Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., arbeitslos, geb. xx in D., wohnhaft xxx, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 6. Dezember 2006 über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch Mag. Martin Karner, betreffend Wiederaufnahme der Umsatz- und Körperschaftsteuerverfahren 1995 und 1996, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1994 bis 1998 nach in Wien…
Die Feststellung, wonach die Bw. keinerlei Unterlagen abverlangt habe um sich von der Existenz der D. Bau GmbH zu überzeugen sei, korrekt. Dazu werde allerdings angemerkt, dass der Bw. die Verpflichtung die Unternehmereigenschaft eines Geschäftspartners zu prüfen, zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sei. Die…
Trotz der angeführten Auskünfte und Unterlagen kommt die Betriebsprüfung zu dem Schluss, dass den Fakturen der A.-, B-, C.-, D-, E-, F.- und G. Bau GmbH an die Bw. kein tatsächlicher Leistungsaustausch zugrunde liegt und diese nur zum Schein erstellt wurden. Dies wird im wesentlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Merkur Treuhand Wth und StbGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen…
…beantragten Forderungsabschreibungen auszuführen, dass die Umstände für eine (Teilwert)Abschreibung durch den Bw. nachgewiesen werden müssen. Mangelnde Erweisbarkeit geht zu Lasten des Steuerpflichtigen (Quantschnigg u.a., a.a.O., § 6 Tz 90, S.351). Insgesamt ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 3 Berechnungsblätter Wien, 10…
…Forderung in der Bilanz des Jahres 2010, die Einwendungen nicht als glaubhaft zu beurteilen sind. Mangelnde Erweisbarkeit der Abschreibungsgründe gehen nach ständiger Rechtsprechung zu Lasten des Steuerpflichtigen. Aus dem vorgelegten Aktenmaterial erkennt die Abgabenbehörde jedenfalls die Forderung als werthaltig, da immer wieder Eintreibungen versucht wurden…
…Bw. belastenden Zeugenaussagen nicht widerlegt und andererseits die tatsächliche Bestreitung der seinerzeitigen bzw. nunmehrigen Lebenshaltungskosten mit den erklärten Einkünften nicht erklärt werden konnten, ergebe sich die Erweisbarkeit des entsprechenden Tatvorwurfes. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 24. Februar 2005, wobei…
…werde daher der Antrag gestellt, das gegen den Bf eingeleitete Strafverfahren gem § 83 Abs. 1 FinStrG mangels Erweisbarkeit der dem Verdächtigen zur Last gelegten Tat einzustellen. Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat hiezu Folgendes erwogen: Gem. § 82 Abs. 1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden…
…nicht nachweisen konnte, so stellte sich auch die bei erwiesener Postaufgabe weiters zu lösende Frage der Erweisbarkeit des Einlangens der der Post zur Beförderung übergebenen Sendungen bei der Behörde nicht mehr. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung dargetan, dass eine Eingabe…
…oder zumindest glaubhaft zu machen (VwGH 11.5.05, 2002/13/0021). Mangelnde Erweisbarkeit der Abschreibungsgründe gehen somit zu Lasten des Steuerpflichtigen. Es müssen somit am Bilanzstichtag Umstände vorliegen, nach denen damit zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht oder nicht mit dem vollen Nennbetrag…
…iSd. § 33 Abs. 1, noch - beispielsweise mangels Erweisbarkeit einer Wissentlichkeit im Hinblick auf die Nichtentrichtung bei bedingt vorsätzlicher Verpflichtungsverletzung iSd. § 21 UStG 1994 oder bei Nichterweisbarkeit einer vorsätzlichen Pflichtverletzung mangels (der auch für einen bedingten Vorsatz geforderten) Kenntnis einer entsprechenden abgabenrechtlichen Verpflichtung - eine Hinterziehung nach …
…den Verfahrensergebnissen nicht erbracht werden. Das eventuelle Vorliegen der vom Bw. im Rahmen des Berufungsverfahrens eingeräumten Überwachungsfahrlässigkeit hinsichtlich der von ihm beauftragen Erfüllungsgehilfen wurde, weil nicht tatbestandsrelevant, keiner näheren Überprüfung unterzogen. Mangels Erweisbarkeit bzw. Vorliegen der subjektiven Tatseite war daher insgesamt mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136…
…eines Schuldspruches iSd § 98 Abs. 3 FinStrG zwingend erforderlichen Feststellbarkeit bzw. die Erweisbarkeit konkreter, durch den Beschuldigten gesetzter Tathandlungen, können gravierende Aufzeichnungs- und Buchhaltungsmängel auch für sich allein bei Beurteilung der Verdachtslage nicht zu vernachlässigende Indizien für begangene Abgabenhinterziehungen darstellen (vgl. zur finanzstrafrechtlichen Aussagekraft von…
…2004 der Nachweis einer Verkürzung an Umsatzsteuer 2005 nicht mit der gebotenen Sicherheit erbracht werden, sodass es schon an der objektiven Erweisbarkeit einer Umsatzsteuerverkürzung 2005 fehlt. Zwar bekennt die Bw. im Rahmen der gegenständlichen Berufung eine Umsatzsteuerverkürzung 2005 in Höhe von € 139,26 ein…
…vorsätzliches Unterlassen der Aufnahme der übergegangenen Steuerschuld in die Umsatzsteuervoranmeldungen und für eine vorsätzlich zu geringe Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen gibt es nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates keine ausreichenden Anhaltspunkte, weswegen im Zweifel zu Gunsten der Bw, mangels Erweisbarkeit des subjektiven Tatseite, mit Verfahrenseinstellung gemäß §…
…oder zumindest glaubhaft zu machen (VwGH 11.5.05, 2002/13/0021). Mangelnde Erweisbarkeit der Abschreibungsgründe gehen somit zu Lasten des Steuerpflichtigen. Es müssen somit am Bilanzstichtag Umstände vorliegen, nach denen damit zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht oder nicht mit dem vollen Nennbetrag…
…ob die übrigen Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung gegeben waren. Wertberichtigung im Jahr 1999: Forderungen können wertberichtigt werden, die Umstände der Wertminderung sind darzulegen und nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen. Mangelnde Erweisbarkeit der Abschreibungsgründe geht zu Lasten des Steuerpflichtigen (Jakom/Laudacher EStG, 2009, …
…am 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit von dieser Umsatzsteuerschuld Kenntnis hatte. Es war daher insoweit mangels Erweisbarkeit der subjektiven Tatseite mit Verfahrenseinstellung vorzugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander…
…Verfahren für den Fall eines Schuldspruches iSd § 98 Abs. 3 FinStrG zwingend erforderlichen Feststellbarkeit bzw. die Erweisbarkeit konkreter, durch den Beschuldigten gesetzter Tathandlungen, können insbesondere bei im hohen Ausmaß im Zusammenhang mit Aufzeichnungen manipulationsanfälligen Branchen wie beispielsweise der Gastronomie, durchaus gravierende Aufzeichnungs- und Buchhaltungsmängel der…