…der Erwerb von Todes wegen und nach Ziffer 2 leg.cit. die Schenkung unter Lebenden. Gemäß § 2 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen 1. der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. 2. ............ 3. der Erwerb von…
…der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist. Vom Erbanfall ist sodann die Erbschaftssteuer zu bemessen. Ein davon abweichendes Erbübereinkommen kann nur zur Besteuerung eines zweiten Rechtsvorganges führen (vgl ua VwGH 21. 12. 1992, 88/16/0128, VwGH 26.1.1995, 89/16/0149). Im vorliegenden…
…dem Buchwert Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall war die Bw. als Witwe des Erblassers zu 1/3 gesetzliche Erbin. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz…
…daher beantragt, über die Berufung anhand der vorliegenden Bewertung auf Basis des Jahresabschlusses 2005 zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall waren die erbl. Witwe…
…daher beantragt, über die Berufung anhand der vorliegenden Bewertung auf Basis des Jahresabschlusses 2005 zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall waren die erbl. Witwe…
…daher beantragt, über die Berufung anhand der vorliegenden Bewertung auf Basis des Jahresabschlusses 2005 zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall waren die erbl. Witwe…
… 1 Abs. 1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 (ErbStG) unterliegt der Steuer nach diesem Bundesgesetz ein Erwerb von Todes wegen, wozu gemäß § 2 Abs. 1 Z1 ErbStG insbesondere der Erwerb durch Erbanfall zählt. Strittig im gegenständlichen Fall ist zunächst die Frage, ob die von der…
…vom Anfall durch Abgabe der Erberklärung Gebrauch macht (vgl. VwGH 19.12.1996, 96/16/0091). Bei einem Erwerb durch Erbanfall bildet das angefallene Vermögen den Gegenstand der Besteuerung in dem Zustand, in dem es sich entsprechend der Vorschrift des § 18 ErbStG im Zeitpunkt der…
…durch keinerlei objektivierbaren Beweismittel belegt. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurden weder eine Kopie des Kreditvertrages mit der X-Bank (aus dem ein Verwendungszweck ersichtlich sein könnte), noch Zahlungs- oder Überweisungsbelege über die behaupteten Rückzahlungen vorgelegt. Die behauptete Rückzahlung bereits im Jahr 1984 durch den Bankkredit erscheint…
…Abschluss der Angelegenheit im Jahr 2000 die Vollmacht gekündigt. Demgemäß sei der Akt bei ihrem vormaligen Vertreter auch bereits archiviert und endabgelegt worden. "Beweis: Zeuge RAweiter Beweise vorbehalten" 3. Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat: Beweis wurde vom Unabhängigen Finanzsenat noch erhoben durch Einsicht in den…
…Hinsichtlich der im Jahr 1994 beim Finanzamt eingelangten Versicherungsmitteilungen ist zu untersuchen, welche Erwerbsvorgänge durch den Erwerb der Lebensversicherungserlöse verwirklicht wurden. B. Tatbestände des ErbStG: Nach § 2 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen ua. 1. der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder…
…erst der Erwerb nach dem Tod der Versicherten, Frau P., im Jahr 2002. Diesem Erwerb fehlt jedoch jedes aleatorische Moment, sodass entgegen der Rechtsansicht der Bw. im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Bereicherung auch von keinem Glücksvertrag gesprochen werden kann. Ein Erwerb durch Erbanfall ist nur…
…infolge der Abmachung im Erbübereinkommen (die Bw übernimmt die Liegenschaftshälfte in ihr Alleineigentum) gegeben, ist entgegen zu halten, dass nach obigen Ausführungen erbschaftssteuerlich allein der Erbanfall maßgebend ist. Durch die beiderseitige Erbserklärung je zur Hälfte des Nachlasses wurde der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerlich vollzogen und…
…Berufungsfall, da dieser nicht Anlassfall - weder im engeren noch im weiteren Sinne - gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG ist. Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Nach § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb…
…Berufungsfall, da dieser nicht Anlassfall - weder im engeren noch im weiteren Sinne - gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG ist. Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Nach § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb…
…für sie aber auch eine Bezahlung der Steuer im Jahr 2012, nach Auszahlung einer Lebensversicherung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten…
…weil laut Abmachung im Erbübereinkommen K wiederum die Liegenschaftshälfte in ihr Alleineigentum übernehme, ist darüber hinaus entgegen zu halten, dass nach obigen Ausführungen erbschaftssteuerlich allein der Erbanfall maßgebend ist. Durch die beiderseitige Erbserklärung je zur Hälfte des Nachlasses wurde der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerlich vollzogen…
…1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Gegenstand des Erwerbes ist das Nachlassvermögen. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist all das, was einem Erben, Legatar oder Pflichtteilsberechtigten auf Grund des Gesetzes oder letztwilligen Anordnung des Erblassers anfällt. Im Bereich dieses Steuertatbestandes gründet…
…1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Gegenstand des Erwerbes ist das Nachlassvermögen. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist all das, was einem Erben, Legatar oder Pflichtteilsberechtigten auf Grund des Gesetzes oder letztwilligen Anordnung des Erblassers anfällt. Im Bereich dieses Steuertatbestandes gründet…
…diesem Bundesgesetz ua. der Erwerb von Todes wegen. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen ua. der Erwerb durch Erbanfall. Nach § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb von Vermögensvorteilen, der aufgrund…