…zu führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht gemäß § 16 Abs. 6 GebG die Gebührenschuld mit der Aufnahme in diese. Durch Aufnahme des berufungsgegenständlichen Darlehens als "Gesellschafterdarlehen" im Jahresabschluss für das Jahr 1996 ist daher auch die Bestimmung des…
…so gelten die nach den abgabenrechtlichen Vorschriften im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners, in die das Darlehen aufgenommen wurde, als Urkunde." Mit dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde der Tatbestand der Ersatzbeurkundung durch Aufnahme in die Bücher des Darlehensschuldners auf…
…dann sei die Gebührenschuld durch die Aufnahme in die Bücher der A-GmbH entstanden und sohin allenfalls die A-GmbH Schuldnerin der Gebühren, was auch im rechtskräftigen Bescheid vom 15. März 2006 seitens des Finanzamtes so zum Ausdruck gebracht worden wäre. Dem ist die Norm…
…Minderung der Bankschulden der M-GmbH und spiegelbildlich zu einer Einstellung betragsgleicher Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern fand. Mit der Verbuchung der Verbindlichkeit wurden der M-GmbH von ihren Gesellschaftern die Darlehensvaluta zugezählt. Für diese Darlehenszuzählung, ersatzbeurkundet durch Aufnahme der Verbindlichkeit in die Bücher…
…Minderung der Bankschulden der M-GmbH und spiegelbildlich zu einer Einstellung betragsgleicher Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern fand. Mit der Verbuchung der Verbindlichkeit wurden der M-GmbH von ihren Gesellschaftern die Darlehensvaluta zugezählt. Für diese Darlehenszuzählung, ersatzbeurkundet durch Aufnahme der Verbindlichkeit in die Bücher…
…sein, wobei bei Ersatzbeurkundungen nichts Abweichendes gelten könne. Eine Gebühr falle dann nicht an, wenn im Rahmen der Einbringung gemäß Art. IV Umgründungssteuergesetz ein Darlehen an die übernehmende Gesellschaft - gegenständlich die Kommanditgesellschaft - im Rahmen des Einbringungsvertrages oder durch Aufnahme in die Bücher beurkundet werde, der…
…der Kaufpreisschuld habe das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien veranlasst einen Ersatzurkundentatbestand, der zu einer Gebührenpflicht gem. § 33 TP 8 Abs. 1 GebG 1957 führt, zu unterstellen. Zur Annahme des Ersatzurkundentatbestandes "Aufnahme in die Bücher" im Falle eines durch einen Gebührenausländer gewährten "Darlehens"…
…daher Darlehen der Gesellschafterin B an ihre Gesellschaft A vor. Die Aufnahme dieser sogenannten Gesellschafterdarlehen in die Bücher und Aufzeichnungen der Darlehensschuldnerin gilt gemäß § 33 TP 8 Abs. 4 GebG als Ersatzbeurkundung und begründet deren Gebührenpflicht. Das Finanzamt hat somit zu Recht für diese Gesellschafterdarlehen…
…Schrift. ................................. (6) Gelten die im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht die Gebührenschuld mit der Aufnahme in diese. ................................... § 17. (1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend…
…ist. Ein Beweis gegen die Ersatzbeurkundung ist zwar grundsätzlich möglich, doch wurde dieser Gegenbeweis vom Bw. nicht erbracht. Der Unabhängige Finanzsenat ist daher in freier Beweiswürdigung zu dem Schluss gelangt, dass nach der Aktenlage ein Gesellschafterdarlehen, das in die Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft aufgenommen…
…Aufnahme in die Bücher der Gesellschaft ersetzt nicht das Erfordernis eines gültig zu Stande gekommenen Vertrages. Was als Gesellschafterkredit oder -darlehen zu gelten hat, muss nach objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen betrachtet werden, wobei es auch auf den Parteiwillen ankommt. Allein die Hingabe eines Geldbetrages durch…
…die Bücher des Schuldners aufgenommen wird (Ersatzbeurkundung). Entscheidend ist die Aufnahme des Darlehens in die Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners. Die buchhalterische Erfassung der von der A.W. im eigenen Namen, aber für Rechnung der E.V. abgeschlossenen Geschäfte erfolgte auf Grund des Betriebsführungsvertrages in…
…entsteht die Gebührenschuld auch ohne Urkundenerrichtung, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft Geld leiht und dieser Vorgang in die Bücher des Schuldners aufgenommen wird (Ersatzbeurkundung). Entscheidend ist die Aufnahme des Darlehens in die Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners. Die Zuführung eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens wurde in dem…
…durch die Einrede der nicht erfolgten Zuzählung der Darlehensvaluta nicht widerlegt werden. Gemäß § 33 TP 8 Abs. 4 1. Satz (in den für die gegenständlichen Darlehen maßgebenden Fassungen) gelten die nach den abgabenrechtlichen Vorschriften im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen des Darlehensschuldners, in die…
…maßgeblichen Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens in die Bücher der S AG, welche mit 15. November 2000 (Darlehenszuzählung) erfolgt ist, wegen des kartellrechtlichen Durchführungsverbotes weder zivilrechtlich noch wirtschaftlich Eigentümerin der mit Aktienkaufvertrag vom 14. November 2000 erworbenen Aktien der S AG und somit nicht Gesellschafterin…
…2001 durch die "fortgeführte" Aufnahme dieser Darlehensbeträge in den Büchern und Aufzeichnungen entsprechend beurkundet. An Sachverhalt war folglich unbedenklich davon auszugehen, dass es sich bei den gegenständlichen Verlängerungen um die ersten Prolongationen der auf eine Laufzeit von zehn Jahren eingegangenen Gesellschafterdarlehen handelte. Damit ist die…
…ist, als Folge von jeweiligen Besprechungen eine ausdrückliche oder zumindest konkludente Einigung über die Darlehensgewährung (Barvorlage) bestand und kam dieser (jedenfalls mündlich vereinbarte) Darlehensvertrag durch Zuzählung (Über-weisung) der Valuta zustande, wobei diese Barvorlagen in den Büchern und Aufzeichnungen der Schuldnerin als Verbindlichkeiten aufgenommen wurden…
…zwingend einen durch das Gebührengesetz zur Anwendung der Bestimmungen über die Ersatzbeurkundung geforderten rechtsgültig zustande gekommenen Kreditvertrag zur Ursache haben, sodass die Aufnahme in die Bücher des Kreditschuldners die gegenständliche Gebührenpflicht nach sich ziehen müsse." Das Finanzamt folgte im Gebührenbescheid den Prüfungsfeststellungen und setzte für…
…der Fall. Die Entnahme wäre durch die Einstellung einer Verrechnungs-Forderung ersetzt worden, wodurch sich diese in ein Darlehen gewandelt hätte. Eine Ersatzbeurkundung auf Grund der Aufnahme in die Bilanz komme nicht zum Tragen, da es sich um eine Forderung und nicht um eine Verbindlichkeit…
…für die Ersatzbeurkundung vor, der vom Europäischen Gerichtshof mit Urteil vom 14. Oktober 1999 als nicht steuerpflichtig qualifiziert worden sei. Erst mit der Wandlung des Darlehensvertrages in einen Gesellschaftsvertrag sei somit erstmalig Gesellschaftsteuerpflicht nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz eingetreten. Es wäre völlig undenkbar, dass ein- und derselbe…