…wird Folge gegeben. Das angefochtene Erkenntnis vom 15. Dezember 2004, StrNr. 2004/00086, wird in der Form abgeändert, dass von der Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Sinne des § 20 Abs. 1 FinStrG abgesehen wird. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2004, StrNr. 2004/00086, hat das…
…dass gemäß § 175 Abs.1 i.V.m. § 179 Abs. 1 FinStrG für den Vollzug der durch die Finanzstrafbehörden verhängten Ersatzfreiheitsstrafen die Bestimmungen des Strafvollzuggesetzes sinngemäß gelten, dies jedoch nur soweit das Finanzstrafgesetz nicht besondere Bestimmungen enthalte. § 3 StVG regle, wie sich aus § 1 StVG…
…wird in der Form teilweise Folge gegeben, dass die gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit vier Tagen festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2004, StrNr…
…unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt durch seine Vorführung vom 12. November 2009 zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem vorgelegten Finanzstrafakt des Finanzamtes Innsbruck zu StrNr. 081/2006/00000-001 betreffend D ist folgender Sachverhalt zu entnehmen…
…lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe in Höhe von S 170.000,00 (entspricht € 12.354,38), im Falle deren Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen bestraft. Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2004 gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehödlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auf Anordnung des Finanzamtes X, SN Y, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Anordnung des…
…6.500,00 und für den Fall deren Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von 25 Tagen verhängt worden ist. Die vom Beschuldigten zu tragenden Kosten des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens wurden vom Spruchsenat pauschal mit € 500,00 festgesetzt. Diese Festlegung stützt sich auf …
…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von 9.000,00 €, im Uneinbringlichkeitsfall ein Monat Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Da die Geldstrafe nach den Feststellungen der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht einbringlich war, wurde der Bf. am 13. August 2010 zum…
…Gem. § 20 FinStrG. wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe am deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 4 (vier) Wochen bestimmt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz (Senat III) vom 20. Jänner 2006…
…eines (weiteren) Strafaufschubes bis zum 5. Oktober 2006 bzw. in eventu bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ein eingebrachtes Gnadengesuch hinsichtlich des Vollzuges der noch offenen Ersatzfreiheitsstrafe laut Straferkenntnis SN 046-1998/50123-001 vom 29. März 2006 dahingehend entsprochen, dass ein Strafaufschub bis zum 20…
…für schuldig befunden, weswegen über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 150.000,-- S (10.900,93 €) und für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 3 Wochen verhängt wurde. Nachdem die Geldstrafe in weiterer Folge uneinbringlich war, wurde der Bf…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz auf Antrag des Bestraften bei Vorliegen triftiger Gründe den Strafvollzug aufschieben. Am 14. März 2012, um 08:45 Uhr, begann in der Justizanstalt X der Vollzug der og. Ersatzfreiheitsstrafen. Am 20. März 2012, um 10:08 Uhr, beantragte der Vertreter des Bf…
…1 lit. a FinStrG (strafbestimmender Wertbetrag 13.358,07 €) eine Geldstrafe in der Höhe von 14.000,00 €, im Uneinbringlichkeitsfall drei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Über Antrag des Bf. vom 7. Dezember 2009 bewilligte das Finanzamt Oststeiermark als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit dem Bescheid…
… 21 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von 5.000,00 €, im Uneinbringlichkeitsfall zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Die Kosten des Finanzstrafverfahrens wurden mit 363,00 € festgesetzt. Bei der Strafbemessung wurden als erschwerend [gemeint offensichtlich: mildernd] das umfassende und reumütige Geständnis sowie die finanzstrafrechtliche…
…Bedachtnahme auf das Urteil des LG K vom 1. April 2004, nnn - eine (Zusatz-)Geldstrafe in der Höhe von 20.000,00 € verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat bestimmt. Die Berufungsentscheidung wurde dem Bf. am 12…
… 20 Abs. 1 FinStrG wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 3 Tagen festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz erkannte die Berufungswerberin (Bw…
…iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.000,00 verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…des Zollamtes Drasenhofen vom 2. Juli 1995, AZ 260-1995/00988-001, zu einer Zusatzgeldstrafe von € 6.800,00, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu 10 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, wobei festgehalten wird, dass im Sinne der Bestimmung des § 31 Abs. 5 FinStrG lediglich die…
…2 lit. a FinStrG gegen sie für den Fall der Uneinbringlichkeit der verhängten Geldstrafe von 5.000,00 € festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen gemäß § 3a StVG abzuleisten. Gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von 5.300,00 €, im Uneinbringlichkeitsfall vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Die Strafverfügung erwuchs in Rechtskraft. In der Eingabe vom 17. Oktober 2011 beantragte der Bf. durch seinen…