…Aufzeichnungen mehr gibt. Die im FL ansässige Stiftung wurde 1982 mit einem Stiftungskapital von SFR 250.000,00 gegründet. Erstbegünstigter zu seinen Lebzeiten war mein Ehegatte, mit seinem Ableben bin ich es auf Lebenszeit (Hinweis auf beigelegte Stiftungsstatuten vom 5.8.1982 und Schreiben der…
…von € 150.000 aufgebracht, der zur Gänze von dem Stifter geleistet wird (6.1.). In der Stiftungszusatzurkunde ebenfalls vom 17. Dezember 2001 wurde als Erstbegünstigte die Firma I-GmbH bestimmt (1.1.). Letztbegünstigte sind die Personen, die zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Auflösungsbeschluss…
…von € 150.000 aufgebracht, der zur Gänze von dem Stifter geleistet wird (6.1.). In der Stiftungszusatzurkunde ebenfalls vom 17. Dezember 2001 wurde als Erstbegünstigte die Firma I-GmbH bestimmt (1.1.). Letztbegünstigte sind die Personen, die zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Auflösungsbeschluss…
…von € 150.000 aufgebracht, der zur Gänze von dem Stifter geleistet wird (6.1.). In der Stiftungszusatzurkunde ebenfalls vom 17. Dezember 2001 wurde als Erstbegünstigte die Firma I-GmbH bestimmt (1.1.). Letztbegünstigte sind die Personen, die zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Auflösungsbeschluss…
…neben seinem Sohn Dr. OW. zeitlebens Erstbegünstigter der F-A. Als Genussberechtigtem standen ihm alle Ansprüche auf das Vermögen der X-Stiftung und auf dessen Erträgnisse zu. Zusätzlich verpflichtete der Mandatsvertrag die Stiftungsräte ihr Mandat ausschließlich nach den Instruktionen des Stifters auszuüben. Überdies wurde von…
…Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung oder aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung an die Begünstigten und zwar durch Geld- und/oder Sachleistungen; c) Ausschüttungen für wohltätige und wissenschaftliche Zwecke. Erstbegünstigte der Stiftung war die Stifterin selbst. Gemäß Punkt Dreizehn der Stiftungsurkunde vom 5…
…Nach dem Ableben des ersten der oben genannten Erstbegünstigten bleibt der verbleibende Erstbegünstigte alleine begünstigt. Nach dem Ableben auch des verbleibenden oben genannten Erstbegünstigten sind deren beider Kinder Begünstigte der Stiftung. Nach dem Ableben dieser genannten Begünstigten gilt folgendes: " Der Anteil eines verstorbenen Begünstigten geht…
…Nach dem Ableben des ersten der oben genannten Erstbegünstigten bleibt der verbleibende Erstbegünstigte alleine begünstigt. Nach dem Ableben auch des verbleibenden oben genannten Erstbegünstigten sind deren beider Kinder Begünstigte der Stiftung. Nach dem Ableben dieser genannten Begünstigten gilt folgendes: " Der Anteil eines verstorbenen Begünstigten geht…
…Nach dem Ableben des ersten der oben genannten Erstbegünstigten bleibt der verbleibende Erstbegünstigte alleine begünstigt. Nach dem Ableben auch des verbleibenden oben genannten Erstbegünstigten sind deren beider Kinder Begünstigte der Stiftung. Nach dem Ableben dieser genannten Begünstigten gilt folgendes: " Der Anteil eines verstorbenen Begünstigten geht…
…1.042.590,00 Einrichtung "Kapelle" + S 240.000,00 Oldtimer + S 190.000,00 bar) und - Herr AS im Wert von S 10.000,00. Nach § 3 der Stiftungserklärung sind Herr TL und Herr WL Erstbegünstigte der Stiftung. Nach deren Tod sind ihre Erben…
…gesamt € 74.568,54 ermittelt, wovon auf den Vater (Erstbegünstigter) der Betrag von € 25.642,16 und auf die Mutter (Zweitbegünstigte) ein Betrag von € 48.926,38 entfällt. Das Finanzamt hat daraufhin der Bw mit 3 Bescheiden je vom 16. April 2008…
…der L. und Ehegattin des Herrn PSt.. B. (Liechtenstein): Herr PSt. ist wirtschaftlicher Gründer, Berechtigter und Erstbegünstigter der B.. C. (Liechtenstein): Herr PSt. ist wirtschaftlicher Gründer, Berechtigter und Erstbegünstigter der C.. EU-AG. (Liechtenstein): Die EU-AG. ist Treuhänderin der B. und der C.. Da…
…den Erstbegünstigten (das ist der Vater des Berufungswerbers) 37.820,27 €, auf die Zweitbegünstigte (das ist die Mutter des Berufungswerbers) 48.784,56 €. Damit zusammenhängend setzte das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid Schenkungssteuer vom halben dreifachen Einheitswert abzüglich des auf den Erstbegünstigten…
…Den vorgelegten Unterlagen (Mandatsvertrag, Statuten, Beistatuten, Vermögensaufstellungen) zufolge sei die Bw. zeitlebens als alleinige Erstbegünstigte der Stiftung, im Fall ihres Ablebens als alleiniger Zweitbegünstigter zunächst ihr Ehegatte (laut Beistatut vom 8. März 1994), in weiterer Folge ihr Sohn (laut Beistatut vom 11. Oktober 2002) namhaft…
…8. XXXX 1994 (=MV) zufolge die Bw. die liechtensteinische ABC Treuhand AG mit der Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung beauftragt hatte, bei der die Bw. als alleinige Erstbegünstigte eingesetzt wurde, wurde dem Finanzamt auch erst im Zuge der Selbstanzeige der Bw. gemäß § 29 FinStrG vom 26…
…kirchlich anzuerkennen ist. Gemäß Art. 3 der Statuten der Stiftung ist Zweck der Stiftung Zuwendungen an die Stiftungsbegünstigten gemäß Beistatut. Gemäß Art. 1 Beistatut ist Frau XY Erstbegünstigte der Stiftung. Ihr stehen zu Lebzeiten alle Rechte am Stiftungsvermögen und dessen Ertrag alleine zu. Gemäß Art…
…2010 wurde die ursprüngliche Bestimmung in § 7 (2) 1. Satz der Stiftungszusatzurkunde ("Die Stifter bezeichnen gemäß § 5 PSG als Erstbegünstigte der möglichen Zuwendungen nach § 8 a) Stefan Maßen mit einem Anteil von 50 %; b) M mit einem Anteil von 50 %") entfernt. Nach dieser Änderung hat …
…bekannt wurde, dass die diesbezügliche Mitstifterin (= die Bw) auch alleinige bzw. Erstbegünstigte und wirtschaftlich Berechtigte der Stiftung-FL ist, wäre nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH aus Sicht des zur Einkommensteuer veranlagenden Finanzamtes für dessen verfahrensrechtlich maßgeblichen Wissenshorizont und Kenntnisstand nur bzw. erst dann…
…Ausstattung und Unterstützung, Lebensunterhalt im Allgemeinen, wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne) sowie außerhalb des Familienkreises stehenden natürlichen und juristischen Personen ist. Ein kaufmännisches Gewerbe wird nicht betrieben. Als Erstbegünstigte sind zeitlebens der Bw. und dessen Sohn, Dr. OW., eingesetzt. Gemäß dem den bisherigen Mandatsvertrag ersetzenden…
…die aktuell begünstigten Personen in die Beurteilung des Verwandtschaftsverhältnisses einzubeziehen sind. Da die in der Stiftungsurkunde bzw in der Stiftungszusatzurkunde angeführten Erstbegünstigten zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld der Sohn und die Ehegattin des Stifters sowie der Stifter selbst sind, und somit das Verwandtschaftsverhältnis iSd …