…aus, dass Ernsthaftigkeit nur dann anzunehmen sei, wenn durch die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch genommen werde. In diesem Zusammenhang sei zu klären, was unter der "vollen Zeit" zu verstehen sei und ob tatsächlich bei einem Kind…
…vom 15. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 9. Oktober 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2007 bis 29. Februar 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 12…
…Die schulmäßige Lern- und Prüfungform in kleineren Einheiten komme ihm sehr zu gute. Prüfungen würden ihm seither keinerlei Schwierigkeiten mehr bereiten. Betrachtet man somit den Gesamtwerdegang seiner Ausbildung, so könne p sehr wohl nachweisen, dass er stets mit Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit seinen Ausbildungsweg gefolgt ist…
…Zeitraum, für den Familienbeihilfe rückgefordert wurde, weder zu Prüfungen auch nur angetreten ist, noch eine Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums durch Vorlage geeigneter Beweismittel (z.B. Mitschriften von Vorlesungen etc.) nachgewiesen werden konnte, vermag der Unabhängige Finanzsenat der Rechtsansicht der Abgabenbehörde erster Instanz…
…die Familienbeihilfe gänzlich an seinen Stiefsohn weitergeleitet und diese sei für ihn eine seiner wichtigen Finanzquellen, kann das Resultat der Überprüfung des Vorliegens der von der Rechtsprechung für eine Berufsausbildung geforderten Voraussetzungen (ernsthaftes Bemühen um den Ausbildungserfolg und Schulabschluss, Zielstrebigkeit etc.) nicht dahingestellt erscheinen lassen…
…einen Nachweis über die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Studiums seiner Tochter im Studienjahr 2004/05 zu erbringen. Außerdem sei nachzuweisen, zu welchen Prüfungen die Tochter des Bw im Studienjahr 2004/05 angetreten und wann sie zu den Prüfungen in i angetreten ist. Mit einem weiteren…
…gesetzlichen Bestimmung als willkürlich, ungerecht und nicht im Sinne einer Steuergerechtigkeit erblickt, mag aufgrund oben angeführter Ausführungen dahingestellt bleiben. Abschliessend bleibt noch anzumerken, dass nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sehr wohl ein Unterschied betreffend Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit einer Berufsausbildung zwischen Studierenden besteht, die ihr Erststudium…
…sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Prüfungen die volle Zeit des Kindes in Anspruch nicht und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessenen Zeitraums antritt. K hat im SS 2011 keine einzige Prüfung abgelegt. Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit eines Studiums können gem. Familienlastenausgleichsgesetz…
…nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Da der Sohn des Bw. keine Zulassungsprüfungen zur Externistenmatura abgelegt habe, könne die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung nicht angenommen werden. Gegen den Bescheid vom 10. Mai 2006 erhob der Bw. Berufung mit der Begründung, er habe…
…eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung unter Anführung des § 2 Abs. 1 lit. FLAG mit folgender Begründung ab: "Der Besuch einer Maturaschule stellt nur dann eine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes dar, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig erfolgt. Die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit ist in…
…2 (1b) beziehen, welcher über die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit meiner Ausbildung Aussage gibt. Am Ende des 1. Schuljahres (2. Semester) wurde uns in der VHS ein lernpsychologischer Kurs angeboten, von einer Psychologin geleitet, welche Lerntypen bestimmte, und sich bei mir herauskristallisierte, dass es für mich…
…und an das Humbold Fernlehrinstitut vorgelegt, aus denen hervor gehen sollte, dass sich der Sohn der Berufungswerberin noch in Ausbildung befinden sollte. Das Finanzamt Judenburg Liezen wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Juni 2006 ab und führte zusammenfassend aus, dass die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit…
…die Wiederholungsprüfung nicht gelang, weil den erstgenannten Ambitionen der (zeitliche) Vorzug eingeräumt wurde, kann bei diesem Sachverhalt nicht (mehr) vom Vorliegen der notwendigen Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit im Zusammenhang mit der Berufsausbildung ausgegangen werden, was aber als Voraussetzung für den Familienbeihilfenbezug unerlässlich wäre. Daran ändert auch…
…98/13/0042). Das Finanzamt verweist in seinem Abweisungsbescheid vom 30. April 2009 - was die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung anbelangt bzw. wie diesfalls der Anspruch auf Familienbeihilfe zu berechnen ist - auf den Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie vom 3. Mai 1996…
…D. hat zusätzlich ein Auslandsemester absolviert. Derzeit schreibt er seine Diplomarbeit. Voraussichtlich wird er sein Studium im März 2009 abschließen. Die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung sollte ausreichend durch die Tatsache begründet sein, dass er innerhalb der Mindeststudienzeit sein Studium abschließen wird. Das freiwillige Auslandssemester…
…könne Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung nicht angenommen werden. Der Bw. erhob mit Schreiben vom 11. August 2005 Berufung mit der Begründung, dass seine Tochter ernsthaft versucht habe eine Berufsausbildung abzulegen. Da sie aber ins Profitennis eingestiegen sei und als Absicherung nebenbei die Externistenmatura machen…
…Anerkennung als Berufsausbildung möglich ist. Das erworbene Wissen wurde durch Zwischen- und Abschlussprüfungen getestet und hat das Kind diese Prüfungen (bislang) allesamt abgelegt und bestanden, sodass an der Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Bemühungen um den Ausbildungserfolg keine Zweifel bestehen können. Insoweit sind die vom Verwaltungsgerichtshof…
…abgelegt - siehe Sammelzeugnis, welches ich dem FA bereits vorgelegt habe - und hat somit die oben vom FA angeführten Bedingungen (Ablegen der vorgesehenen Prüfungen) schon erfüllt. Mein Sohn ist mit Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit seinem Studium im WS 2006/07 und SS 2007 nachgekommen. Aufgrund seiner bisherigen…
…entscheidende Behörde - so wie auch bereits für das Finanzamt - fest, dass der Sohn des Berufungswerbers im gegenständlichen Zeitraum eine Ausbildung, welche hinsichtlich Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit einen Anspruch auf Familienbeihilfe begründen würde, nicht absolviert hat, da dafür alleine die Anmeldung in einer Schule nicht ausreicht. Im…
…der Bw. aus, in der Beweisführung hinsichtlich Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung sei nicht berücksichtigt worden, dass die vom Sohn aufgenommene Studienrichtung nicht allgemein und sofortig (ohne Aufnahmsprüfung) zugänglich sei und durch die Studienplatzbeschränkung sei es trotz bestandener Aufnahmsprüfung möglich, nicht aufgenommen zu werden. Der…