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UFSW RV/1623-W/05Versicherungserlös - hat seitens des Erblassers ein Bereicherungswille bestanden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2009

…der Erwerb von Todes wegen und nach Ziffer 2 leg.cit. die Schenkung unter Lebenden. Gemäß § 2 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen 1. der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. 2. ............ 3. der Erwerb von…

UFSW RV/1522-W/06Erwerb des halben Mindestanteiles an einer Eigentumswohnung durch den überlebenden Wohnungseigentumspartner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist. Vom Erbanfall ist sodann die Erbschaftssteuer zu bemessen. Ein davon abweichendes Erbübereinkommen kann nur zur Besteuerung eines zweiten Rechtsvorganges führen (vgl ua VwGH 21. 12. 1992, 88/16/0128, VwGH 26.1.1995, 89/16/0149). Im vorliegenden…

UFSW RV/3818-W/021.) Ist für Zwecke der Erbschaftssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen nach dem Wiener Verfahren oder der Buchwert heranzuziehen? 2.) Sind Erbanfall und Erbteilungsübereinkommen 1 oder 2 Rechtsvorgänge? 3.) Berechnung des Absetzbetrages gemäß § 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…dem Buchwert Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall war die Bw. als Witwe des Erblassers zu 1/3 gesetzliche Erbin. Gemäß § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung, soweit in diesem Gesetz…

UFSW RV/1933-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…daher beantragt, über die Berufung anhand der vorliegenden Bewertung auf Basis des Jahresabschlusses 2005 zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall waren die erbl. Witwe…

UFSW RV/1934-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…daher beantragt, über die Berufung anhand der vorliegenden Bewertung auf Basis des Jahresabschlusses 2005 zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall waren die erbl. Witwe…

UFSW RV/1935-W/08Ermittlung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2013

…daher beantragt, über die Berufung anhand der vorliegenden Bewertung auf Basis des Jahresabschlusses 2005 zu entscheiden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Im gegenständlichen Fall waren die erbl. Witwe…

UFSL RV/0847-L/06Ein Kostenäquivalent für Pflege und Betreuung ist weder als Barlohn abzugsfähig, wenn im eigenen Haus erbracht, noch als Erblasserschuld anzuerkennen, wenn keine rechtliche Verpflichtung bestand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

… 1 Abs. 1 Z1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 (ErbStG) unterliegt der Steuer nach diesem Bundesgesetz ein Erwerb von Todes wegen, wozu gemäß § 2 Abs. 1 Z1 ErbStG insbesondere der Erwerb durch Erbanfall zählt. Strittig im gegenständlichen Fall ist zunächst die Frage, ob die von der…

UFSI RV/0573-I/03Erwerb von Todes wegen: Aufgrund unbeschränkter Steuerpflicht gilt als solcher der gesamte Erbanfall (in- und ausländisches Vermögen) sowie der Erwerb von Versicherungsleistungen. Wurden die Versicherungen nur zwecks Absicherung des Unterhaltes abgeschlossen oder lag beim Erblasser zumindest bedingter Bereicherungswille vor ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…vom Anfall durch Abgabe der Erberklärung Gebrauch macht (vgl. VwGH 19.12.1996, 96/16/0091). Bei einem Erwerb durch Erbanfall bildet das angefallene Vermögen den Gegenstand der Besteuerung in dem Zustand, in dem es sich entsprechend der Vorschrift des § 18 ErbStG im Zeitpunkt der…

UFSW RV/3539-W/02Durch ein Legat wurde die restliche Rückzahlung einer Darlehensforderung erlassen - Höhe der Darlehensforderung im Todeszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…durch keinerlei objektivierbaren Beweismittel belegt. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurden weder eine Kopie des Kreditvertrages mit der X-Bank (aus dem ein Verwendungszweck ersichtlich sein könnte), noch Zahlungs- oder Überweisungsbelege über die behaupteten Rückzahlungen vorgelegt. Die behauptete Rückzahlung bereits im Jahr 1984 durch den Bankkredit erscheint…

UFSW RV/1001-W/06Verlängerung der Verjährung bei der Erbschaftsteuer durch telefonische Anfrage um Bekanntgabe der Vertretungskosten im Verlassenschaftsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2009

…Abschluss der Angelegenheit im Jahr 2000 die Vollmacht gekündigt. Demgemäß sei der Akt bei ihrem vormaligen Vertreter auch bereits archiviert und endabgelegt worden. "Beweis: Zeuge RAweiter Beweise vorbehalten" 3. Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat: Beweis wurde vom Unabhängigen Finanzsenat noch erhoben durch Einsicht in den…

UFSW RV/0220-W/06Absolute Verjährung bei der Erbschaftsteuer - "Anzeige" des Erwerbsvorganges durch Versicherungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…Hinsichtlich der im Jahr 1994 beim Finanzamt eingelangten Versicherungsmitteilungen ist zu untersuchen, welche Erwerbsvorgänge durch den Erwerb der Lebensversicherungserlöse verwirklicht wurden. B. Tatbestände des ErbStG: Nach § 2 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen ua. 1. der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder…

UFSW RV/0433-W/05Stellt die Übergabe einer auf Inhaber lautenden Versicherungspolizze zum Ausgleich von erbrachten und noch zu erbringenden Hilfsleistungen erbschaftssteuerrechtlich einen Glücksvertrag dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2005

…erst der Erwerb nach dem Tod der Versicherten, Frau P., im Jahr 2002. Diesem Erwerb fehlt jedoch jedes aleatorische Moment, sodass entgegen der Rechtsansicht der Bw. im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Bereicherung auch von keinem Glücksvertrag gesprochen werden kann. Ein Erwerb durch Erbanfall ist nur…

UFSI RV/0210-I/05Hälftiger Rückfall einer Liegenschaft an die gesetzliche Erbin, die vormals von ihr dem Erblasser teils entgeltlich zugewendet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2005

…infolge der Abmachung im Erbübereinkommen (die Bw übernimmt die Liegenschaftshälfte in ihr Alleineigentum) gegeben, ist entgegen zu halten, dass nach obigen Ausführungen erbschaftssteuerlich allein der Erbanfall maßgebend ist. Durch die beiderseitige Erbserklärung je zur Hälfte des Nachlasses wurde der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerlich vollzogen und…

UFSW RV/0939-W/06Erwerb eines Time-Sharing-Anteiles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2010

…Berufungsfall, da dieser nicht Anlassfall - weder im engeren noch im weiteren Sinne - gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG ist. Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Nach § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb…

UFSW RV/0938-W/06Erwerb eines Time-Sharing-Anteiles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2010

…Berufungsfall, da dieser nicht Anlassfall - weder im engeren noch im weiteren Sinne - gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG ist. Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Nach § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb…

UFSW RV/2643-W/08Für die Festsetzung der Erbschaftssteuer ist der Erbanfall maßgebend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…für sie aber auch eine Bezahlung der Steuer im Jahr 2012, nach Auszahlung einer Lebensversicherung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten…

UFSI RV/0211-I/05Rückfall einer Liegenschaft an beide Eltern, die vormals allein von der Mutter teils unentgeltlich dem Sohn zugewendet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2005

…weil laut Abmachung im Erbübereinkommen K wiederum die Liegenschaftshälfte in ihr Alleineigentum übernehme, ist darüber hinaus entgegen zu halten, dass nach obigen Ausführungen erbschaftssteuerlich allein der Erbanfall maßgebend ist. Durch die beiderseitige Erbserklärung je zur Hälfte des Nachlasses wurde der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerlich vollzogen…

UFSW RV/3936-W/02Das Erbteilungsübereinkommen ist gegenüber dem Erbanfall ein eigener Rechtsvorgang (Börsenumsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer). Ist Börsenumsatzsteuer vom gemeinen Wert der GmbH-Anteile festzusetzen, wenn das Erbteilungsübereinkommen insgesamt als gemischte Schenkung beurteilt wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Gegenstand des Erwerbes ist das Nachlassvermögen. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist all das, was einem Erben, Legatar oder Pflichtteilsberechtigten auf Grund des Gesetzes oder letztwilligen Anordnung des Erblassers anfällt. Im Bereich dieses Steuertatbestandes gründet…

UFSW RV/3810-W/02Das Erbteilungsübereinkommen ist gegenüber dem Erbanfall ein eigener Rechtsvorgang (Schenkungssteuer, Börsenumsatzsteuer, Grunderwerbsteuer). Ist § 20 ErbStG konstitutiv, wenn eine Wertediskrepanz vorliegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall. Gegenstand des Erwerbes ist das Nachlassvermögen. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist all das, was einem Erben, Legatar oder Pflichtteilsberechtigten auf Grund des Gesetzes oder letztwilligen Anordnung des Erblassers anfällt. Im Bereich dieses Steuertatbestandes gründet…

UFSS RV/0360-S/05Erblasserschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2006

…diesem Bundesgesetz ua. der Erwerb von Todes wegen. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen ua. der Erwerb durch Erbanfall. Nach § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb von Vermögensvorteilen, der aufgrund…