…Personen/Institutionen (a = Verwandte und a2 = gemeinnützige Organisationen) durch die Erträge des Stiftungsvermögens begünstigt werden, ohne dass diese auch Eigentum am Stiftungsvermögen erwerben. Die Bestellung des Stifters zum Erstbegünstigten bzw. seiner Gattin zur Folgebegünstigten sei nur als „Vorsorge für den Notfall“ anzusehen. - Frau…
…selbst wenn die in Rede stehende liechtensteinische Familienstiftung ein der österreichischen Privatstiftung entsprechender Rechtstypus sei, die Einkünfte aus dem Stiftungsvermögen dem Stifter und Erstbegünstigten zuzurechnen wären, weil dieser trotz formeller Übertragung des Vermögens an die FL-Familienstiftung das Vermögen nicht aus der Hand gegeben habe…
…Treuhänderin) dieses Trusts. Der trustee sei verpflichtet, den grantor während dessen Lebzeiten durch das Vermögen zu unterstützen. Der grantor sei der Erstbegünstigte des trusts. Er habe ein umfassendes Änderungs- und Widerrufsrecht. Die Bf habe jederzeit das Recht, die Rechtsgrundlagen des Trusts zu verändern oder den…
…einer der Zweitbegünstigten der FL-StiftungA, einer liechtensteinischen Stiftung. Stifterin und alleinige Erstbegünstigte war seine ebenfalls in Österreich ansässige Großmutter. Die Stiftung wurde im Jahr 1982 errichtet. Als integrierter Anteil der Gründungsurkunde sind die Stiftungsstatuten vom 29.07.1982, welche am 22.06.2004 neu…
…Diese Urkunden seien trotz nachweislicher Aufforderung durch die Behörde nicht vorgelegt worden. Aus dem Beistatut vom 17.08.1998 gehe hervor, dass nach dem Tod des Erstbegünstigten Frau ML und die BF als Zweitbegünstigte vollumfänglich in seine Rechte eintreten würden. Es sei daher davon auszugehen…
…Aufzeichnungen mehr gibt. Die im FL ansässige Stiftung wurde 1982 mit einem Stiftungskapital von SFR 250.000,00 gegründet. Erstbegünstigter zu seinen Lebzeiten war mein Ehegatte, mit seinem Ableben bin ich es auf Lebenszeit (Hinweis auf beigelegte Stiftungsstatuten vom 5.8.1982 und Schreiben der…
…von € 150.000 aufgebracht, der zur Gänze von dem Stifter geleistet wird (6.1.). In der Stiftungszusatzurkunde ebenfalls vom 17. Dezember 2001 wurde als Erstbegünstigte die Firma I-GmbH bestimmt (1.1.). Letztbegünstigte sind die Personen, die zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Auflösungsbeschluss…
…von € 150.000 aufgebracht, der zur Gänze von dem Stifter geleistet wird (6.1.). In der Stiftungszusatzurkunde ebenfalls vom 17. Dezember 2001 wurde als Erstbegünstigte die Firma I-GmbH bestimmt (1.1.). Letztbegünstigte sind die Personen, die zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Auflösungsbeschluss…
…von € 150.000 aufgebracht, der zur Gänze von dem Stifter geleistet wird (6.1.). In der Stiftungszusatzurkunde ebenfalls vom 17. Dezember 2001 wurde als Erstbegünstigte die Firma I-GmbH bestimmt (1.1.). Letztbegünstigte sind die Personen, die zu dem Zeitpunkt, zu welchem ein Auflösungsbeschluss…
…neben seinem Sohn Dr. OW. zeitlebens Erstbegünstigter der F-A. Als Genussberechtigtem standen ihm alle Ansprüche auf das Vermögen der X-Stiftung und auf dessen Erträgnisse zu. Zusätzlich verpflichtete der Mandatsvertrag die Stiftungsräte ihr Mandat ausschließlich nach den Instruktionen des Stifters auszuüben. Überdies wurde von…
…Zuwendungen aus dem Vermögen der Stiftung oder aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung an die Begünstigten und zwar durch Geld- und/oder Sachleistungen; c) Ausschüttungen für wohltätige und wissenschaftliche Zwecke. Erstbegünstigte der Stiftung war die Stifterin selbst. Gemäß Punkt Dreizehn der Stiftungsurkunde vom 5…
…Nach dem Ableben des ersten der oben genannten Erstbegünstigten bleibt der verbleibende Erstbegünstigte alleine begünstigt. Nach dem Ableben auch des verbleibenden oben genannten Erstbegünstigten sind deren beider Kinder Begünstigte der Stiftung. Nach dem Ableben dieser genannten Begünstigten gilt folgendes: " Der Anteil eines verstorbenen Begünstigten geht…
…Nach dem Ableben des ersten der oben genannten Erstbegünstigten bleibt der verbleibende Erstbegünstigte alleine begünstigt. Nach dem Ableben auch des verbleibenden oben genannten Erstbegünstigten sind deren beider Kinder Begünstigte der Stiftung. Nach dem Ableben dieser genannten Begünstigten gilt folgendes: " Der Anteil eines verstorbenen Begünstigten geht…
…Nach dem Ableben des ersten der oben genannten Erstbegünstigten bleibt der verbleibende Erstbegünstigte alleine begünstigt. Nach dem Ableben auch des verbleibenden oben genannten Erstbegünstigten sind deren beider Kinder Begünstigte der Stiftung. Nach dem Ableben dieser genannten Begünstigten gilt folgendes: " Der Anteil eines verstorbenen Begünstigten geht…
…1.042.590,00 Einrichtung "Kapelle" + S 240.000,00 Oldtimer + S 190.000,00 bar) und - Herr AS im Wert von S 10.000,00. Nach § 3 der Stiftungserklärung sind Herr TL und Herr WL Erstbegünstigte der Stiftung. Nach deren Tod sind ihre Erben…
…begünstigten Zwecken verwendet werden. 5.2.4.1. Weitergabe innerhalb des Anwendungsgebiets Der Übernehmer muss entweder direkt oder indirekt über den Erstbegünstigten (Übergeber) gegenüber dem Überwachungszollamt die Verpflichtungserklärung (siehe Abschnitt 5.2.3.1.) in vierfacher Ausfertigung abgeben, bei welchem eine davon verbleibt. Das Überwachungszollamt…
…Privatstiftung. Die restlichen Anteile (1,09%) werden von Mag. R X gehalten, welcher auch alleiniger Geschäftsführer der Bf. ist. Erststifter und Erstbegünstigter der M*** Privatstiftung ist ebenfalls Mag. X. Im Jahr 2016 führte das zuständige Finanzamt bei der Bf. eine Nachschau gem. § 144 BAO durch…
…Privatstiftung. Die restlichen Anteile (1,09%) werden von Mag. R X gehalten, welcher auch alleiniger Geschäftsführer der Bf. ist. Erststifter und Erstbegünstigter der M*** Privatstiftung ist ebenfalls Mag. X. Im Jahr 2016 führte das zuständige Finanzamt bei der Bf. eine Nachschau gem. § 144 BAO durch…
…96, siehe auch AV vom 29.08.96 gemäß Absprache StiftungsratsmitgliedN erst nach Ableben der Erstbegünstigten durchführen (siehe AV psc vom 18.11.96)" Mehrfach ist hier von "Weisungen" die Rede. Diese konnten denkfolgerichtig nur von der nominell bloß Erstbegünstigten (von der Bf.) stammen, weil…
…einer (transparenten) liechtensteinischen X. Stiftung sei. Bis zum Ableben des Ehegatten der Bf. am 1.12.2010 war dieser einziger Erstbegünstigter der Stiftung und ab dem Tod des Ehegatten die Bf. alleinige Zweitbegünstigte. Weiters wurde bekannt gegeben, dass die Bf. minimale liechtensteinische A.-Renteneinkünfte und…