetzen. d) Wird ein vom Steuerpflichtigen früher angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet, dann sind der Bemessung der Absetzung für Abnutzung die ungekürzten tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu…
…gehört. Da im Zuge der Erhebung der Grunderwerbsteuer die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 anzuwenden sind, kommt dieser gesetzlichen Fiktion entsprechende Bedeutung zu und ist bei der Beurteilung der Frage heranzuziehen, welcher Vermögensteil der Erzielung von Einkünften dient bzw. Teil des privat genutzten Vermögens ist. Jenes…
…gehört. Da im Zuge der Erhebung der Grunderwerbsteuer die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 anzuwenden sind, kommt dieser gesetzlichen Fiktion entsprechende Bedeutung zu und ist bei der Beurteilung der Frage heranzuziehen, welcher Vermögensteil der Erzielung von Einkünften dient bzw. Teil des privat genutzten Vermögens ist. Jenes…
…haben wir ausgeführt, dass Herr ***Bf1*** für 55 Stunden pro Woche Normalarbeitszeit laut Taxi-Kollektivvertrag vollbeschäftigt war, auch nicht mehr als 55 Stunden pro Woche gearbeitet hat und ihm daher keine Schwarzarbeitszeiten zur Erzielung von Schwarzumsätzen zugerechnet werden können. Es erscheint wenig plausibel, dass ein…
…beendet werden. Entscheidend ist, ob der Fruchtgenussberechtigte tatsächlich in der Lage ist, über die Einkunftsquelle zu disponieren, Vermietungsleistungen zu erbringen und dadurch am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Auch eine befristete Fruchtgenussbestellung kann zur Erzielung von Einkünften führen. Maßgeblich ist daher allein, ob der Fruchtgenussberechtigte zur Erbringung der…
…frei verfügen und trug das Unternehmerrisiko. Die in der "***Bar 1***" erwirtschafteten Gewinne (im Sinne von Einnahmen abzüglich Ausgaben) verblieben ihm. Damit war es ***X***, der im Sinne der oben zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung tatsächlich über die Einkunftsquelle ("***Bar 1***") verfügte, also wirtschaftlich über diese disponieren…
…Liegenschaft und des Gebäudes erwerben. Das eingeräumte Mietrecht sollte ausschließlich zum Zwecke der Untervermietung und somit zur Erzielung von Einnahmen bei der ***X GmbH & Co KG*** dienen. Das Bestandverhältnis sollte am 1.12.1987 beginnen und am 31.12.1998 enden, ohne dass es einer…
…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§28) der Einkommensteuer. Gemäß § 2 Abs 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von…
…nicht mehr bewegt worden. Mit Beschluss des BFG vom 25.4.2022 samt Beilagen wurde auf das Vorbringen des Bf. hinsichtlich der Einstellung der gewerblichen Tätigkeit mit Oktober 2010 und Beendigung der Erzielung von Einkünften aus der Bootsvermietung Bezug genommen. Der Bf. wurde u.a…